ALLE JAHRE WIEDER: PAUSCHALE DIFFAMIERUNG VON VÄTERN

Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow stellte in Nürnberg fest:
"Alle Jahre wieder erleben wir das gleiche Ritual, bestimmte Kreise lancieren Angaben über „die“ säumigen Väter, die Zahlen schießen dann nur so ins Kraut.
Niemand hat bisher diese Zahlen überprüft, es gibt dazu keine offizielle Statistik !
Verwunderlich ist deshalb, wie sich die Medien auf diese Zahlen stürzen, ohne sie zu überprüfen. Auch wenn die Zahlen in regelmäßigen Abständen manipuliert und wiederholt werden, sie haben mit der Wirklichkeit wenig zu tun. Kindesunterhalt wird nach wie vor in aller Regel gezahlt, es sind doch nur Ausnahmefälle, die nicht zahlen."
Nach den über fünfundzwanzigjährigen Erfahrungen des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) gibt es z. B. dann Probleme, wenn der Unterhaltspflichtige arbeitslos ist, wenn der Umgang grob behindert wird, wenn die unterhaltsberechtigte Mutter mit einem Freund zusammenlebt und weiterhin kräftig Unterhalt fordert, wenn die unterhaltsberechtigte Mutter zwar arbeiten könnte, dies aber nicht tut, sondern fadenscheinige Gründe vorschützt. Probleme gibt es auch immer dann, wenn aus einer zweiten Ehe Kinder hervorgehen und dann der Unterhalt objektiv einfach nicht mehr reicht.
Salchow betonte: "Im übrigen bietet das seit 1. 7. 1998 geänderte Kindesunterhaltsrecht männlichen wie weiblichen Unterhaltsberechtigten genügend Sanktionsmöglichkeiten, ihren Unterhaltsanspruch durchzusetzen. Bei Finanzämtern und bei den Versicherungsträgern kann man sich doch über das Einkommen des Zahlungspflichtigen erkundigen und den Kindesunterhalt schnell ohne langes Prozessieren eintreiben. Wenn aber das Einkommen tatsächlich nicht reicht, kann man den Unterhaltspflichtigen doch nicht auch noch dafür verantwortlich machen. Vielen Unterhaltspflichtigen bleibt am Monatsende nur der Selbstbehalt von 840 EURO, also der Sozialhilfesatz.“
Salchow regte an, doch einmal die „Familienbudgets" gegenüberzustellen:
Auf der einen Seite der/die Unterhaltszahler/in, dem/der von 1600 EURO netto gerade einmal 840 EURO blieben, auf der anderen Seite der/die „arme" Alleinerziehende, der/die 750 EURO Unterhalt bekomme, welcher wiederum in jedem Fall aus Sozialhilfe und Wohngeld aufgebessert werde und z. B. durch einem 320 EURO-Job — oder auch „Schwarzarbeit“ — leicht weiter aufgestockt werden könne.
Salchow meinte abschließend:
"Dass Geschiedene mit Kindern in die Armutsfalle tappen, liegt nicht vor allem an der schlechten Zahlungsmoral der Väter, sondern zunächst einmal an einer seit mehreren Jahrzehnten verfehlten, grob ungerechten und unsozialen Familien- und Steuerpolitik:
Ledige Unterhaltszahler werden wie Ledige besteuert, das Doppelverdiener- Ehepaar kommt dagegen in den Genuss des Ehegattensplittings !
Kindesunterhalt kann - noch immer nicht - steuerlich berücksichtigt werden !
Dass Politiker, die den Kindesunterhalt nach Lohnsteuerklasse I besteuern, jetzt wieder einmal zur „Hatz auf die Rabenväter“ blasen, mag verstehen und gut finden, wer will. Fakt ist jedoch seit Jahrzehnten: Papa Staat will nicht mehr der Papa sein, Erziehung zum Nulltarif, Rentenzahler zum Nulltarif ! Darunter leiden die Unterhaltspflichtigen – oft in Lohnsteuerklasse I - ganz besonders, vielen von ihnen bleiben am Monatsende gerade einmal 840 EURO.
Der jüngste Vorschlag aus Berlin, sich nun die angeblichen Rabenpapis und Rabenmamis zu „krallen“ und so von ihnen Geld zu erpressen, führt völlig ins Leere. Nach ISUV-Erfahrungen bleiben am Ende dieser Hatz oft zwei Sozialfälle übrig, denn eine ausgepresste Zitrone gibt nun einmal nicht mehr Saft, auch wenn man sie noch sehr presst.