Auch nach der Sorgerechtsreform: Umgangsverweigerung ist weiterhin ein Thema

"Ich bin seit November 2000 geschieden und habe einen fast 7-jährigen Sohn. Trotz Sorgerechts-reform: Meine Frau erlangte beim Familiengericht durch falsche eidesstattliche Versicherungen das alleinige Sorgerecht. Geprüft wurden ihre Aussagen nicht, niemand sah sich auch veranlaßt, ihr im Interesse des Kindes ins Gewissen zu reden.
Wo aber nichts geschieht, wo nicht Grenzen aufgezeigt werden im Interesse der Kinder, da werden Alleinsorgeberechtigte mächtig, mit der Zeit fühlen sie sich allmächtig !
Auf der Grundlage der alleinigen Sorge kürzt meine Ex-Frau willkürlich den Umgang mit meinem Sohn.
Es geschieht ihr nichts, was immer sie auch tut, nach Lesart des Familiengerichts handelt sie ja im Interesse des Kindes, während ich nur derjenige bin, der die Ruhe stört. Und Kindeswohl ist wohl immer nur dort, wo sich der nichtsorgeberechtigte Vater weiter nicht mehr um das Kind kümmert, sondern immer ruhig zahlt. Trotz Sorgerechtsreform gilt vielfach - das weiß ich auf Grund des Kontaktes mit vielen anderen betroffenen Vätern - der Grundsatz: Ein toter Vater ist der beste Vater !
Ich will aber kein toter Vater sein, das bin ich meinem Sohn schuldig, den auch ich ganz einfach liebe - daran ändert auch die Scheidung von meiner Frau nichts.
Ich will kein toter Vater sein, das bin ich auch meinen Eltern schuldig, die unseren Sohn gehegt und gepflegt haben, damit meine Ex-Frau und ich berufstätig sein konnten. Zu ihnen hatte er eine Beziehung aufgebaut, die genauso intensiv war wie die zu den Eltern. Juristisch zählt jedoch nicht, dass sie leiden. Sie - das sind mein Sohn und meine Eltern, deren Beziehung einfach auseinander gekegelt wurde, weil sich ein Familienrichter dem Müttermythos verschrieben hatte: Kinder gehören zur Mutter.
Auf diesen einfachen Nenner lassen sich derartige Urteile trotz Sorgerechtsreform auch heute noch reduzieren.
Wo eigentlich bleibt die Berücksichtigung der Bindung zu den Großeltern?"