„Bedingungsloses Grundeinkommen“: Unterhaltspflichtigen nicht vermittelbar

Ab heute bekommen 122 ausgewählte Personen drei Jahre lang jeden Monat ein Grundeinkommen von 1.200 Euro. Ein Unterhaltspflichtiger, der den ganzen Monat arbeitet, für Kinder Unterhalt und für den Staat Steuern gemäß Steuerklasse I – also wie ein Lediger – zahlt, dem muss ein Selbstbehalt von 1160 EURO bleiben. „Arbeit muss sich lohnen, das Lohnabstandsgebot muss eingehalten werden. Einem in Vollzeit Erwerbstätigen muss am Monatsende erheblich mehr bleiben als einem Nichterwerbstätigen, der vom Staat finanziert wird“, fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Das „Pilotprojekt Grundeinkommen“ zeigt, dass Sozialrecht und Unterhaltsrecht aufeinander abgestimmt werden müssen. „Betroffene dürfen im Unterhaltsrecht nicht schlechter gestellt werden als im Sozialrecht. Der notwendige Eigenbedarf muss vom Gesetzgeber festgelegt werden. Das wurde erkannt und entsprechend im Koalitionsvertrag versprochen. Passiert ist nichts“, kritisiert Linsler.

Das Pilotprojekt Grundeinkommen wurde vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und dem gemeinnützigen Verein „Mein Grundeinkommen“ initiiert. Das Geld dafür stammt angeblich von „privaten Spenden“, Steuern müssen dafür nicht gezahlt werden. „Über den gemeinnützigen Verein können wohl zumindest die Spenden von der Steuer abgesetzt werden, so dass der Altruismus zumindest etwas anerkannt wird.“ (Linsler)