BEGRÜSSENSWERTE INITIATIVE DES BUNDESMINISTERS DER JUSTIZ
Schon immer war es ein zentrales Anliegen des Verbandes, Möglichkeiten und Wege einer einvernehmlichen Scheidung zu schaffen und dadurch die häufig recht hohen Kosten einer Scheidung deutlich zu senken. Die jetzt vom BMJ angeregte Möglichkeit, eine einvernehmliche Scheidung beim Standesamt einfach registrieren zu lassen, könnte eine neuer, interessanter Weg neben dem bereits lange praktizierten des notariell beglaubigten Scheidungsvertrages sein.
Natürlich wird es auch weiterhin die "streitige" Scheidung vor dem Familiengericht geben - aber die einvernehmliche, kostengünstige Scheidung bietet starke Anreize für Betroffene, ihre Trennung "selbst in die Hand zu nehmen".
Bekanntlich sind Vereinbarungen, die von beiden Seiten in Diskussion und Gespräch ausgehandelt wurden, meistens längerfristig wirksam als verordnete Entscheidungen~ eine solche Scheidung wäre eine realistische und durchaus sinnvolle Möglichkeit für Paare, die ihre Trennung mit allen Folgeaspekten beidseitig akzeptieren.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV / VDU e.V.) kritisiert jedoch, daß der BMJ diese neue Initiative erst jetzt - in der Endphase des Wahlkampfs - derÖffentlichkeit vorstellt. Es besteht damit die Gefahr, daß ein möglicherweise sinnvoller Ansatz bereits im Vorfeld zerredet und nach den Wahlen nicht weiter verfolgt wird. Die ersten sehr unterschiedlichen Reaktionen der Parteien belegen dieses bereits.
Soll also aus dieser Initiative Wirklichkeit werden, muß erst noch eine Reihe von Sachproblemen geklärt werden, z.B.:
Was geschieht, wenn sich die Vereinbarung als nicht praktikabel erweist, oder wenn einer der Vertragspartner im Nachhinein der Auffassung ist, daß er von dem anderen "über den Tisch gezogen" worden ist ?
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV / VDU e.V.) ist grundsätzlich der Auffassung, daß die Eigeninitiative der Betroffenen bei Trennung und Scheidung mehr gefordert und gefördert werden soll. Den Betroffenen muß es geradezu zur Pflicht gemacht werden, selbst eine - möglichst beide Seiten befriedigende - Lösung des Problems zu erarbeiten oder daran mitzuarbeiten. Dazu bedarf es weniger des Familiengerichts, als eines rechtskundigen Helfers, - z.B. des Notars, vielleicht eines Mediators oder Schiedsmannes - der Hilfestellung gibt und darauf achtet, daß der gefundene "Kompromiß" auch seinen Namen zu Recht trägt.
Eine auf der Grundlage eines solchen rechtlich abgesicherten Rahmenwerks entstandene, ausgewogene und rechtssichere Vereinbarung kann dann beim Standesamt vorgelegt werden, wird dort unterzeichnet und kann in Kraft treten - wodurch die Familiengerichte tatsächlich wirkungsvoll entlastet würden.
ISUV -ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
JOSEF LINSLER
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