Benachteiligung von Unterhaltszahlern

Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow kritisierte in Nürnberg: "Wenn dieses Urteil Schule macht, wird es geschiedenen Unterhaltszahler/innen nicht möglich sein, von der Altersteilzeitregelung Gebrauch zu machen. Das ist grob ungerecht. Auch verheiratete Paare müssen den Gürtel enger schnallen, wenn das Familieneinkommen sinkt. Dieses Urteil ist ein weiteres Mosaiksteinchen in dem schleichenden Prozeß, daß auch schon Oberlandesgerichte Recht schaffen. Diese Aufgabe steht aber dem gewählten Parlament zu."
Der ISUV-Michael Salchow sprach sich für eine Reform des Unterhaltsrechts aus. Es soll nach Vorstellungen des Interessenverbandes dem gesellschaftlichen Individualisierungsprozeß Rechnung tragen: "Mehr Eigenverantwortlichkeit ist angesagt, eine gescheiterte Ehe darf nicht zu einer lebenslangen Belastung werden." Salchow sprach sich für eine Begrenzung der Unterhaltszahlungen auf höchstens sieben Jahre aus. Danach jeder wieder "seines Glückes eigener Schmied" sein.
Salchow verwies auf das seit 1.1.1999 geltende Insolvenzrecht: "Wer sich überschuldet hat und den Privatbankrott anmelden muß, ist nach sieben Jahren seine Schulden los. Wird jedoch vom wirtschaftlich schwächeren Partner der Ehebankrott angemeldet, reicht er also die Scheidung ein, kündigt ohne Angaben von Gründen die Ehe, kann er, stellt er das geschickt an, lebenslänglichen Unterhalt erwarten. Diese wohlfahrtsstaatlichen Segnungen passen nicht in eine Gesellschaft, die der Auffassung ist, daß jeder für sich verantwortlich ist."

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