Bundestagswahl – Themencheck: Familienrecht & Familienpolitik: GRÜNE-Position: Kindergrundsicherung – „Neuermittlung“ des Bedarfs

Zentrale Forderung der GRÜNEN ist die Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Partei möchte zuerst einmal neu ermitteln, „was Kinder zum Leben brauchen“. Konkrete Zahlen werden wie üblich in einem Wahlprogramm nicht genannt. Aber die Partei nennt eine Leitlinie: „Die Bedarfserhebung soll sich stärker an der gesellschaftlichen Mitte orientieren.“ ISUV-Pressesprecher Josef Linsler kommentiert: „Das wird teuer für alle Steuerzahler. Alle Kinder sollen quasi von Geburt an unabhängig vom Status der Eltern finanziell in die Mittelschicht gehoben und somit soziale Ungleichheiten nivelliert werden. Was bedeutet das für unterhaltspflichtige und unterhaltsberechtigte Eltern, für Trennungsfamilien?“

1) Die GRÜNEN versprechen „jedem Kind“ – tatsächlich doch den Eltern – einen „festen Garantie-Betrag“. Wie hoch ist Betrag maximal?

Die Kindergrundsicherung ist eine eigenständige Leistung des Kindes. Sie wird nicht bei den Eltern als Einkommen angerechnet, wenn diese Sozialleistungen beziehen. Der garantierte Betrag soll das heutige Kindergeld ablösen und jedem Kind zustehen. Er entspricht der maximalen Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge im Steuerrecht. Die Kindergrundsicherung verbinden wir GRÜNE mit einer Neuermittlung dessen, was Kinder zum Leben brauchen.

ISUV: Kindergrundsicherung ist theoretisch eine eigenständige Leistung des Kindes, faktisch aber Familieneinkommen durch den Staat. Wenn eine „Neuermittlung“ notwendig ist, dann bedeutet das, dass die jetzigen Bedarfssätze des Unterhalts- und Sozialrechts zu niedrig sind. Fakt ist, dass die geltenden Bedarfssätze schon zu hoch sind. Es werden immer mehr und immer öfter „Mangelfälle“ produziert.

2) „Je niedriger das Familieneinkommen, desto höher der GarantiePlus-Betrag.“ – Ist das nicht kontraproduktiv, schließlich sind die Kinder nicht a priori arm, sondern die Eltern? Wäre es nicht sinnvoller, statt die Eltern mit „GarantiePlus-Betrag“ zufrieden zu stellen, ihre Berufstätigkeit zu fördern?

Derzeit ist die Kinder- und Familienförderung trotz ihrer Vielzahl an Leistungen weder gerecht noch wirksam. Viel zu viele Familien und ihre Kinder landen deshalb in verdeckter Armut und wachsen mit einem unter dem Existenzminimum liegenden Einkommen auf. Der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen bei vielen Kindern überhaupt nicht an, obwohl sie einen Anspruch auf diese Leistung haben. Das heißt, die Unterstützung für Kinder von Eltern mit niedrigem Einkommen funktioniert faktisch nicht. Eltern mit hohem Einkommen erhalten für ihre Kinder mehr Unterstützung vom Staat als Eltern mit kleinem oder mittlerem Einkommen. Das wollen wir ändern. Darüber hinaus setzen wir GRÜNE uns für eine Förderung der Berufstätigkeit von Eltern ein und legen in unserem Wahlprogramm konkrete Vorschläge für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor.

ISUV: Wenn Leistungen nicht ankommen, so liegt es auch an Eltern, die vom Staat ein Rundum-Sorglos-Paket erwarten. – Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wichtig und richtig. Es geht aber um mehr: Eigeninitiative der Eltern fordern und fördern. Was sind in den Augen der Partei „hohe Einkommen“?

3) Wenn Eltern also nicht arbeiten und von Hartz IV Leistungen leben, bekommen diese Eltern den höchsten „GarantiePlus-Betrag“ pro Kind? Wie hoch soll dieser "GarantiePlus-Betrag" sein, wie setzt er sich zusammen?

Kinder, die bislang Sozialgeld erhalten, und ein Teil der Kinder, die bislang Anspruch auf den Kinderzuschlag hatten, erhalten automatisch den GarantiePlus-Betrag der Kindergrundsicherung. Die Höhe basiert auf der Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern. Mehr- und Einmalbedarfe bleiben im Sozialhilferecht erhalten.

ISUV: Verwaltungsvereinfachung ist zu begrüßen. Konkrete Richtwerte wären in diesem Zusammenhang wichtig: Was zählt zum „soziokulturellen Existenzminimum“, wie hoch wird es angesetzt, von 614 EURO war einmal die Rede?

4) Ist das richtig, bei der Geburt beantragen die Eltern möglichst per App einmal die Kindergrundsicherung und dann bekommen sie jeden Monat pro Kind die „Kindergrundsicherung“ auf ihr Konto überwiesen? Bis zu welchem Alter der Kinder bekommen die Eltern Kindergrundsicherung?

Beantragt werden kann die Kindergrundsicherung bei der Familienkasse – wie heute das Kindergeld. Wenn sie wollen, können Eltern zukünftig auf einer digitalen Serviceplattform oder auch gleich per App auf dem Smartphone die Kindergrundsicherung zur Geburt des Kindes beantragen. Dabei können sie eine anlassbezogene Einverständniserklärung für einen Datenaustausch zwischen den relevanten Behörden geben. Daraufhin berechnet die Familienkasse proaktiv die Höhe der Kindergrundsicherung und zahlt sie automatisch aus. Wie das heutige Kindergeld oder die Kinderregelsätze wird die Kindergrundsicherung unter bestimmten Voraussetzungen (Erstausbildung, Freiwilligendienst, Ausbildungssuche) bis zum 25. Geburtstag gezahlt.

ISUV: Digitalisierung & Verwaltungsvereinfachung ist sehr zu begrüßen.

5) „Die Kindergrundsicherung verbinden wir mit einer Neuermittlung dessen, was Kinder zum Leben brauchen.“ Was hat man sich unter dieser „Neuermittlung“ vorzustellen, ist dies notwendig, wie wird der Bedarf ermittelt, von wem wird er ermittelt?

Das soziokulturelle sozialrechtliche Existenzminimum für Kinder wird neu ermittelt. Dafür sollen Fehler in der Bedarfserhebung korrigiert und der bestehenden Statistikmethode neue Prämissen zu Grunde gelegt werden. Die Bedarfserhebung soll sich stärker an der gesellschaftlichen Mitte orientieren. Verdeckt Arme sollen aus der Referenzgruppe in der Einkommens- und Verbraucherstatistik explizit ausgeklammert werden. Die willkürliche nachträgliche Streichung von Ausgabenpositionen soll beendet werden. Langfristig soll eine Expert*innenkommission unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine neue Bedarfsermittlung entwickeln.

ISUV: Das klingt nach unbestimmter statistischer Wundertüte. Den Bedarf von Kindern legen Eltern nicht der Staat fest, nicht zuletzt auf Grund ihrer pädagogischen Vorstellungen. Diese Wertprämisse ist im Unterhaltsrecht völlig verdrängt worden.

6) Wenn der Bedarf für Kinder neu ermittelt und die Kindergrundsicherung eingeführt wird, worauf haben sich unterhaltspflichtige Väter und Mütter – also diejenigen, die die Kindergrundsicherung selbst erarbeiten und bezahlen – einzustellen? Wird es dann weiterhin eine Düsseldorfer Tabelle geben?

Der Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung steht jedem Kind in Deutschland zu. Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Grundsätzlich bleibt die Unterhaltspflicht beider Elternteile gegenüber dem Kind bestehen. Die Kindergrundsicherung wird jedoch auf den unterhaltsrechtlichen Bedarf des Kindes – jeweils zur Hälfte bei beiden Elternteilen – angerechnet. Anders als beim heutigen Kindergeld, sollte die Kindergrundsicherung auch beim Unterhaltsvorschuss nur zur Hälfte angerechnet werden.

ISUV: Die Düsseldorfer Tabelle bleibt als Orientierung für den Unterhaltsbedarf erhalten. Die dort genannten Beträge werden von betroffenen Eltern als zu hoch, daher nicht leistbar empfunden. Dass dem so ist, zeigt sich darin, dass das Einkommen von immer mehr Eltern nicht ausreicht, um die in der Tabelle ausgewiesen Zahlbeträge zu leisten. Die Düsseldorfer Tabelle produziert jetzt schon immer mehr Mangelfälle. „Unterhaltspflicht beider Elternteile“ – in der jetzigen Form – einer gibt Geld, der andere gibt es aus – oder soll der Grundsatz gelten Beide betreuen, Beide bezahlen?

7) Es ist nicht gerecht, dass oft unterhaltspflichtige Mütter und Väter mehr als 30 Prozent der Betreuung übernehmen und 100 Prozent Unterhalt an den unterhaltsberechtigten Elternteil zahlen müssen. Wollen die GRÜNEN das Unterhaltsrecht der Realität anpassen, wie wollen sie das Unterhaltsrecht ändern?

Beide Elternteile bleiben gegenüber den gemeinsamen Kindern in jeder Hinsicht verpflichtet und sollen bei der gemeinsamen Wahrnehmung der elterlichen Sorge gestärkt werden. Die Regelungen des Kindesunterhalts sollen sich daran orientieren, Eltern, die sich nach einer Trennung um ihre Kinder gemeinsam kümmern wollen, darin zu unterstützen. Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum werden Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen  angemessen berücksichtigt. Für getrennt erziehende Eltern im Grundsicherungsbezug wollen wir GRÜNE einen Umgangsmehrbedarf einführen. Das Betreuungsmodell soll im Einzelfall am Kindeswohl orientiert gefunden werden.

ISUV: Das klingt gut, „bei der Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge gestärkt werden“. Was inhaltlich gemeint ist, wird sich erst bei einer konkreten Umsetzung zeigen. Unabdingbar ist , dass die Betreuungsleistungen beider Elternteile angemessen honoriert werden. Unter Betroffenen gelten die GRÜNEN als „Frauenpartei“. In diversen Foren wird, insbesondere von Vätern/Männern, daher zum Wahlboykott der GRÜNEN aufgerufen.

8) Im Wahlprogramm werden Unterhaltspflichtige nicht erwähnt. Unsere Mitglieder kritisieren, dass sie nach Trennung/Scheidung wie Kinderlose - Steuerklasse I - besteuert werden. Wollen die GRÜNEN dies ändern, welche Ideen haben sie bezüglich gerechter Besteuerung von Familien, von Trennungsfamilien?

Um getrennt erziehende und alleinerziehende Eltern bei der Ausübung ihrer Elternverantwortung zu unterstützen und Kinderarmut entgegenzuwirken, brauchen wir ein ganzheitliches Reformpaket. Gewisse Entlastungen können bereits durch Veränderungen im Sozial- und Steuerrecht bewirkt werden, etwa durch die Anerkennung von Umgangsmehrbedarfen. Ob und welche Änderungen im Unterhaltsrecht sinnvoll erscheinen, muss jedoch sorgsam geprüft werden. Denn diese müssen ausgleichend und keinesfalls konfliktverschärfend wirken. Wichtig ist, dass Entlastungen des einen Elternteils nicht zu Belastungen für den anderen Elternteil führen.

ISUV: Das ist ein richtiger Ansatz, die „Anerkennung von Umgangsmehrbedarfen“. Wie kann diese Maxime eingehalten werden? „Wichtig ist, dass Entlastungen des einen Elternteils nicht zu Belastungen für den anderen Elternteil führen.“ – Das ist nur möglich, wenn die Haushaltseinkommen beider Elternteile verglichen und Betreuungsleistungen beider Elternteile angemessen honoriert werden.