Darum brauchen wir endlich eine Reform des Kindesunterhaltsrechts – jetzt

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert, dass die Reform des Kindesunterhaltsrechts immer wieder zum Nachteil von Unterhaltspflichtigen aufgeschoben wird. Sie leisten oft einen großen Anteil an Betreuung, müssen aber dennoch den vollen Unterhalt zahlen. Dies muss durch die Reform geändert werden. „Der Grundsatz einer betreut, einer bezahlt, hat sich überlebt. Dieser Grundsatz ist ohne Wenn und Aber zu ersetzen. Gelebte Wirklichkeit ist heute mal mehr mal weniger, beide betreuen, entsprechend haben auch beide Unterhalt zu leisten. Dies muss eine Reform des Kindesunterhaltsrechtes vordringlich berücksichtigen und entsprechend verändern“, stellt der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer klar.  

Für den Verband gibt es einige Maximen, die bei eriner Reform des Unterhaltsrechts für Kinder berücksichtigt werden müssen. Ausgangspunkt des Kindesunterhaltsrechts war und ist wohl auch weiterhin die Gleichwertigkeit von Betreuen und Bezahlen. Dagegen gibt es allerdings Kritik, Berufstätigkeit, Geldverdienen wird als schwieriger, aufwendiger und entsprechend „höherwertiger“ angesehen als Betreuen, das als mehr informell, spontan und entsprechend befriedigender gilt. – „Wie auch immer, ein Abweichen vom Gleichwertigkeits-Grundsatz auf mentale und soziale Abwege“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.

Gleichwertigkeit von Betreuen und Bezahlen bedeutet, wer weniger betreut, bezahlt mehr und umgekehrt. Wieviel gezahlt werden muss, sollte weiterhin eine Tabelle – möglicherweise weiterhin die Düsseldorfer Tabelle - regeln, so dass die Eltern ein Richtmaß haben. „In der Praxis zeigt sich, Eltern orientieren sich zuerst an der Düsseldorfer Tabelle. Wollen sie sich einvernehmlich trennen, entwickeln sie oft selbst ein Gefühl für Gerechtigkeit“, stellt Linsler auf Grund von Erfahrungen mit ISUV-Mitgliedern fest. So wird der entsprechende Tabellenbetrag nicht selten unterschritten, manchmal wird auch mehr gezahlt. Können sich Eltern nicht einigen, so treiben Anwälte die Tabellenbeträge ein, „unabhängig davon, ob das gerecht oder ungerecht“ ist. (Linsler) 

Eine Reform des Kindesunterhaltsrechts sollte neue Weg aufgreifen. Warum kann der Kindesunterhalt nicht zwischen den Ehe-maligen selbst ausgehandelt werden, als Orientierung haben sie eine Tabelle, die eine Richtgröße festlegt? Warum müssen Anwältinnen/e, hinter denen sich beide Partner jeweils „verschanzen“, den Unterhalt eintreiben? „Wenn es ums Kindeswohl geht – und Kindesunterhalt trägt zum Kindeswohl bei – sind die Eltern, ihre Sichtweisen, ihre Wert- und Konsumvorstellungen gefragt und nicht abstrakte Paragraphen. Danach sollte sich letztlich auch die Höhe des Unterhalts bestimmen“, fordert Linsler

Unterhaltspflichtige klagen, dass der Kindesunterhalt gemäß Tabelle zu hoch ist, Unterhaltsberechtigten ist er immer zu niedrig. Warum eigentlich nicht ein Kinderkonto einrichten, auf dem Kindergeld und Kindesunterhalt eingehen, auf das beide Eltern Zugriff haben? Einzahlungen und Ausgaben werden transparent. „Unsere Erfahrungen zeigen, ein Kinderkonto fördert Konsumdisziplin, Kleider, Skiausrüstungen, Fahrräder, langlebige Konsumgüter werden von beiden Eltern gekauft, gehören den Kindern und werden von ihnen bei beiden Elternteilen genutzt“, hebt Pressesprecher Linsler hervor.