Der eine zahlt, der andere kassiert...

Sicher ist G.H. ein "Scheidungsopfer", an Gerechtigkeit und an der Justiz zweifelt er, je er erwartet sich nichts mehr vom Justizapparat. Unterhalt zahlen wollte er durchaus, aber doch nicht "lebenslänglich", schließlich hat seine Ex-Frau eine Ausbildung, die Kinder sind erwachsen. "Jeder Unterhaltszahler muß jede Arbeit annehmen, um seine Unterhaltsschulden zu begleichen. Warum muß der Unterhaltsberechtigte nicht jede Arbeit annehmen, um sich auf eigene Beine zu stellen?" fragt sich G.H. nach über 14 Jahren "Scheidungskrieg", der von ihm doch nicht angezettelt worden sei.
Was am Ende wirklich bleibt: Seine Abfindung, von der er bis zum Rentenbeginn leben sollte, wurde ihm weggepfändet, ihm bleiben monatlich gerade einmal 1200 DM, das ist deutlich weniger als der Selbstbehalt. Bisher hat er 45 000 DM allein für Anwalts-, Gerichts- und Pfändungskosten gezahlt. - "Es kann doch nicht 14 Jahre nach der Scheidung noch die Gleichung gelten: der eine muß zahlen, der andere kann kassieren. Wann eigentlich beginnt die Eigenverantwortung? Ich bin heute nachweislich krank, dennoch verlangt der Richter von mir, daß ich einen Job annehmen soll, um dioe Unterhaltsansprüche meiner arbeitsunwilligen Ex-Frau zu befriedigen. Warum wird von ihr nicht verlangt, daß sie einen Job annimmt?" fragt G.H. verbittert.
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