Der Kindesunterhalt ist transparent der Selbstbehalt nicht – Unterhaltspflichtige werden abkassiert

Noch bevor die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht ist, wissen unterhaltspflichtige Väter und Mütter, wieviel sie ab 1.1. 2020 an Unterhalt an den unterhaltsberechtigten Elternteil zu überweisen haben. Die Unterhaltspflichtigen wissen gleichzeitig aber noch nicht, was ihnen als notwendiger Eigenbedarf, Selbstbehalt, bleiben muss. „Für den Selbstbehalt muss die gleiche Transparenz gelten wie für den Kindesunterhalt. Schließlich müssen auch unterhaltspflichtige Mütter und Väter planen können. Kindesunterhalt und Selbstbehalt sollten parallel angepasst werden“, fordert der ISUV Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer.  

So lassen sich die ab 1. Januar2020 gültigen Kindesunterhaltsbeträge schon jetzt berechnen, noch bevor die Düsseldorfer Tabelle offiziell veröffentlicht ist – siehe hierzu die Anlage. Ab Januar 2020 müssen Unterhaltspflichtige rund 4,5% mehr Kindesunterhalt bezahlen. Das sind in der 1. Einkommensstufe für Kinder bis 5 Jahre monatlich 15€ mehr, für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 18€ monatlich mehr, für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren 21€ mehr, aufs Jahr gerechnet in Summa 180/216/252 €. „Für Menschen in den unteren drei Einkommensgruppen sind das durchaus erhebliche Beträge, insbesondere wenn für mehrere Kinder Unterhalt geleistet werden muss“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.

Während der Kindesunterhalt regelmäßig angehoben wurde, blieb der notwendige Eigenbedarf seit 2015 unverändert. Der sogenannte Selbstbehalt beträgt seitdem 1080€. Das soll für Miete – warme Wohnung, Nahrung, Kleidung, also für die Existenzbedürfnisse reichen. Seit 2015 stieg der Kindesunterhalt In der untersten Einkommensgruppe stetig an. In der Altersgruppe bis 5 Jahre um monatlich 52€, bei den sechs- bis elfjährigen um 60€ monatlich, bei den 12 bis 17 jährigen um monatlich 71€, aufs Jahr gerechnet sind dies 624/720/852€ mehr.

Die jährlichen Anhebungen der Beträge für Kindesunterhalt werden in der Regel damit begründet, dass die allgemeinen Lebenshaltungskosten, insbesondere Miete angestiegen seien. Die gleiche Rechnung kann allerdings auch ein Unterhaltspflichtiger aufmachen, auch seine Kosten stiegen. „Obwohl die eigenen Kosten der Unterhaltspflichtigen anstiegen, hatten sie gleichzeitig immer mehr Alimente zu zahlen und das, obwohl „ihr Einkommen“ - der Selbstbehalt seit 5 Jahren unverändert blieb. Dieser Missstand trifft Unterhaltspflichtige in den Einkommensgruppen 1 - 3 hart. Sie wurden regelrecht gemolken und wie Zitronen ausgepresst. Jeder Bauer weiß, eine Kuh muss man füttern, wenn man sie melken will“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler. Der ISUV erwartet daher, dass der Selbstbehalt jetzt „erheblich“ angepasst wird.