Düsseldorfer Tabelle 2022: Fünf neue Einkommensgruppen – War das notwendig?

Die ab 1. Januar 2022 gültige Düsseldorfer Tabelle hat fünf neue Einkommensgruppen, in die Menschen eingeordnet werden, die zwischen 5501 Euro bis 11 000 EURO verdienen. Bisher gab es 10 Gruppen im Einkommensbereich zwischen 1900 bis 5500 EURO. Initiiert wurde diese Erweiterung der Düsseldorfer Tabelle durch den Bundesgerichtshof (BGH). Damit verteilen Karlsruher Richter viel Geld: Für Kinder bis fünf Jahre erhält der Unterhaltsberechtigte gemäß 15. Einkommensgruppe 682, 50, in Altersstufe 6-11 Jahre 800,50 und in Altersgruppe 12 – 17 Jahre 953,50 EURO jeweils monatlich. Vergleichsweise werden dem berufstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1160 EURO gelassen, womit er seinen gesamten Lebensbedarf – Wohnung, Kleidung, Nahrung, Umgangskosten - zu bestreiten hat. „Der Kontrast könnte nicht stärker sein. Wenn bei diesen Unterhaltsbeträgen der BGH davon spricht, die Kinder sollen nicht am Luxus eines Elternteils partizipieren, dann ist das weltfremd. Fakt ist diese Unterhaltsbeträge sind ausschweifend“, kritisiert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.

 

Diese Erweiterung der Düsseldorfer Tabelle war überflüssig, schließlich konnte man bisher schon auf mehr Unterhalt klagen, wenn der tatsächliche Bedarf nachgewiesen wurde. „In dem vom BGH verhandelten Fall hatte sich der Unterhaltspflichtige als unbegrenzt leistungsfähig erklärt. Warum reicht diese Auskunft nicht? Der Unterhaltsberechtigte stellt seine Forderungen und der andere signalisiert zu zahlen. Mit diesem Urteil erweiterte man einseitig Ansprüche. Erste Erfahrungen von ISUV-Mitgliedern zeigen, dass auf Grund des Urteils ohne Not Unterhaltsprozesse losgetreten und damit immer auch die Kinder belastet werden“, kritisiert  die stellvertretende ISUV-Vorsitzende Maren Waruschewski, Fachanwältin für Familienrecht.

 

Die Erweiterung der Tabelle ist nicht Impuls dazu, dass sich Eltern im Sinne einer ISUV-Trennungsfamilie einigen, Empathie füreinander empfinden, die Haushaltseinkommen vergleichen und aufeinander zugehen. Vielmehr werden statistische Beträge gedrechselt und festgelegt, die mit den ehelichen Lebensverhältnissen oft nichts zu tun haben. Sehr viele Eltern leben sparsam und erziehen die Kinder zu Sparsamkeit. Die Verwunderung ist oft groß, wie viel Kindesunterhalt man noch nach der Düsseldorfer Tabelle einklagen kann neben dem Kindergeld. In ISUV-Coaching-Gesprächen stellen wir fest, dass die Beträge der Düsseldorfer Tabelle von kooperationsbereiten Elternteilen als zu hoch empfunden werden. „Anders verhält es sich, wenn die Eltern auf Konflikt getrimmt sind, dann ist die klare Ansage: Ich will das, was mir zusteht, also Unterhalt genau nach der Düsseldorfer Tabelle.“, hat ISUV-Pressesprecher Josef Linsler schon oft festgestellt.