Düsseldorfer Tabelle gültig ab 1. 1. 2022: Anhebung Kindesunterhalt – Selbstbehalt seit drei Jahren unverändert

Der Unterhalt für Kinder wird laut neuer Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2022 erneut angehoben. So steigt der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe, 0 – 5 Jahre, von 393 auf 396 EURO, in der zweiten Altersstufe, 6 – 11 Jahre, von 451 auf 455 EURO, in der dritten Altersstufe,12 – 17 Jahre, von 528 auf 533 EURO und für volljährige Kinder von 564 auf 569 EURO. Entsprechend steigen auch die Unterhaltsbeträge in den anderen Einkommensgruppen an. Neu ist, dass es jetzt 15 statt bisher 10 Einkommensgruppen gibt. Der notwendige Eigenbedarf, Selbstbehalt, bleibt dagegen bei 1160 EURO für Erwerbstätige, 960 EURO für Nichterwerbstätige. „Es ist unausgewogen und ungerecht, wenn ständig der Kindesunterhalt angehoben und der Selbstbehalt unverändert bleibt. Kindesunterhalt und Selbstbehalt sollten parallel angepasst werden, schließlich steigen auch die Kosten von Unterhaltspflichtigen“, fordert die ISUV Vorsitzende Melanie Ulbrich.   

Dass der Selbstbehalt erneut nicht angepasst wurde, stößt bei Unterhaltspflichtigen  der ersten drei Einkommensgruppen auf heftige Kritik, insbesondere wenn sie für mehrere Kinder Unterhalt zahlen müssen. „Man muss sich immer vor Augen halten, dass Kindesunterhalt und Selbstbehalt mit einem Einkommen finanziert werden müssen. Um es plastisch auszudrücken: Man muss der Kuh schon auch genügend Futter lassen, wenn man sie ständig melken will“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler heraus.

Der Verband verweist auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Danach betrug das durchschnittliche Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers – Steuerklasse I - 2021 monatlich 2.045 Euro, das ist ein Jahres-Netto von 24.539 EURO. Zahlt ein*e Unterpflichtige*r Mindestunterhalt für zwei Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren, so hat er/sie im Jahr  8292 EURO zu überweisen. Für den notwendigen Eigenbedarf verbleiben ihr/ihm 16.247 EURO. „Es verwundert daher nicht, dass sich Unterhaltspflichtige fragen, ob es sich noch lohnt dafür zu arbeiten. Arbeit muss sich lohnen. Wir fordern ein Lohnabstandsgebot, einen Erwerbstätigenbonus von 300 EURO, somit Anhebung des notwendigen Eigenbedarfs – „Selbstbehalts“. Die Politik ist gefordert“, fordert ISUV-Vorstand für Recht Thomas Goes.

Sind die Unterhaltsbeträge zu hoch, decken Sie den „Bedarf des Kindes“ oder sind sie Haushaltseinkommen für den Unterhaltsberechtigten“? „Um diese Fragen ausgewogen beantworten zu können, bedarf es objektiver und belastbarer Zahlen. Es muss ermittelt werden, was ist notwendiger Bedarf, wie wird der Bedarf gedeckt? Schließlich muss einbezogen werden, dass Unterhaltsberechtigten nicht nur Unterhalt zur Verfügung steht, sondern auch das Kindergeld, Sozialleistungen, wie beispielsweise Wohngeld. Hinzukommen steuerliche Vergünstigungen wie Steuerklasse II und ein Freibetrag von jährlich 4000 EURO. Seitens des Familien- und des Justizministeriums sollte eine entsprechende Studie an ein europäisches Institut vergeben werden, das dann auch entsprechende Vergleichszahlen anderer europäischer Länder ermittelt“, fordert die stellvertretende ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwältin Maren Waruschewski.