Einbahnstraße Unterhalt: Benachteiligung Unterhaltspflichtiger

Berechtigte Kritik von Betroffenen: Solidarität ist für Unterhaltspflichtige eine Einbahnstraße, weil jährlich einseitig der Kindesunterhalt erhöht wird. Der Anstieg des Unterhalts in dieser Höhe ist nicht gerechtfertigt. Kindesunterhalt und Selbstbehalt müssen parallel angepasst werden.

Das Jahr 2021 fing mit massiven Preiserhöhungen an: Energiekosten rauf, der Liter Benzin kostet 16 Cent mehr, Krankenversicherungen haben die Preise kräftig angehoben, Rechtsanwälte, Gerichte, Gutachter wollen 10 Prozent mehr. Ab Januar 2021 müssen Unterhaltspflichtige rund 6,4 Prozent mehr Kindesunterhalt zahlen. Im Januar 2020 war der Kindesunterhalt schon um 4,6 Prozent gestiegen, also rund 11 Prozent innerhalb eines Jahres.

Was verdrängt wird, es gibt eine schleichende Inflation: Auch die Preise für Lebensmittel haben teilweise offen oder verdeckt – gleiche Packung, weniger Inhalt – erheblich angezogen. Ob beim Discounter, beim Bäcker oder Metzger: Die Corona-Krise wurde zur Preiserhöhung genutzt.
All diese Preiserhöhungen wurden trotzdem durchgezogen, obwohl die Einkommen in der Pandemie real um nahezu 2 Prozent zurückgingen. Alle Kostensteigerungen und entsprechende Mehrausgaben treffen Unterhaltspflichtige in den Einkommensgruppen bis 2700 EURO hart. Insbesondere, wenn sie nach Trennung oder Scheidung Unterhalt für mehrere Kinder zahlen müssen.

Der Anstieg des Unterhalts in der Höhe ist nicht gerechtfertigt. Kindesunterhalt und Selbstbehalt müssen parallel angepasst werden.

 

Inhaltsübersicht

  • Unterhalt: Soziale Schieflage auch in der Mittelschicht
  • Selbstbehalt - Hartz IV?
  • Der angemessene Bedarf eines Kindes
  • In jedem Fall Zahlemann: Cashcow Kindesunterhalt
  • BGH hat die Beträge nach Oben noch weiter geöffnet
  • Perspektiven für eine Reform des Unterhaltsrechts
  • Reaktionen von Betroffenen


Unterhalt: Soziale Schieflage auch in der Mittelschicht

Zurecht wird in der Krise allen Menschen Solidarität abverlangt. Das muss auch für Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte gelten, schließlich sind sie weiterhin eine Trennungsfamilie. Solidarität ist jedoch für Unterhaltspflichtige eine Einbahnstraße, weil jährlich einseitig der Kindesunterhalt erhöht wird.

Im unnachahmlich arrogant autoritären Sprachgestus der Justizministerin hört sich das so an: Ich muss den Kindern das zuteilen, was ihnen zusteht. Und was steht den unterhaltspflichtigen Müttern und Vätern zu, was ist mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Reform des Unterhalts- und Sorgerechts? „Audiatur et altera pars – höre und berücksichtige beide Seiten“ - Jura studiert aber als Justizministerin den 2500 Jahre alten Grundsatz vergessen oder verdrängt, Tine Lambert?

Ein User unseres ISUV-Forums schreibt: „Ich lese hier immer, wo und was man nicht alles sparen kann. Kindesunterhalt allerdings steigt jährlich. Unabhängig davon, ob man als Unterhaltspflichtiger in Kurzarbeit ist oder weniger verdient. Lebt man getrennt oder ist geschieden und hat zwei Kinder, sind das dieses Jahr 834 EURO Mehrausgaben. Wie machen das verheiratete Familien, wenn ein Elternteil oder gar beide in Kurzarbeit sind? Bekommen die trotzdem mehr Geld wie Alleinerziehende oder müssen die sparen?“

Soloselbständige und Menschen in Kurzarbeit kommentieren die Anhebung des Kindesunterhalt innerhalb eines Jahre um 11 Prozent ähnlich.

Wenn sparen nicht mehr hilft

Kurz zu meiner Situation: Ich habe zwei Kinder, von zwei verschiedenen Müttern, die beide im Wechselmodell bei mir sind. Ich zahle beiden Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. Da meine Tochter jetzt sechs geworden ist, zahle ich noch mehr. Ich arbeite seit 20 Jahren als Lehrer und verdiene gut. Ich habe mir einen gewissen Lebensstandard erarbeitet. Aber ich habe das Gefühl, diesen durch die Unterhaltszahlungen nicht halten zu können. Jetzt gibt es ja auch einen Selbstbehalt beim Unterhalt. Wie man diesen berechnet, ist aber nirgends zu finden. Zumindest für mich nicht.

Es ergeben sich folgende Fragen: Muss ich z.B. eine dynamische Lebensversicherung auflösen? Das Haus verkaufen, auf das Auto verzichten, etc. um meinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen oder ist das „Selbstbehalt“?

Das Gesetz kann doch nicht vorsehen, dass ich den Kindern am Monatsende sagen muss, dass es nichts zu essen gibt. Ich habe schon viel versucht, um Kosten zu senken. Stromanbieter wechseln, Fahrrad fahren statt Auto, etc...

Die Beträge der Düsseldorfer Tabelle erhöhen sich jährlich, aber mein Gehalt bleibt gleich.

Nun meine Frage: Gibt es über ISUV die Möglichkeit, dass Sie mir eine Berechnung machen, die dann auch aussagekräftig ist und vor den Müttern Bestand hat? Oder können Sie mir jemanden vermitteln, der das macht?

Das Haus und Lebensversicherung will ich ja nicht für mich, sondern für die Kinder halten. Jetzt im Lockdown geht nicht so viel, aber wenn sie dann bei mir sind, möchte ich ja auch was mit ihnen unternehmen und das kostet ja auch immer....
Ich bin gerne bereit, meine finanzielle Situation komplett offenzulegen. Ich habe alles gekündigt, was ich nicht brauche und komme trotzdem nicht hin. Irgendwas kann doch nicht stimmen, wenn ein in Vollzeit arbeitender Beamter von 350€ leben muss. Und das noch mit zwei Kindern.“

Die Situation des ISUV-Mitglieds ist kein Einzelfall.

Anzumerken ist vorweg, die DT (Düsseldorfer Tabelle) ist nicht für das Wechselmodell konstruiert, sondern für die Regelung: Einer betreut, einer bezahlt. Wenn trotz Wechselmodell nach der DT Unterhalt gezahlt wird oder gezahlt werden muss, so ist das ungerecht: Ein Partner übernimmt 40 Prozent – oder gar 50 Prozent - der Betreuung und zahlt dennoch 100 Prozent Unterhalt.

Einige ISUV-Mitglieder sehen keine andere Chance, wenn sie verstärkt mitbetreuen wollen, sich das zu „erkaufen“. Der Deal heißt: Du kannst dir die Betreuungszeiten auswählen, wenn du den vollen Unterhalt zahlst. Manche gehen auf diesen Deal ein, weil sie wissen, dass Gerichte keine erweiterte Betreuung ermöglichen, wenn einer der Partner sich hartnäckig widersetzt.

ISUV-Forderung für Trennungseltern: Beide betreuen, Beide bezahlen – der Transparenz wegen wird der Unterhalt auf ein Kinderkonto eingezahlt. Für diesen Grundsatz „Beide betreuen, Beide bezahlen“ gab es viel Zustimmung. Justizministerin Lambrecht jedoch genderte lieber anstatt eine Sorge- und Unterhaltsrechtsreform voranzutreiben, die den sozialen Verhältnissen und dem Kindeswohl angemessen ist.

Selbstbehalt - Hartz IV?

Drei Betroffene - eine Mutter, ein Vater, die Freundin - schreiben:
„Wie soll ich noch mehr Unterhalt bezahlen? Ich kann nicht mehr. Kurzarbeit ist angesagt und trotzdem muss ich jeden Monat 900€ Unterhalt bezahlen. Die Kinder habe ich seit 27 Monaten nicht gesehen, da der Vater den Kontakt verweigert. Es reicht! Ich darf auch Leben. Aber wovon?“

„Ich werde vom JA gepfändet wegen Unterhaltsvorschussschulden und werde meinen Lebtag da nicht mehr rauskommen, bei vier Kindern. Mein Selbstbehalt beim Unterhalt ist so gering, dass es nicht mal reicht, dass ich genug zu essen habe. Es ist dann auch egal, ob ich arbeite oder in Hartz4 bleibe. Das macht mich depressiv und nimmt jegliche Motivation.“

„Mein Freund hat 4 Kinder und muss für Unterhalt bzw. Unterhaltsschulden zahlen. Er wird gepfändet und ihm bleibt so wenig, dass es nicht für seine Existenz ausreicht. Ihm fehlt jegliche Perspektive und der Lebensmut, er weiß nicht, wo er Hilfe findet. Aber das kann doch nicht sein, dass einem Vater das Leben ruiniert wird. Er kümmert sich um die Kinder, aber zum größten Teil leben sie bei den Müttern. Wie kann man ihm helfen, so dass ihm wenigstens ein Selbstbehalt beim Unterhalt gelassen wird, mit dem er ein Leben führen kann?“

 

Jeder dritte Unterhaltspflichtige verdient zu wenig

Was die drei Betroffenen skizzieren ist typisch für viele soziale Lagen von Unterhaltspflichtigen. Laut Statistik verdienen 1/3 der Unterhaltspflichtigen zu wenig um überhaupt Unterhalt zu zahlen. Wer beispielsweise bei einer Leiharbeitsfirma arbeiten muss, hat oft kein Geld mehr für Unterhalt. Der Anteil des Lohns, der für Unterhalt zur Verfügung stehen würde, den greift sich die Leiharbeitsfirma.

Daneben gibt es viele Unterhaltspflichtige, die nicht den vollen Unterhalt zahlen können, oft gar nicht für mehrere Kinder. Dies zeigt, dass die geforderten Beträge überzogen sind und von einem Erwerbstätigen nicht geleistet werden können.

Man kann jetzt weiterhin wie bisher Jahr für Jahr die Beträge der DT raufsetzen und Jahr für Jahr mehr Mangelfälle schaffen. Aber was ist damit erreicht?

Das bisherige System  - die „Kinder“ bekommen einseitig mehr Geld - ist am Ende, weil sich immer mehr Betroffene fragen: Lohnt es sich für mich zu arbeiten? Mir bleibt nicht mehr als einem Hartz IV-Empfänger, einer Hartz IV Empfängerin.
 

Berufstätigkeit oder Hartz IV: Lohnt es sich noch zu arbeiten?

„Ich lebe in Trennung und bin Vater von 3 Jungs. Ich habe von einem Mitarbeiter des Jugendamtes eine Neuberechnung meines Unterhaltes bekommen. Dieser ist jenseits von Gut und Böse, und mir stellt sich die Frage, ob das Jugendamt nicht besser dafür Sorge tragen sollte, Eltern, die auch nach einer Trennung Eltern mit Herzblut sind, zu unterstützen, damit sie ihrer Verantwortung gerecht werden können.

Zur Situation: Ich bin der unterhaltspflichtige Elternteil. Ich habe mir bereits vor der Trennung ein eher abbruchreifes Haus ca. 8 Km vom Wohnort meiner Kinder entfernt gekauft. Für mich war es von Anfang an wichtig, den Kindern Wohnraum zu bieten, denn ich wollte sie möglichst oft bei mir haben. Ich musste das Haus renovieren, damit es für mich und die Kinder bewohnbar ist. Ich zahle dafür ca. 630 Euro für den Kredit ab, hinzu kommen 350 Euro feste Kosten für das Haus. Das ist in etwa mit einer Miete für eine ca. 90 qm große Wohnung vergleichbar.  Hinzu kommen mtl. Kosten für das Auto von ca. 250 Euro.

Wäre ich arbeitslos und in Hartz, IV, hätte ich ein Anrecht auf eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, und die Wohnung würde warm von der Arge finanziert.

Die ersten 2 Jahre bezahlte ich 540 Euro Unterhalt für meine Kinder. Bei einem damaligen Nettogehalt von ca. 1700 Euro hatte ich also jeden 1. des Monats direkt ca 200 Euro Schulden. Ich habe die Zeit überleben können, indem ich weitere Schulden aufnehmen konnte. Dann, im Jahre 2016, bekam ich endlich 150 Euro Betreuungsmehrbedarf zugesprochen. Und, da mein altes Auto den Geist aufgab, wurde mir ein Kredit für ein "neues" Auto in Höhe von 120 Euro in Abzug gebracht.

Meine jetzige Situation: Ich verdiene durch die Eingruppierung in eine andere Stufe nun 2070 Euro Netto. Durch die Einstufung in Steuerklasse 1 zahle ich fast 600 Euro Lohnsteuern, und damit mehr als doppelt soviel, als wenn ich kinderloser Ehemann wäre. Ich habe feste Kosten von ca. 1480 Euro mtl. und habe immer 350 Euro wie gefordert an meine Kinder bezahlt. Das heißt, mir bleiben aktuell knapp 300 Euro im Monat, um mich und die Kinder zu versorgen! Die Kinder leben im Durchschnitt zwischen 9-10 Tage bei mir. Ich versuche die Kindesmutter, die seit längerem krank ist, zu unterstützen, damit sie Termine wahrnehmen kann und auch mal Zeit für sich alleine hat. Ich versuche, so gut es geht, die Kinder zu ihren Terminen zu fahren. Unser Ältester ist Diabetiker und ich bin mit ihm oft auch wegen seiner Krankheit unterwegs. Ich selbst habe eine Schwerbehinderung. Ich muss alle 2 Monate ins Klinikum und war dieses Jahr in einer anderen Klinik unterwegs.

Jetzt schreibt das Jugendamt: Da ich in einer selbstbenutzten Immobilie wohne, „berechnen wir Ihnen einen Wohnvorteil von 350 Euro“. Ich soll nun also 935 Euro Unterhalt zahlen, und das auch für über 2 Jahre rückwirkend, also 10000 Euro, die ich woher nehmen soll? Vor Allem stellt sich die Frage: Wenn ich mein selbstgenutztes Eigentum, das auf einem Erbpachtgrundstück steht und zu ca. 85% der Bank gehört, vermiete, wo wohne ich denn dann eigentlich mit den Kindern?
Das bedeutet für mich: Ich soll also nun feste Kosten von 2415 Euro gegenüber einem Verdienst von 2070 Euro haben. Also mit einem Minus von 345 Euro mein Leben und temporär das Leben meiner Kinder "gestalten"?!

Ich weiß, das Jugendamt soll möglichst die Kosten reduzieren. Warum hilft man Elternteilen wie mir nicht, dass Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, für ihre Kinder da zu sein? Wäre dies nicht viel wichtiger? Die Düsseldorfer Tabelle ist eine nicht verpflichtende Tabelle. In Wirklichkeit sind die tatsächlichen Kosten für eine Wohnung oft bedeutend teurer, vor allem, wenn die Kinder temporär betreut werden. In der aktuellen Tabelle sind Wohnkosten (warm) mit 430 Euro vorgesehen. Das ist für eine 90 qm Wohnung utopisch. Warum werden Väter wie ich weiterhin in der höchsten Lohnsteuergruppe geführt, der Unterschied zu einem ledigen, kinderlosen Mann macht gerade Faktor 1,5 für die Kinder oder 27 Euro im Nettogehalt aus. Es gibt mittlerweile 148 Familienleistungen. Unterhaltspflichtige Mütter und unterhaltspflichtige Väter, die am Level oder darunter liegen, haben Anspruch auf keine Einzige. Sie finanzieren dann mit Steuerklasse I eher z.B. das Baukindergeld für besser gestellte Familien mit.

Lösungsalternativen: Wenn das Jugendamt die Forderung aufrechterhält, hätte ich keinerlei Alternative, als das Haus zu verkaufen und zu hoffen, meinen Kredit zurückzahlen zu können. Ich würde mir eine 1 Zimmerwohnung bis ca. 400 Euro warm suchen müssen, der Umgang mit den Kindern müsste reduziert werden, d. h. ich könnte die Mutter nicht mehr in der gewohnten und notwendigen Form unterstützen.
Absehbar ist auch, die gesamte Situation würde mich krank machen. Ich könnte meinen Job nicht mehr ausüben. Ich hätte dann als Hartz IV-Leistungsempfänger ein Recht auf eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Eine Wohnung von ca. 85 qm müsste mir gestellt werden. Ich würde deutlich mehr Betreuungsgeld für die Kinder bekommen.

Ich hätte Anspruch auf eine Schwerbehindertenpauschale von 148 Euro mtl. Ich habe mich erkundigt, dass ich so in etwa 850 bis 900 Euro erhalten würde. Nach Kosten für das Auto und Strom, Telefon und anderen Vergünstigungen hätte ich noch ca. 550 Euro für mich und die Kinder. Das wäre kein Reichtum, aber fast 900 Euro mehr als nach der jetzigen Berechnung, wenn ich in Vollzeit arbeiten gehe. In Bezug auf meine Werthaltung ist das keine vernünftige Alternative für mich. Oder sieht dies gar das Jugendamt als vernünftige Alternative?

Ich frage mich, ob es dem „gesunden Menschenverstand“ entspricht und im Sinne unserer Verfassung liegt, dass Menschen, die Kinder zu versorgen haben und in Vollzeit arbeiten, nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben als jene, die Sozialhilfe beziehen und nicht berufstätig oder kaum berufstätig sind.“

ISUV fordert die Einhaltung des Lohnabstandsgebot. Arbeit muss sich lohnen. Einem in Vollzeit Erwerbstätigen muss am Monatsende erheblich mehr bleiben als einen Nichterwerbstätigen, der vom Staat finanziert wird. Es geht ISUV nicht darum, Menschen, die auf Grund von Krankheit , Unfall, Arbeitslosigkeit, Tod eines Angehörigen, wirklichem Alleinerziehendem ect. unverschuldet in Not gekommen sind, zu diskreditieren. Es geht darum zu zeigen, dass sich in den letzten Jahren immer mehr Unterhaltspflichtige trotz Vollzeitarbeit an den Rand gedrängt und schlechter gestellt fühlen als Hartz IV- Empfänger.

 

Unterhaltspflichtige gegenüber Hartz IV-Empfängern vernachlässigt


Zuschriften an uns, aber auch die Reaktionen in sozialen Netzwerken auf Urteile von Sozialgerichten zeigen, dass sich Unterhaltspflichtige gegenüber Hartz IV-Empfängern vernachlässigt, zu wenig respektiert fühlen.

Beispiel „Maskenurteil“

Mit diesem Urteil wurde das Jobcenter vom Sozialgericht in Karlsruhe (SG Karlsruhe, 11.02.2021 - Az: S 12 AS 213/21 ER) verpflichtet, einem Hartz IV Empfänger  wöchentlich 20 Atemschutzmasken des Standards FFP2 zur Verfügung zu stellen oder ihm monatlich 129 Euro auszuzahlen.

Einen Tag später, am 13.2.2021 erhielten wir einen Link auf die Pressemitteilung des Sozialgerichts verbunden mit der lapidaren Frage: „Wird mein Selbstbehalt jetzt auch um 129 EURO angehoben? Welche Chancen habe ich beim Familiengericht, dass mein Antrag durchkommt?“ Reaktionen in den Sozialen Netzwerken sind in der Tendenz ähnlich.

Die AWO in Brandenburg empfiehlt Nachahmung

„Hiermit beantrage ich die Gewährung eines im Epidemie-bedingten Einzelfall unabweisbaren Hygienebedarfs an FFP2-Masken bis zum Sommeranfang am 21.06.2021 und verweise auf das Urteil des Sozialgerichtes Karlsruhe (SG Karlsruhe, 11.02.2021 - Az: S 12 AS 213/21 ER). Auch mir sollte die Teilnahme am Gemeinschaftsleben in einer dem sozialen Existenzminimum entsprechenden Art und Weise gewährt werden.“

Fachanwälte für Sozialrecht bieten sich an, erfolgreich Widerspruch einzulegen. Die Kosten übernimmt der Staat, denn Leistungsempfänger prozessieren - im Gegensatz zu Unterhaltspflichtigen - auf Kosten des Staates. 

Ein Urteil – Sozialgericht Dortmund (Az.: S 30 AS 4219/20 ER), das auch auf heftige Reaktionen stieß. Hartz-IV-Bezieher, die umziehen müssen, können vom Jobcenter die Übernahme der Kosten für das Umzugsunternehmen verlangen. Wegen Corona müssen sie - so das Gericht - den Umzug derzeit nicht einfach mit „studentischen Hilfskräften“ organisieren. Das Jobcenter muss die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernehmen.

Reaktion: „Ich wurde vom Familiengericht dazu verurteilt aus meiner Wohnung auszuziehen. Wer zahlt meinen Umzug, ich bin auch mit Hilfskräften zufrieden“, schreibt ein Betroffener.

 

Anspruch auf angemessene Wohnung auch für Unterhaltspflichtige

In keinem anderen Bereich sind die Kosten in den letzten 10 Jahren derart gestiegen wie im Bereich Wohnen – Mieten, Heizkosten, Strom, Wasser, Nebenkosten. Das hat sich unterhaltsrechtlich nicht angemessen niedergeschlagen.

Ein ISUV-Mitglied schreibt uns: „Ich finde das eine Riesenschweinerei, dass jetzt der Unterhalt der Kinder so drastisch angehoben wird, das ist nicht mehr realitätsnah. Die Kinder bekommen von mir fast 1000 €, ich habe drei Kinde. Meine Frau bekommt auch noch Unterhalt von mir. Was ist mit dem Selbstbehalt für mich?Der steigt nicht, das ist ungerecht. Ich wohne bei meiner Mutter in einem kleinen Zimmer. Eigentlich wollte ich das nur zum Übergang, daran ist nicht mehr zu denken.“

Auch Unterhaltspflichtige haben Anspruch auf eine angemessene Wohnung, in der Umgang mit den Kindern stattfinden kann. Mit der im Selbstbehalt angesetzten Wohnkostenpauschale von 430 Euro sind in den Städten aber auch in den meisten Regionen keine Wohnungen zu haben, geschweige denn warm.

Für diesen Fall ist in den „Anmerkungen“ der DT zwar vorgesehen, dass der Selbstbehalt beim Unterhalt erhöht werden soll, wenn die Warmmiete einer angemessenen Wohnung höher als die Wohnkostenpauschale ist. Die Angemessenheit ergibt sich im Normalfall aus den Warmmietbeträgen der Sozialbehörden.

ISUV rät: Unterhaltspflichtige sollten sich vor Ort erkundigen, nach welchen Richtlinien Sozialhilfeempfängern eine angemessene Wohnung zugeteilt wird. Nahezu jede Stadt/Landkreis hat entsprechende Richtlinien für angemessene Wohnungen, die Sozialhilfebedürftigen zugeteilt werden.

 

Ist die entsprechende Miete für eine jeweils vor Ort angemessene Wohnung höher als die Wohnkostenpauschale, so ist grundsätzlich der Selbstbehalt beim Unterhalt um den Differenzbetrag zu erhöhen. Unterhaltspflichtige sollten sich nicht scheuen, für eine angemessene Wohnung vor Gericht zu ziehen. Aber nicht immer haben sie Erfolg damit.

Die Erfahrung zeigt, dass der Umgang mit den Kindern langfristig nur bei entsprechender Größe der Wohnung gesichert ist. Für eine Einzelperson gilt eine Einzimmerwohnung als angemessen. Findet regelmäßig Umgang mit Kindern statt, gilt entsprechend dem Sozialhilferecht eine 2 - oder 3-Zimmer-Wohnung als angemessen.

 

Mindestunterhalt durch Zweitjob sichern

Wenn sich der Selbstbehalt beim Unterhalt auf Grund der Wohnkosten erhöht, entstehen in den Einkommensgruppen 1-3 mehr Mangelfälle. Das heißt, das Einkommen reicht dann nicht mehr, um den Mindestunterhalt zu zahlen. Familiengerichte versuchen mit allen Mitteln Mangelfälle zu vermeiden. So wird beispielsweise Alimentenzahler*innen auferlegt, einen weiteren Job anzunehmen, so dass der Mindestunterhalt gesichert ist. Wenn also ein Mangelfall wegen erhöhter Wohnkosten entsteht, prüfen die Gerichte genau, ob der Unterhaltspflichtige nicht durch einen Zweitjob den Mindestunterhalt sichern kann.


Das ärgert und stößt auf Unverständnis: Unterhaltspflichtige müssen eine angemessene Wohnung einklagen, sind auf das Wohlwollen des jeweiligen Familiengerichts angewiesen. Betroffene empfinden das zurecht als respektlos und diskriminierend. Schließlich sind sie erwerbstätig und leisten oft einen Anteil an Betreuung, zahlen Unterhalt, Sozialabgaben und werden dann auch noch vom Staat wie Ledige mit Steuerklasse I abkassiert, so als hätten sie keine Kinder.
Dagegen haben Hartz-IV-Empfänger a priori einen Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Sie stellen einen Antrag und das „Amt“ geht auf Suche.

Zentrale ISUV-Forderung: Betroffene dürfen im Unterhaltsrecht nicht schlechter gestellt werden als Betroffene im Sozialrecht: Der notwendige Eigenbedarf eines Unterhaltspflichtigen muss vom Gesetzgeber festgelegt werden. Sozialrecht und Unterhaltsrecht sind aufeinander abzustimmen.

Der angemessene Bedarf eines Kindes

Die Bedarfsberechnung und damit die Höhe des Kindesunterhalts steht bei Unterhaltspflichtigen in der Kritik.

Ein Mitglied fragt: „Wahnsinn, dass mein Sohn bei minus 1 Grad mit einem Paar Sommerschuhen und einem kaputten Paar Stiefel zu mir kommt, und dann wie so oft zu spät, um 15 Uhr, nicht wie vereinbart um 14 Uhr. Was macht die Kindesmutter jeden Monat mit 1488€ Unterhalt und Kindergeld?“ - Transparenz beim Kindesunterhalt in jeder Hinsicht ist ein berechtigtes Anliegen von unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern. Ein Kinderkonto kann dabei sehr hilfreich sein.“

Ein Forum-User fragt: „Kann mir jemand erklären, womit sich der Bedarf für 2 Teenager in Höhe von künftig 1303 Euro Unterhalt und 438 Euro Kindergeld erklärt? Das verdienen viele Vollzeitbeschäftigte nicht im Monat. Zu den 1303 Euro Unterhalt kommen ja noch alle Kosten für 35% Betreuungszeit hinzu. Für ein Kind mit neuer Partnerin bekomme ich dann 350 Euro Steuerersparnis, wohlgemerkt pro Jahr.“

Kommt der Unterhalt beim Kind an? Ein User schreibt dazu: „Nüchtern betrachtet finanzieren nicht wenige Unterhaltspflichtige das Haushaltseinkommen von Unterhaltsberechtigten zu großen Teilen mit. Ich bin daher immer auch für eine Offenlegung, wie der Unterhalt verwendet wird. Sozusagen eine Aufstellung für den Unterhaltszahler. Dann weiß man auch, was wirklich beim Kind ankommt.“

ISUV fordert: „Ausgangspunkt einer Reform des Sorge- und Unterhaltsrechts muss der Grundsatz sein. Beide betreuen, Beide bezahlen.“

 

Die soziale Veränderung ist dem Bundesjustizministerium seit Jahren bekannt, Problembewusstsein ist gegeben, der Impuls aktiv zu werden muss von der  Ministerin kommen.

Ein User schreibt „Unterhaltspflichtige Väter interessieren Lambrecht halt nicht. Die können gerne trotz fast hälftiger Betreuung vollen Unterhalt zahlen - ein Bonus für die alleinerziehenden nicht oder halbtags arbeitenden Mütter. Unterhaltspflichtige sollen zusehen, wie sie mit dem Selbstbehalt klarkommen.“

In jedem Fall Zahlemann: Cashcow Kindesunterhalt

Nichts bedrückt, empört Unterhaltspflichtige mehr als die Situation, Kindesunterhalt zu zahlen, aber keinen Umgang mit dem Kind zu haben. Das ist öfter der Fall als so manche Politiker wahrhaben wollen. Im deutschen Familienrecht gilt die Maxime: Kindesunterhalt und Betreuung haben nichts miteinander zu tun, in jedem Fall ist zu zahlen. Gesucht ist der Unterhaltspflichtige.

Wer hat sich dieses Verdikt ausgedacht? Das suggeriert bei Betroffenen: „Zahle und halte die Klappe! Umgang? Sei froh, wenn er dir gewährt wird. Zahle und nimm Rücksicht aufs Kind! Wo bleibt die Empathie für Unterhaltspflichtige?

Interessant ist, wenn Ausländer mit dem deutschen Familienrecht konfrontiert werden. Was sie nicht verstehen, wenn Kindesunterhalt gezahlt wird, gleichzeitig aber Umgang/Betreuung willkürlich eingeschränkt/verweigert werden kann und derartiges Verhalten keine Konsequenzen nach sich zieht, ja noch im Sinne des Kindeswohls interpretiert wird.

 

Unterhaltspflichtige werden zur Cashcow gemacht

Der folgende Fall eines Mitglieds zeigt, wie Unterhaltspflichtige rechtspositivistisch-legal zur Cashcow gemacht werden können:

„Spricht man über Kindesunterhalt, so wird meist über den untersten Teil der Düsseldorfer Tabelle gesprochen – über den sogenannten Mindestunterhalt. Dass dieser zu gering sei, dass von vielen nicht gezahlt werden würde und was das für Probleme nach sich zieht. Um diese Diskussion geht es hier nicht. Heutzutage ist es reizvoll für eine Frau, einem Mann ein Kind „unterzujubeln“. Warum? Wenn der Mann aus der Mittelschicht kommt, wird das Kind gut bezahlt und es ist bessergestellt als ein Kind in einer funktionierenden Ehe oder Partnerschaft.“

 

Kosten generieren – Steuererleichterungen einstreichen

Ich selbst zahle aktuell für ein 7 Jahre altes Kind knapp 440 Euro im Monat. Dazu bekommt die Mutter 214 Euro Kindergeld. Da ich ein weiteres Kind habe, weiß ich, mit welchen Kosten man rechnen  muss. In meiner Rechnung komme ich auf ca. 350 Euro inkl. Zimmer an Kosten im Monat. Mit welcher Rechtfertigung hat das andere Kind so viel mehr zur Verfügung? Durch die fast  jährlichen Erhöhungen des Kindesunterhalts ist die Differenz zwischen Tabelle und der sozialen wie auch ökonomischen Realität immer größer geworden.

Dazu kommt, dass mit dem schon recht hohen Unterhalt noch lange nicht Schluss ist. Nahezu nach Belieben lassen sich weitere Kosten generieren, die als Sonderbedarf oder Mehrbedarf hinzukommen – in meiner Situation ohne Sorgerecht und daher ohne die Möglichkeit einer  Einflussnahme.

Der Staat garniert den Kuchen mit einseitigen Steuererleichterungen. So kann beispielsweise die Mutter Mehrkosten für die Ausbildung des Kindes absetzen. Der Vater, der sich über den Mehrbedarf beteiligen musste und ggf. den Löwenanteil gezahlt hat, nicht. Außer man schafft es vielleicht im Vorhinein die Rechnung in Absprache mit dem Anbieter zu splitten – was erstens meist der Anbieter nicht kann und zweitens die Möglichkeit der Absprache erfordert. Eine Absprache ist jedoch oft nicht möglich. Wenn alles gut läuft zahlt der Mann in diesem Spiel 70% der Mehrkosten, die Mutter kann 100% absetzen und bekommt ca. 30% über die Steuererklärung zurück. Man muss sicherlich nicht studiert haben um den Fehler zu finden.

 

Mehrkosten generieren?

Das Jugendamt unterstützt über die Beistandschaft Mütter bei der Regelung des Unterhalts. Das Amt verlangt dafür keinerlei Gebühren und der Kontakt über das Jungendamt  macht – je nach Situation – auch Aufgrund  des  neutralen Dritten einfach Sinn. Für die Mutter als auch für den Vater.

Leider kann auch in diesem Spiel die Mutter mit alleiniger Hoheit darüber entscheiden, ob das Jugendamt vermittelt und die Beistandschaft wahrnimmt oder nicht. So wurde in meinem Fall nach vielen Jahren die Beistandschaft beendet und einem Anwalt übergeben.

Es gab keine Probleme mit dem Jugendamt. Auch die Berechnungen waren korrekt. Schlussendlich bedeutet das immer wieder immense Mehrkosten. Mehrkosten, die die Mutter anscheinend mit Leichtigkeit tragen kann und möchte. Mehrkosten für mich, da ich nicht zum Jugendamt gehen kann und dessen Dienste beanspruchen - ich muss mir ebenfalls einen Anwalt nehmen. Würde jemand auf diese Idee kommen, wenn der Unterhalt so gering wäre, dass er nur fürs Kind reicht? Meiner Meinung nach kommt man auf solche Ideen, wenn man genügend Geld zur Verfügung hat. Mit Kindeswohl und Not hat ein solches Agieren nichts zu tun.

 

Zahlen und sonst nichts

Ich habe das oben genannte Kind noch nie gesehen. Aufgrund der Situation mit der Mutter ist mir das nicht möglich. Die Frau ist seit 2-3 Jahren verheiratet. Ein Arzt mit eigener Praxis. Er wird das Kind seit mehr als 4 Jahren kennen – ich habe keinerlei Kontakt, daher weiß ich es nicht. Das Kind sagt Papa zu ihm.

Im letzten Jahr habe ich über eine Adoption sprechen wollen und den Kontakt gesucht. Es ist zu keinem Ergebnis gekommen. Warum? Es gibt keine wirklichen Gründe. Nur vorgeschobene bzw. wurde auf Schreiben einfach nicht mehr geantwortet. Was werden die Gründe sein? Geld! Was gibt es schöneres als zuverlässige Zahlungen, die das Haushaltseinkommen noch mehr aufbessern.

Oder welche Gründe sprechen dafür, dem Kind den – auch rechtlichen – Zugang zu der Familie zu versperren, die es für seine hält? Dem Kind zu ersparen irgendwann einmal für jemanden zahlen zu müssen, den es nicht kennt. Dem Kind einen weiteren Erwachsenen an die Seite zu stellen, der für ihn Entscheidungen treffen kann. Vielleicht fehlt mir die Phantasie.

Ein Teil der Geschichte eines Bekannten. Er zahlte über viele Jahre Unterhalt. Das Kind war dann irgendwann 18 Jahre alt. Die Mutter schenkte dem Kind zum 18. sehr viel Geld – das Kindergeld der kompletten Jahre, in denen der Vater Unterhalt gezahlt hat. Die Mutter hat nichts vom Kindergeld benötigt. Meinem Bekannten fehlten einfach die Worte.

 

Alleinerziehende: individuelle unterhaltsrechtliche Facetten beachten

Es sind nicht nur die armen wirklich alleinerziehenden Frauen, die selbst wenig verdienen, alleine sind und deren Kinder wirklich nicht viel haben. Auf der anderen Seite gibt es ebenso viele, die sich im Schatten derer am offenen Buffet bedienen und keine Grenzen kennen. Staatlich unterstützt und ausgerüstet führen diese einen persönlichen Feldzug unter dem Denkmantel „Kindeswohl“ gegen den Vater. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man zuverlässig, pünktlich und in korrekter Höhe Unterhalt zahlt.

Das Problem ist nicht Unterhalt zu zahlen. Das Problem ist, dass die Beträge nach oben hin offen sind. Das Problem ist, dass die Höhe weit weg von der Realität ist und dass Trennungskinder in solchen Situationen bessergestellt sind als Kinder in einer intakten Familie.“

BGH hat die Beträge nach Oben noch weiter geöffnet

Mit dem Beschluss des BGH vom 16.09.2020 (Az. XII ZB 499/19 – §§ 1605, 1606 Abs. 3, 1610 BGB) wurden weitere Schleusen geöffnet: Die Unterhaltsbeträge wurden nach Oben geöffnet, mit Bedarf hat das wenig zu tun. Ab jetzt kann mehr als 160 Prozent des Mindestunterhalts gefordert werden. Ab 2022 wird die Düsseldorfer Tabelle bis zu einem Einkommen von 11.000 € fortgeschrieben werden.

Der BGH verweist darauf, dass ein Kind an Karrieresprüngen des Unterhaltspflichtigen teilhat und auch vom Splittingvorteil einer neuen Ehe profitiert. Einschränkend weist der BGH zwar darauf hin, dass der Unterhaltsanspruch des Kindes nicht dazu führen kann, dass das Kind am Luxus der Eltern teilnimmt und insbesondere, dass Unterhalt nicht zur Vermögensbildung dient.

Der BGH gesteht dem „Kind“ erhöhte Bedarfspositionen zu: erhöhter Wohnbedarf, erhöhter Urlaubsbedarf, erhöhter Freizeitbedarf, …. Zusätzlich kann ein Kind einen darüber hinaus gehenden Mehrbedarf/Sonderbedarf, der in der Struktur der Düsseldorfer Tabelle nicht beinhaltet ist, zusätzlich geltend machen.

Grundsätzlich hat der Unterhaltspflichtige alle Einkünfte offenzulegen. In der Praxis heißt das, der unterhaltsberechtigte Elternteil – nicht das „Kind“, ein Euphemismus in diesem Zusammenhang - bekommt auch nach Jahren noch Einblick in die Vermögensverhältnisse. Praktisch heißt das, es lassen sich hohe Streitwerte immer wieder generieren. Das „Kind“ kann „Mehrbedarf“ und „Sonderbedarf“ fordern. Dann lässt sich trefflich darüber streiten, was „Bedarf“ und „Luxus“ ist. Mit diesem Beschluss hat der BGH ein weites Feld zum Streiten geöffnet, Anwälte*innen können Streitwerte generieren. In der gelebten Praxis bedeutet das gleichzeitig: Dem unterhaltspflichtigen Elternteil wird finanziell ein Stück freie Gestaltungsmöglichkeit mit den Kindern genommen und dem anderen Elternteil übertragen.

Dazu schreibt ein Mitglied:
„Ich habe kürzlich ein Anwaltsschreiben der Anwältin der Kindesmutter erhalten, wonach ich als barunterhaltspflichtiger Elternteil von zwei Kindern meine Einkünfte vollständig offenzulegen habe und ab sofort einen höheren Kindesunterhalt zu leisten hätte. Ich habe verstanden, dazu bin ich verpflichtet.

Folge ich den veröffentlichten Meinungen, dass die Düsseldorfer Tabelle ggf. bis zum doppelten Betrag des heutigen Höchstbetrags von 5.500 Euro, also bis zur Bemessungsgrundlage 11.000 Euro fortgeschrieben wird, würde ich künftig nicht mehr 160% des Mindestbetrags, sondern vermutlich 270% des Mindestunterhaltsbetrags zu leisten haben.

Bedauerlicherweise ist die Anwältin der Mutter dafür bekannt, ihren Mandanten und damit auch der Mutter meiner Kinder keine Kompromisse nahezulegen oder eine z.B. Mediation, wie es ISUV gutheißt, zu akzeptieren.

Nach außen hin erscheint ein fast verdoppelter Kinderunterhalt für mich leistbar, da ich definitiv ein Besserverdiener in den letzten Jahren war. Dennoch besteht bei mir real zukünftig eine Einkommensunsicherheit, die meines Wissens nach bei einer Ermittlung des künftigen Kindesunterhalts keine Beachtung findet. Das bisherige Einkommen, das ich über die regulären Ausgaben nicht „verprasse“, dient dem Substanzaufbau für unsichere berufliche Zeiten. Erhebliche Kosten wie Hypotheken, die u.a. aus der Scheidung resultieren, fallen bei mir auch an.
Der tatsächliche Kindesbedarf liegt für meine zwei Kinder aus meiner Sicht aber nicht bei rund. 2.500 Euro pro Monat, was aus der Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle resultiert. Das gilt insbesondere auch deswegen, weil ich meinen Kindern schon jetzt umfassende Zusatzleistungen zukommen lasse und für meine Kinder da bin.

Einen angemessenen Mehrbeitrag über den bisherigen Höchstbetrag der Düsseldorfer Tabelle für meine Kinder zu leisten, sofern die Zusatzmittel zweckgebunden für den Bedarf der Kinder eingesetzt werden, stehe ich nicht entgegen - Stichwort Kinderkonto, was der ISUV ja auch fordert. Ich gönne meinen Kindern vieles. Ein Aufgehen des vermutlich stark erhöhten Kinderunterhalts in das allgemeine Budget des anderen Elternteils finde ich dagegen nicht gerechtfertigt.
Sofern es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt  - meines Wissens gibt es bislang keine Rechtsprechung und ich könnte zu einem der Präzedenzfälle werden, sind diejenigen, die davon am meisten betroffen sein werden, mit Sicherheit die gemeinsamen Kinder, da bereits jetzt und dann durch den Rechtsstreit die Kommunikation der Eltern ins Stocken gerät. Das ist das Schlimmste, da die Kinder hart „zwischen die Fronten“ der Eltern geraten.“


ISUV fordert Transparenz beim Kindesunterhalt. Kindesunterhalt sollte auf echten Bedarf von Kindern reduziert werden. Was darüber hinausgeht, sollte zwischen den Eltern vereinbart und notariell abgesichert werden. Recht muss Kommunikation zwischen Trennungseltern und damit das Kindeswohl nicht aber Streitwerte fördern. Weniger Rechtspositivismus – mehr Empathie im Familienrecht.

Perspektiven für eine Reform des Unterhaltsrechts

Die Legislaturperiode ist gelaufen. Die nächsten Monate wird die Regierung damit beschäftigt sein, Corona zu erden. Die Justizministerin hat schon angekündigt, dass die Zeit nicht mehr reicht für eine Reform des Kindesunterhaltsrechts.

Ein User kommentiert: „Schlimmer als eine verbitterte alleinerziehende Mutter als Justizministerin kann es wohl nicht mehr werden. Aber richtig, es ist wahrscheinlich, dass da wieder irgendeine Lobby Tante hingesetzt wird, der es ausschließlich um noch mehr Kohle für Alleinerziehende geht. Jedenfalls ist diese Dame dann erstmal weg. Neues Spiel, neues Glück.“

Kindergrundsicherung, das ist auch das Projekt der Linken, Grünen und der SPD (siehe dazu unser Titelthema im Report 165). Unter dem Stichwort „Kindergrundsicherung“ wollen die Linksparteien die Familienförderung so ausgestalten, dass man umso mehr Stütze bekommt, je einkommensschwächer die Familie ist. Von über 600 Euro pro Kind ist die Rede. Das macht allein für vier Kinder 2400 Euro. Das sind 380 Euro mehr als der Durchschnittslohn. Kinder zeugen auf Kosten der braven Steuerzahler lohnt sich. Wie wirkt das auf Unterhaltspflichtige?

Statt die Eigeninitiative der Eltern zu fördern, wird verantwortungsloses Handeln belohnt. Können solche Eltern, die herumsitzen und von Staatsknete leben, Vorbilder für Kinder sein? Der Trend vom Sozialstaat direkt in die Hängematte des Wohlfahrtsstaat hat schon begonnen. Ein Wohlfahrtsstaat, der mit immer höheren finanziellen Leistungen Familien ködert, zerstört die familiale Eigeninitiative, untergräbt Motivation der Leistungsträger – dazu gehören die Unterhaltspflichtigen.

Ungerechte Umverteilungstendenz

Hiermit möchte ich zusammenfassen, was ich gesamtheitlich betrachtet als ungerechte Umverteilungs-Tendenz mit Potential eines Generationenkonflikts und Verletzung des Gleichheits-Grundsatzes empfinde.

Meine Eindrücke beziehen sich dabei auf die Gemengelage aus Gehaltsentwicklung / Einkommensteuer / Inflationsentwicklung / Unterhaltsentwicklung.

Aus meiner Sicht fängt die ungerechte Umverteilung weg von den willigen und leistungsfähigen Steuerzahlern dort an, wo die kalte Progression einsetzt.

Die Bundesregierung kennt dieses Stichwort seit vielen Jahren und tut aus meiner Sicht nichts dagegen. Eine gerechte Lösung dieses Missstands aus meiner Sicht könnte sein, dass ein Gesetz zur Verhinderung der kalten Progression eine Kappung erzwingt.

Wenn ich mich nicht täusche, musste man zu Beginn der BDR etwa das 30-fache des Durchschnittsgehalts/-lohns verdienen, um in den Bereich der höchsten Progressionsstufe zu gelangen. Heute dürfte das eher um den Faktor 10 niedriger liegen, was aus meiner Sicht ein Unding ist. So viel zur ersten Stellschraube unseres Steuersystems, das in der Tendenz den Wohlstand meiner sozialen Schicht ruiniert.

Am anderen Ende “der Nahrungskette“, also der Verwendung des übriggebliebenen Netto-Verdienstes zur Begleichung u.a. des Barunterhalts für die eigenen Kinder, lauert eine zweite m.E. zur Ungerechtigkeit beitragende Rahmenbedingung:

Die Beträge in der ersten Spalte der Düsseldorfer Tabelle (“Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen“) wurden seit 2008 nicht angepasst. Dadurch wird bewirkt, dass auch in der Düsseldorfer Tabelle eine Art der kalten Progression praktiziert wird, was aus meiner Sicht zu einer ungerechten Umverteilung zu Lasten der Barunterhaltsverpflichteten führt.

Da es in einem auf Wachstum ausgelegten Finanzsystem wie dem unsrigen trivial ist, dass Löhne und Gehälter steigen, ist es bei gleichbleibenden Gehaltsbändern nur eine Frage der Zeit, bis man in ein höheres Gehaltsband rutscht, was schlagartig mit jeweils etwa 8% mehr Barunterhaltspflicht einhergeht.

Dies kann und wird völlig unabhängig davon geschehen, ob man Karriere-bedingt mehr verdient oder auf derselben Bezahlungsebene stehenbleibt. Somit sind 2 wesentliche Eckpfeiler eingerammt, die in der Summe zu einer m.E. unerträglichen zangenartigen Erhöhung des Drucks auf die Barunterhaltsverpflichteten führt.

Zwischen diesen 2 Eckpfeilern spielt sich das konkrete Zahlenwerk der Zahlbeträge ab, denen aus meiner Sicht ebenfalls eine gerechte Ausgestaltung abhandengekommen ist.

Ich erlaube mir, das anhand folgender ausschnittsweisen Tabelle kurz zu erläutern, die meine persönliche Betroffenheit darstellt und damit nicht wissenschaftlich / flächendeckend ist, sondern exemplarisch gilt:

Gezeigt werden die Zahlbeträge für die Tabellenstufe 128% der Düsseldorfer Tabelle von 2016 bis 2020 für alle Altersklassen, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Wenn man auf die roten Zellen sieht, erkennt man, dass sich in den 3 unteren Altersklassen jeweils ca. 18% Steigerung des Barunterhalts abgespielt haben. Lediglich die Altersgruppe ab 18 Jahren erfuhr eine geringe Reduktion in den Jahren 2018-2020.

Die “roten“ summierten Steigerungen liegen weit jenseits der offiziellen Inflationsraten und sind daher aus meiner Sicht ungerecht, da für mich exemplarisch nachweisbar die Annahme gilt, dass die Lohn-Gehaltserhöhungen und die Inflation in der BRD miteinander korrelieren. Von der Auswirkung der kalten Progression in der Einkommensteuer rede ich hier noch gar nicht.

Was die gelbe Zellenfarbe ausdrücken soll ist, dass nur in der Altersklasse der Volljährigen im Auswertungszeitraum eine im Durchschnitt halbwegs nachvollziehbare Entwicklung in der Nähe der Inflationsrate stattfand. Die starken Schwankungen zeugen aus meiner Sicht trotzdem von einer eher sprunghaften Ausgestaltung statt einer verlässlichen Kenngröße.

Was ich für die Zukunft befürchte, kann an 2 entgegengesetzten Polen dargestellt werden:

Entweder setzt sich der Druck auf die Barunterhaltspflichtigen ungebremst weiter so fort wie hier exemplarisch gezeigt à aus meiner Sicht fortgesetzte Ungerechtigkeit zuungunsten der Barunterhaltsverpflichteten Oder in x Jahren kommt es zu einer erdrutschartigen Anpassung der Düsseldorfer Tabelle, z.B. massive nachgeholte Anpassung der in mittlerweile 12 Jahren unterlassenen inflationsbedingten Anpassung der Netto-Gehaltsbänder à schlagartiges Wegbrechen von als sicher einkalkulierten Unterhaltsbruchteilen

Beides kann nicht im Sinne einer gerechten und ausgewogenen Unterhalts-Gestaltung sein, die wegen der Langfristigkeit des Themas Unterhalt auch unabdingbar den Anspruch einer verlässlichen Kalkulationsbasis für beide Seiten (Unterhaltspflichtige und -empfänger) befriedigen muss.

In diesem Sinne hoffe ich, Ihnen den konkreten “Input“ für Ihre weitere Verbandsarbeit geliefert zu haben.

 

Reaktionen von Betroffenen auf den Artikel

Tabellenbeträge zu hoch

"Jedes Jahr wird am 1. Januar der Kindesunterhalt angehoben, aber der Selbstbehalt beim Unterhalt nur alle 3 - 4 Jahre. Immer wieder ärgere ich mich darüber. Für mich ist das eine größere Summe, weil ich für 3 Kinder Unterhalt zahlen muss. Für mich sind das allein dieses Jahr fast 1000 Euro. Es wäre noch mehr, wenn ich mich mit meiner Frau nicht auf einen niedrigeren Tabellenbetrag geeinigt hätte. Auch sie ist der Auffassung, dass die in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Beträge zu hoch sind. Hinzu kommt immer noch das Kindergeld, was oft vergessen wird."

- K.B. Baden-Württemberg

„Bedarf“ des Kindes?

"Die ISUV-Forderung „Kindesunterhalt sollte auf echten Bedarf von Kindern reduziert werden. Was darüber hinausgeht oder auch abweicht, sollte zwischen Eltern vereinbart werden und notariell abgesichert werden. Familienrecht muss Kommunikation zwischen den Trennungseltern und damit das Kindeswohl nicht aber Streitwerte fördern“, ist ein vernünftiger Vorschlag, der Unterhalt muss auf ein vernünftiges Maß reduziert werden. Schließlich bestimmen Eltern den Bedarf ihrer Kinder, manche Eltern haben in der Ehe sparsam gelebt, nach der Trennung greift der Staat in die Privatsphäre und schreibt den Bedarf vor. Wer die Kinder hat, ist der Gewinner, weil die Unterhaltsbeträge zu hoch sind. Sie decken auch den „Bedarf“ unterhaltsberechtigten Elternteils."

- K.T. NRW

Einer kann Ansprüche stellen – der Unterhaltspflichtige hat sie zu erfüllen

"Danke für den Artikel, er hat mir aus der Seele gesprochen. So etwas findet man nur bei ISUV. Ich habe mich schon bei anderen Gruppen umgehört, da ging es nur um Geschlechtergerechtigkeit, Gewalt gegen Männer, immer irgendwelche Mitleidsgeschichten. Ich kann damit nichts anfangen, ich habe ein anderes Problem: Ich stecke gerade wieder in einem Unterhaltsverfahren mit meiner 23jährigen Tochter. Sie möchte Geld von mir, aber keinen Kontakt. Die Richterin sagt mir, ich habe zu zahlen, „so sei nun einmal das Gesetz“. Was ist daran gerecht, dass einer einseitig Ansprüche hat und der andere diese einfach zu erfüllen hat, egal wie er sich benimmt? Besteht Recht nicht in Leistung und Gegenleistung? Hat Recht nicht auch etwas mit Respekt zu tun, den ich von meiner Tochter erwarten kann? Was sich wie ein roter Faden durch alle „Fälle“ zieht, immer hat der Unterhaltspflichtige die Ansprüche einseitig zu erfüllen. Niemand kümmert sich darum, wie es ihm geht."

- K.W. NRW

Hausbesitzer wohnt im Jugendzimmer bei Mutter

"…mir geht es genauso wie dem einen Vater, der wieder zu Hause bei der Mutter wohnt, obwohl ihm das Haus gehört. Auch mir gehört ein Haus, in dem jetzt meine  Exfrau mit den drei Kindern wohnt. Ich verdiene gut, zahle aber Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt für alle drei Kinder. Die Mutter wohnt weiter in meinem Haus mit den drei Kindern. Ihr geht es gut, mit einem Halbtagsjob und dem Unterhalt hat sie doppelt so hohes Einkommen wie ich. Ich wollte im Haus wohnen bleiben – nicht zuletzt wegen der Kinder. Bei Gericht hat man mich zu einem Vergleich gedrängt: „Sie werden doch die Mutter mit den Kindern nicht aus dem Haus werfen.“ Mit den 1600 Euro, die mir bleiben, kann ich mir in der Stadt keine Wohnung leisten. So wohne ich wieder in meinem Jugendzimmer bei meiner Mutter, während die Exfrau mit dem Neuen in meinem Haus wohnt. Soll das gerecht sein? Es ist demütigend und macht mich depressiv. Ich schäme mich vor meinen Kindern."

- L.R. Hessen

Was fällt einem dazu noch ein?

"…Bedingungsloses Grundeinkommen 1200 Euro monatlich, einfach mal so geschenkt. Im Artikel werden Beispiele genannt Mütter und Väter, die den ganzen Monat arbeiten, Kindern Unterhalt zahlen, Kinder auch betreuen und vom Staat durch Steuerklasse I abkassiert  werden, denen ein Selbstbehalt von 1160 Euro bleibt. Richtig „Melkkuh Unterhaltspflichtige“. Ich verstehe, wenn Unterhaltspflichtige nicht mehr arbeiten, sondern bedingungsloses Grundeinkommen wollen. …"

- L.W. Bayern

Im Unterhaltsrecht geht es rücksichtslos nur ums Geld eintreiben

"Für mich stellt sich die Frage: Wir leben im sechstreichsten Land der Erde. Aber welche Zustände sind es, die Väter wie mich ganz nah an den Abgrund stellt, und andererseits einem Clan-Boss, der seit 35 Jahren für sich und seine 9 Kinder Sozialhilfe bezahlt, trotz einer Vielzahl von teils schweren Vergehen und der Überführung eines Kaufs einer Immobilie im Werte von 500000 Euro, weiterhin Sozialhilfe gewähren muss (Al-Zein, Spiegel)?!? Warum geben sich Millionäre im Internet Tipps, was sie anstellen müssen, um keine Steuern zu zahlen? Warum kann man Ehegattenunterhalt von der Steuer abziehen, ebenso wie die Ferienbetreuung von Hund und Katze, Kindesunterhalt jedoch nicht? Im Gegenteil versuche ich über einen Jahresausgleich z.B. die Fahrten zu den Kliniken meiner Kinder und meine Eigenen zu berücksichtigen, dann werden diese Kosten noch von einem eher lächerlichen Selbstbehalt abgezogen! In die angepriesene Riesterrente, die gegen Altersarmut helfen soll, kann ich natürlich den Mindestförderbedarf überhaupt nicht einzahlen! Weil ich Kinder habe!

Solange hier die gesetzgebenden Politiker völlig versagen, kann Menschen wie mir nur mit verständnisvollen Sachbearbeitern, die ihren Rahmen der möglichen Hilfe ausschöpfen, oder eben bei Sozialgerichten geholfen werden! Im Sinne der Eltern, besonders aber im Sinne der Kinder! Und ich hoffe, dass auch Sie, mir und meinen Kindern im Rahmen der Gesetzlichkeit helfen können! Ich arbeite als Schulassistent in 2 Schulen. Und ich finde es absurd, dass verantwortungsvollen Eltern nicht geholfen wird, im Gegenteil! Lieber wird in Kauf genommen, dass, wie in meinem Falle, jede Grundlage genommen wird, für die Kinder da zu sein. Es dürfte verständlich sein, dass Kinder leider mit solchen politischen Rahmenbedingungen oft in einem Heim unterkommen müssen, da der hauptbetreuende Elternteil überlastet ist! Neben der menschlichen Tragödie ist dann der "Staat" bereit, für 3 Kinder 15000 Euro im Monat zu zahlen!"

- N.R. Niedersachsen

Haushaltseinkommen beider Elternteile vergleichen

"….Wie die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle zustande kommen, ist mir ein Geheimnis. Die Kinder leben beim Vater, ich konnte sie nicht halten, sie wollten das. Ich zahle nun Unterhalt, mir bleiben 1500 Euro. Mein Exmann verdient netto im Schnitt über 4000 Euro. Mit Kindesunterhalt und Kindergeld kommt er auf 5000 Euro. Ich leiste gut 30 Prozent der Betreuung, das zählt nicht und das ist ungerecht. Ich finde die ISUV-Forderung richtig: Beide betreuen – beide bezahlen und dabei müssen dann die Haushaltseinkommen verglichen werden. Das ist doch einleuchtend und gerecht. Ich wünsche mir mehr Kritik des ISUV am gültigen Unterhaltsrecht."

- M.F. Bayern

Mehr Kritik von ISUV statt Diplomatie

"….Dieser Artikel wird manchen nicht gefallen, mir dagegen umso mehr, endlich kommt mal klare Kritik mit Beispielen. - ISUV liebt ja mehr die Diplomatie, das „Gespräch hinter den Kulissen“, wie mir in mehreren Mails mitgeteilt wurde. Aber, was hat man damit erreicht? Nichts! Seit acht Jahren wird unter verschiedenen SPD-Justizministerinnen eine Reform des Unterhaltsrechts angekündigt. Nichts ist geschehen, obwohl das im Koalitionsvertrag angekündigt war. Warum versucht man nicht einfach einmal eine große Demonstration. Über Facebook kann man das doch organisieren? Von den geschilderten Unterhaltsproblemen sind doch hunderttausende betroffen."

- P.K. NRW

Mehr Diplomatie – weniger Kritik?

"In diesem Artikel wird sehr einseitig und teilweise unsachlich über die Probleme von Unterhaltszahlern berichtet. Ich teile sehr wohl die Meinung, dass das deutsche Unterhaltsrecht ungerecht ist und dringend reformiert werden muss. Aber da in der öffentlichen Meinung in Deutschland noch sehr stark die Ansicht vertreten wird, dass Alleinerziehende generell benachteiligt und unterstützungsbedürftig sind und Unterhaltszahler "nicht zahlen wollen", bin ich der Meinung, dass man sehr bedacht vorgehen muss, wenn man daran etwas ändern möchte. Es genügt nicht, dagegen zu wettern und "ungerecht" zu schreien, denn damit bedient man genau das Klischee. Hier müssen gute, sachliche und überzeugende Argumente her.

- D.B. Hessen

„Bedarf des Kindes“

"Zum Glück habe ich nichts mehr mit Kindesunterhalt zu tun. ISUV hat mir damals sehr geholfen, als es darum ging. Es sind Artikel wie der im letzten ISUV-Report, warum ich auch ISUV-Mitglied bleibe. Auch hier ist die Rede vom „Bedarf des Kindes“, das hört sich gut an, aber geht es denn immer um den Bedarf des Kindes oder um den Bedarf des unterhaltsberechtigten Elternteils? Ich erinnere mich an den Dialog mit meiner Exfrau, den ich nie vergessen werde. „Wir müssen den Unterhalt anheben, Simone hat einen hohen Bedarf.“ Sie wollte 672 Euro, 92 Euro monatlich mehr für ein 12-jähriges Mädchen. Ablehnen wollte ich nicht, denn dann wurde der Umgang verhindert. Also bat ich um Bedenkzeit. Ich sagte ihr, ich wolle mich noch bei einem ISUV-Anwalt erkundigen. Als sie das hörte, bot sie mir einen Deal an: 30 Euro weniger, wenn ich gleich unterschreibe. Auf meine Frage, warum das jetzt so schnell gehen soll, antwortete sie: „Wir wollen das Haus ausbauen, ich brauche einen Kredit, der Bankmensch will noch eine Sicherheit haben.“ – Natürlich habe ich eingewilligt, einfach weil ich keine Lust mehr hatte auf Familiengericht."

- Dr. B.K. Baden-Württemberg

Steuerlast für Unterhaltspflichtige, Volljährigenunterhalt, Vergleich zu USA

"Ich habe gerade den ISUV-Report 166 vor mir liegen, bin auch bereits seit 20 Jahren ISUV-Mitglied. Meine Frau ist auch in erster Ehe geschieden, aber in den USA. Sie hat sich stets gewundert, dass ich als Unterhaltspflichtiger, und zu dem Zeitpunkt als ich noch nicht mit ihr verheiratet war, mit Höchststeuersatz Klasse I besteuert wurde. In den USA gab es immer, unabhängig von den ohnehin deutlich niedrigeren Abgaben, eine Unterscheidung zwischen Household und nicht. Das bedeutet, dass wenn Kinder im Spiel sind und versorgt werden, es dadurch auch ohne Heiratsurkunde oder als Geschiedener, deutliche Steuervorteile gibt.

Warum ist unser Land so stur Getrenntlebende nicht eine günstigere Steuerklasse, und zwar beiden Parteien zuzuweisen, sofern unterhaltsberechtigte Kinder im Spiel sind. Dafür könnte man das Splitting für Kinderlose reduzieren, oder damit es für unsere Politiker nicht zu kompliziert wird, das auch so lassen wie es ist. Die alten Rollenbilder sind doch längst passe'.

Zum Unterhalt hat sie auch noch etwas beizutragen. Für Volljährige muss in den USA nicht gezahlt werden. Ihr Exmann tat es jedoch freiwillig, auch als sein Sohn, mein Stiefsohn, bereits mit der Mutter und seinem Einverständnis in Deutschland lebte. Der Regelunterhalt für das minderjährige Kind wurde prozentual zum Einkommen festgelegt. Da braucht es keine Tabelle. Einfach prozentual ausrechnen und fertig. Kann trotzdem zu Gerichtsverhandlungen führen, wenn der Unterhaltspflichtige untertaucht, oder sein Geld lieber in Las Vegas verprasst, ist aber insgesamt alles einfacher.

Übrigens, in den USA kann kein Expartner mit den Kindern ohne Erlaubnis des Unterhaltspflichtigen und gegebenenfalls des Gerichts einfach weit wegziehen. Das ist mir hier allerdings in Deutschland vor jetzt 20 Jahren passiert, als meine Exfrau mit Partner und Kindern, meinen zwei Söhnen, 200km wegzog, ohne mich zu informieren oder fragen zu müssen. Den einzigen Widerstand bekam sie nur intern aus Teilen ihrer eigenen Familie. Traurig, nicht wahr? Ab Mai bin ich jetzt meine letzte Unterhaltsverpflichtung los, allerdings war dies in den letzten Jahren auch eher freiwilliger Natur. Zu den Zeiten als meine Söhne allerdings noch bei ihrer Mutter lebten, war ich der Finanzier für ihre Kreuzfahrten und andere Annehmlichkeiten."

- Dr. J. H., Niedersachsen

Bekennt sich ISUV zum Wechselmodell?

"Es liegen drei Anfragen vor des Inhalts, ob ISUV das Wechselmodell noch unterstützt. In verschiedenen ISUV-Veranstaltungen hätten sich Anwälte negativ gegenüber dem Wechselmodell geäußert, Ihnen sei nicht widersprochen worden.

Es ist nicht angemessen, wenn Anwälte bei uns referieren und sie einen programmatischen Aspekt des Verbandes provokativ in Frage stellen. Fakt ist, dass wir niemanden die Meinung verbieten. In der Beratung vermitteln wir als Verband das Wechselmodell als Leitziel, viele Mitglieder in den Kontaktstellen kommen mit diesem Ansinnen zu uns und fragen um Vermittlung.

Im Übrigen war unsere Broschüre „Vom starren Residenzmodell zum individuellen Wechselmodell“ die erste größere Veröffentlichung dazu. Frau Sünderhauf und das Wechselmodell kannte damals niemand.
Fakt ist aber auch, das Wechselmodell in der „reinen Form“ ist in einer Sackgasse, für den „harten Kern“ - Alleinerziehenden Verbände, Familienministerium, GRÜNE, LINKE und ein Großteil SPD - bedeutet allein der Begriff Wechselmodell quasi Kampfansage, man geht in Abwehrhaltung. Aus dieser Sackgasse müssen und wollen wir herauskommen in der kommenden Legislaturperiode, so dass dann tatsächlich eine Reform umgesetzt wird. Wir arbeiten im Übrigen schon daran."

- Josef Linsler, Ehrenvorsitzender

 

 

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Ehegatten, Vermögensausgleich, Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind.

ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.