Endlich ein echtes Update des Familienrechts wagen

„Den Fortschritt wagen“ lautet das richtige und wichtige Motto des Koalitionsvertrages. In Bezug auf Familienrecht bedeutet dieses Motto: Endlich das seit acht Jahren angekündigte Update des Familienrechts angehen und den Großen Wurf wagen. Es geht darum nicht von einem Reförmchen ins andere zu tapsen, sondern endlich, wie schon seit Jahren angekündigt, das Familienrecht den sozialen Verhältnissen anzupassen. „Nach unserer Auffassung sind die adäquaten zentralen Begriffe im Koalitionsvertrag genannt. Diese müssen ausgestaltet und vernetzt werden, so dass endlich eine echte Reform auf den Weg gebracht wird. Wir werden in jedem Fall den nötigen Input liefern“, hebt die neue  ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich hervor.

Zentral ist die im Koalitionsvertrag angesprochene „partnerschaftliche Betreuung“ der Kinder nicht nur – wie im Koalitionsvertrag angesprochen nach der Trennung, sondern auch schon in der Ehe.

Die Koalition möchte die „umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen“, eine alte ISUV-Forderung. Genauso wichtig ist endlich Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht als Einheit zu sehen, die Schnittstellen herauszuarbeiten. „Kein Rechtsbereich kann unabhängig gesehen werden. Vielmehr gibt es viele Schnittstellen. Alleinerziehende profitieren vom Sozial-, vom Steuer- und vom Unterhaltsrecht, während Unterhaltspflichtige vom Sozialrecht ausgeschlossen und steuerlich mit Steuerklasse I faktisch diskriminiert werden. Möglicherweise besteht im Rahmen der Diskussion über eine Kindergrundsicherung der Impuls mehr Gerechtigkeit für beide Elternteile zu erreichen“, kritisiert und hofft ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Die „Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung“ sollen besser berücksichtigt werden. „Es muss der Grundsatz greifen: Beide betreuen, Beide bezahlen“, fordert Melanie Ulbrich.

Das „Existenzminimum der Kinder“ wird angesprochen, es soll nicht gefährdet werden. Das ist richtig und selbstverständlich. „Allerdings gilt es einmal festzulegen, was und worin das Existenzminimum von Kindern besteht. Bei ISUV-Coaching-Gesprächen wundern sich immer wieder Eltern über die Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle. In Vereinbarungen einigen sich Eltern, die noch eine gewisse Empathie füreinander empfinden, über ganz erheblich geringere Beträge“, hebt Linsler hervor.

Zentral und von uns immer wieder gefordert: „Trennungs- und Konfliktberatung verbessern“ und das „Wechselmodell in den Mittelpunkt“ stellen. Es ist eine Grunderfahrung, der Verlauf und das Konfliktpotential einer Trennung werden gemildert, wenn Trennung und entsprechendes Verhalten besprochen werden, bevor Anwälte das Ruder in die Hand nehmen. „Wir begrüßen, dass die Koalition das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Beratung stellen will. Das wäre wichtig, wenn es trotz föderaler Struktur gelingen sollte, dass Jugendämter einheitlich Trennungseltern in diesem Sinne beraten“, betont ISUV-Vorsitzende Ulbrich.

„Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Beachtlich, dass man daran gedacht hat und den Kindern dieses Recht einräumt. Einfach wird es nicht, das durchzusetzen und zu gestalten. Große Sprengkraft hat die Forderung nach einem Umgangsrecht mit den Geschwistern. Wir begrüßen das, schließlich sind die Geschwister im Leben die Menschen, die man am längsten kennt“, meint Linsler.

Des Weiteren möchte man das „Namensrecht liberalisieren“. Was auch immer gemeint ist, man sollte auf die Namensträger mehr Rücksicht nehmen als auf die Namensgeber. „Denkt an das Kind, das dann den Namen trägt Franz-Philipp Olivares-Tönnies. Diesen Namen soll das Kind dann in der Grundschule an die Tafel schreiben – und das auch noch richtig.“ (Linsler)