Erhöhung des Kindergeldes muss auch Unterhaltspflichtigen zugute kommen

Der Verband erwartet auch, daß der Selbstbehalt erhöht wird. "Einem hart arbeitenden Unterhaltspflichtigen muss am Monatsende mehr bleiben als der Sozialhilfesatz", stellte Salchow fest. Grundsätzlich mahnte Salchow mehr soziale Empathie gegenüber Unterhaltspflichtigen an. "Sie tauchen in derÖffentlichkeit nur als "Rabenväter", als "säumige Unterhaltszahler" auf. Es wird über die Unterhaltssumme spekuliert, die angeblich mutwillig nicht gezahlt wurde. Nie wird über die mehrstellige Milliardensumme gesprochen, die von den Alimentenzahlern regelmäßig ó über Jahrzehnte ó am Monatsanfang überwiesen wird. Bezeichnenderweise gibt es darüber auch keine Statistik", meinte Salchow.
Wenn es die neue Regierung mit der steuerlichen Gerechtigkeit ernst meine, dürfe sie nicht weiter geschiedene Unterhaltspflichtige wie Ledige nach Steuerklasse I besteuern. Schließlich müßten viele zwei Haushalte finanzieren. "Was der Staat den Alimentenzahlern nimmt, fehlt Kindern und Müttern", hob Salchow hervor. Fragwürdig ist nach Salchows Auffassung auch, daß Kindesunterhalt noch nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Er sei der Auffassung, nur das Einkommen dürfe besteuert werden, das dem Steuerzahler auch zur Verfügung steht. Der Kindesunterhalt müsse am Anfang des Monats überwiesen werden und stehe also dem Unterhaltszahler nicht zur Verfügung.
Desweiteren forderte Salchow, daß neue Teilzeitarbeitsplätze geschaffen und bevorzugt alleinerziehenden Unterhaltsberechtigten angeboten werden. Nur auf diese Weise werde vermieden, daß bei nahezu jeder zweiten Scheidung das Sozialamt zur Kasse gebeten werden müsse, weil der Verdienst des Unterhaltspflichtigen nicht reiche für den Mindestunterhalt von Frau und Kindern.
ISUV-Öffentlichkeitsarbeit, Josef Linsler, Tel. : 0931/66 38 07, Fax: 0931/66 35 46