Erwerbstätigkeit beider Elternteile ist notwendig zur Vermeidung von Kinderarmut und Altersarmut

Die Erwerbstätigkeit von Müttern hat zugenommen, teilt das Statistische Bundesamt mit. Im Jahr 2022 waren 69 % der Mütter minderjähriger Kinder erwerbstätig. Gegenüber dem Jahr 2005 hat die Erwerbstätigenquote von Müttern damit von 60 % um rund 9 Prozentpunkte zugelegt. Auch die Erwerbstätigkeit von Vätern stieg im selben Zeitraum von 88 % auf 92 %. „Die volle Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern ist notwendig, um Kinderarmut und schließlich Altersarmut zu vermeiden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Paare sich trennen und mehr Kosten entstehen. Nur bei 27 Prozent gemischtgeschlechtlicher Paare sind Vater und Mutter voll erwerbstätig. Das ist zu wenig. Insbesondere wenn man die gegenwärtige Kostenexplosion bei Mieten, Energie, Lebensmitteln berücksichtigt, ist eine Ausweitung der Berufstätigkeit dringend erforderlich. Das ist möglich, schließlich wurde die Kinderbetreuung erheblich ausgebaut“, stellt ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich. ISUV fordert mehr Information, Aufklärung, Anreize für die volle Erwerbstätigkeit beider Elternteile.  

Zahlen und Hintergründe

Das Statistische Bundesamt stellt fest: Bei 26 % der Paare war nur der Vater erwerbstätig, bei rund 3 % nur die Mutter. Der Anteil der Paare, bei denen nur der Vater erwerbstätig war, lag 2005 bei 34 %, während in 5 % der Haushalte nur die Mutter erwerbstätig war. „Wenn nur ein Elternteil erwerbstätig ist und mehrere Kinder zu versorgen sind, dann sind im Fall der Trennung auch gutverdienende Paare von Armut bedroht. Da muss noch viel mehr aufgeklärt werden“, fordert Ulbrich.  

Im ersten Moment verwundert folgende Aussage: Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist sowohl die Erwerbstätigkeit von Müttern als auch die Erwerbstätigkeit von Vätern gestiegen. „Elterngeld reicht nicht um angemessen leben zu können. Die Preisexplosion bei Mieten, Lebensmitteln, Energie trifft Familien besonders hart. Wenn Eltern, insbesondere Trennungseltern über die Runden kommen wollen, dann müssen sie die Berufstätigkeit ausdehnen. Ansonsten entstehen noch mehr Mangelfälle“, stellt Ulbrich fest.

Problem Teilzeitarbeit

Kritisch sieht man bei ISUV, wenn die Mutter nur in Teilzeit arbeitet, was bei 65 Prozent der Paare der Fall ist. „Bei Trennung ist damit schon vorprogrammiert, dass die Kinder hauptsächlich von der Mutter betreut werden, sie Unterhalt erhält, den der vollerwerbstätige Vater zu leisten hat. Das alte Muster einer betreut, einer bezahlt ist damit entscheidend vorprogrammiert“, stellt Ulbrich fest. In letzter Konsequenz hat sich wenig an der Rollenverteilung geändert.

Mit Teilzeitarbeit lässt sich im Schnitt ein Einkommen von 1000 EURO netto erzielen, das ist zu wenig für eigenes Haushaltseinkommen. „Diese Mütter sind auf Kindesunterhalt angewiesen. Wenn der Vater nicht genügend verdient, müssen Sozialleistungen beantragt werden – Wohngeld, Bürgergeld, Unterhaltsvorschuss“, stellt Manfred Hanesch, Fachanwalt für Familien- und Sozialrecht fest.

Immerhin arbeiten 27 Prozent der Paare mit minderjährigen Kindern in Vollzeit. „In der Praxis zeigt sich, dass diese Eltern sich am ehesten eine Trennung leisten können. Bei diesen Paaren kommt es auch am seltensten zu Streit wegen gemeinsamer Betreuung der Kinder“, hat Hanesch festgestellt.

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