Es darf nicht sein, dass Sozialhilfe-Empfänger bessergestellt sind als Unterhaltspflichtige, die jeden Tag arbeiten gehen.
Die Reaktionen auf den Artikel zeigen, der Fall Norbert Rott ist kein Einzelfall. Alle Kommentare decken Missstände im Familien-, Sozial- und Steuerrecht auf, die auf dem Rücken von Unterhaltspflichtigen ausgetragen werden. Die Preisanstiege bei Energie, Lebensmitteln und Wohnen werden politisch und juristisch bei Unterhaltspflichtigen ausgeklammert. Der Kindesunterhalt steigt dreimal, der Selbstbehalt ist seit drei Jahren gleich. Für 430 EURO sollen Unterhaltspflichtige eine warme Wohnung finden. Maren Waruschewski, stellvertretende ISUV-Vorsitzende und Rechtsanwältin kritisiert: „Der Selbstbehalt ist viel zu niedrig angesetzt, die Wohnkostenpauschale ist eine juristische Größe, abgekoppelt vom Wohnungsmarkt. Inflation und Preisanstiege der letzten zwei Jahre wurden im Unterhaltsrecht einfach nicht berücksichtigt. Wir fordern Angleichung von Sozial- und Unterhaltsrecht. Es darf nicht sein, dass Sozialhilfe-Empfänger bessergestellt sind als Unterhaltspflichtige, die jeden Tag arbeiten gehen. Es besteht aus wirtschaftlichen Gründen dringender Reformbedarf - jetzt!“
Die meisten Kommentare bringen auf den Punkt, was ISUV kritisiert. Zugespitzt kritisiert ein User: „Auch im Übrigen gilt, dass Geringverdiener viel zu schlechtgestellt sind gegenüber Sozialhilfeempfängern. Hartz4 und der Tag gehört dir.“
Derartige Kommentare erhalten wir von Mitgliedern zuhauf: „Wenn ich so etwas lese, koche ich innerlich. Bevor er noch weiter in die Armut abrutscht rate ich dem guten Mann arbeitslos zu werden und auf Staatskosten zu leben ... und das mit angemessener Wohnung. Vorher noch einen guten Ratgeber kaufen, welche Anträge man wo stellt und wo man optimalerweise gleich Widerspruch gegen Ablehnungen einlegt. Der Fleißige mit Kindern ist in unserem Land anscheinend immer mehr der Dumme!“ ISUV-Pressesprecher Linsler hebt hervor: „Unterhaltspflichtige, die mit dem Selbstbehalt langfristig klarkommen müssen – und das sind 60 Prozent, hegen solche Gedanken.“
Den oft geäußerten Frust Verlierer im politischen Genderama zu sein, gibt folgender Kommentar wieder: „Solche Artikel, die auf diese Umstände hinweisen findet man immer wieder vereinzelt in den vergangenen Jahren. Es interessiert einfach keinen. Würde es Frauen treffen, wären schon mind. 3 Sonderkommissionen in 2 verschiedenen Ministerien gegründet, die dieser geschlechtsspezifischen Benachteiligung nachgehen würden....Gleichberechtigung ist eben nichts anderes, als eine euphemistische Verklärung von Frauenförderung.“
Wenn man die Situation von so mancher Trennungsfamilie sieht, kann man der Meinung diese Users nicht widersprechen: „Das aktuelle Unterhaltsrecht reduziert nach wie vor den Vater zum Zahlvater. Rechte hat man als Vater praktisch keine - außer das Recht zu zahlen.“ Die Kritik dieses Users geht in die gleiche Richtung, er spricht einen Missstand an, der korrigiert werden sollte: „Selbst wenn die Ex einen neuen Partner hat ( und mit ihm sogar verheiratet ist) , der 100.000 € im Jahr verdient, der Vater muss weiter 100% Unterhalt zahlen. Vollkommen krank. Es gibt viele Frauen, die den Vater ihrer Kinder verlassen, und anschließend mit einem neuen Partner den Vater abzocken, alles legal.“ ISUV-Pressesprecher Josef Linsler meint: „Die Einkommen beider Haushalte sollten verglichen werden. Wer eine Mutter heiratet, heiratet auch die Kinder mit. Schließlich argumentieren Gerichte gegenüber einer Zweitehefrau, sie wisse doch, auf was sie sich eingelassen habe. Die Argumentation sollte reversibel sein.“
„Das Familienrecht setzt massive Fehlanreize: Die "billigste" Variante ist, Unterhalt zu zahlen und sich ansonsten nicht um die Kinder zu kümmern. Die teuerste ist, die Kinder zu 48% zu betreuen und dennoch vollen Unterhalt zahlen zu müssen (wie im Artikel). Wollen wir das als Gesellschaft so? Zudem gibt es in Deutschland offenbar zwei Existenzminima: eines im Familien- und eines im Sozialrecht. Wie kann es sein, dass das Existenzminimum (Naturalien und Wohnraum) im SGB II berücksichtigt wird, bei der Unterhaltsfestsetzung jedoch nicht? Daher Tipp an alle Geringverdiener, die ihre Kinder dennoch mitbetreuen möchten: Wechselt in einen Minijob und beantragt Aufstockung nach SGB II. Wie im Artikel beschrieben ist hier das Existenzminimum aller über die "temporäre Bedarfsgemeinschaft" gesichert und Unterhaltstitel werden nach §11b (1) Nr. 7 SGB II auch übernommen! Und statt "gesteigerter Erwerbsobliegenheit" hat man dann auch die notwendige Zeit, die Kinder mit zu betreuen“, meint der User Rene K. „Er weist auf zentrale Missstände hin, die geändert werden müssen. Das wird nicht einfach, schließlich müssen die eingefleischten Narrative hinterfragt und geändert werden.“ (Linsler)
Reformbedarf besteht auch im Steuerrecht: „Mir stellt sich die Frage, warum ein Unterhalt zahlender steuerlich behandelt wird wie ein Single? In der Regel kommt bei einer Trennung der eigene Hausstand und alle damit verbundenen Teuerungen hinzu, man(n) zahlt für ein Kind wie in einer Ehe und wird besteuert wie ein Kinderloser.“ – „Auch da muss sich grundlegend etwas ändern: Kindesunterhalt darf nicht besteuert werden. Besteuert werden darf bekanntlich nur, was der Unterhaltspflichtigen, dem Unterhaltspflichtigen zur Verfügung steht“, fordert Linsler.