Familienleistungsausgleich: Halbfamilien bleiben aussen vor

Der ISUV-Vorsitzende Michael Salchow stellte hierzu fest:
"Es ist grob ungerecht, dass zwei Halbfamilien, die - das ist unbestritten - weniger leistungsfähig sind, zusammengenommen mehr Steuern zahlen als eine intakte Familie. Der Staat nimmt Familien, die sich in einer Krise befinden, mehr Steuern ab als intakten Familien, "verdient" also an der Scheidung. Dadurch wird diese ohnehin von Existenzängsten beherrschte emotionale und wirtschaftliche Situation noch verschärft.
Das kann nicht im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sein."
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil nicht definiert, was es unter Familie versteht. Nach Auffassung von ISUV bestehen gerade auch nach einer Scheidung, von der Kinder betroffen sind, noch gegenseitige familiale Verpflichtungen, so dass die zwei Halbfamilien weiterhin als eine Wirtschaftsgemeinschaft gesehen werden müssen.
Im übrigen widerspricht es dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dass Kinder, die in Halbfamilien leben, vom Staat schlechter gestellt werden. Daher fordert der Verband, dass alle Mitglieder einer Familie - unabhängig von der Familienform - zusammengenommen steuerlich gleich behandelt werden.
Der ISUV Vorsitzende kündigte an, der Verband werde sich keinesfalls mit einer steuerlichen Regelung zufrieden geben, die weiterhin die besonders prekäre Situation von Halbfamilien ignoriert. Der Verband halte eine solche Regelung für verfassungsrechtlich bedenklich und prüfe deswegen, Verfassungsbeschwerden von Mitgliedern aktiv zu unterstützen.