Familienrechtsreform jetzt – Familie bleibt Familie auch nach Trennung – Transformation zur Trennungsfamilie

Vordringlich sind nach Auffassung von ISUV eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts und des Kindesunterhaltsrechts. Dies betrifft Familien in der Krise, ob verheiratet oder nicht, ob gleichgeschlechtlich, ob Patchworkfamilien, ob Pflegefamilien und leibliche Eltern. Unabhängig von der Familienform muss geklärt werden, wie und wer betreut, welchen Bedarf Kinder und Elternteile haben. Diese Reform ist in den letzten acht Jahren immer wieder angekündigt worden, aber die zuständigen Ministerinnen haben gekniffen, obwohl umfassend vorgearbeitet wurde in Expertenkommissionen und seitens der Ministerialbeamten. 

„Wir haben immer wieder ein Update des Familienrechts angemahnt. ISUV hat immer wieder Vorschläge unterbreitet, Anregungen gegeben. Im November 2021 zu Beginn der Legislaturperiode haben wir eine umfassende Agenda  mit dem Titel Trennungsfamilie – Plädoyer für ein entsprechendes Update des Familienrechts herausgegeben. Die überfällige Reform des Familienrechts kann und muss jetzt schnell angegangen werden. Das betrifft Millionen Kinder und Eltern“, fordert Dr. Marcus Mey, ISUV-Vorstand für Kommunikation.  

Die Reform muss nach Vorstellungen des ISUV von folgenden Maximen ausgehen:  „Getrennt, aber gemeinsam erziehen“ -  „Beide betreuen, Beide bezahlen“.  

Reformziel von ISUV ist die Transformation der Eltern hin zu einer Trennungsfamilie, das heißt Eltern, die nach einer Trennung im Interesse der Kinder weiterhin kooperieren. Nach einer Trennung ist es für die Kinder wichtig, dass Vater und Mutter die Bindung der Kinder zu Beiden tolerieren und gegenseitig fördern. „Nach ISUV-Erfahrungen ist gerade die Bindungstoleranz nach der Trennung ein Problem. Der Einstieg in die Scheidung sollte daher mit Mediation oder Coaching und nicht mit Anwaltsbriefen beginnen. Wir machen mit Coaching in unseren Kontaktstellen sehr gute Erfahrungen. Wir wissen, viele Eltern wollen sich nicht streiten, sondern einigen.“, stellt Mey fest.  

Auch für nichtverheiratete Väter und ihre Kinder sollte wie in allen europäischen Ländern die Regelung gelten: Gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt und Feststehen der Vaterschaft. „Wenn nichtverheiratete Paare sich trennen, verlieren sehr viele Kinder einen Elternteil, meist den Vater. Auch da gilt es ins Bewusstsein zu rufen, dass man weiterhin im Interesse der Kinder eine Trennungsfamilie bildet. Aber dazu braucht es jetzt ganz dringend auch die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.“, fordert Mey.

Es ist richtig, alle Angelegenheiten, die Kinder betreffen, ob Unterhalt, Betreuung, elterliche Sorge in einem Verfahren zu regeln. Schließlich sind alle drei Aspekte miteinander vernetzt. Daher begrüßt der Verband ausdrücklich auch das Konzept des „Kinderverbundsverfahrens“.

Bezüglich der über Jahre angekündigten Reform des Kindesunterhaltsrecht  hat sich bei Experten, aber auch im Verband die Auffassung verfestigt, die Höhe des Kindesunterhalts muss sich am Familieneinkommen und am Betreuungsanteil jedes Elternteils orientieren. Dazu gibt es bereits eine Reihe konkreter Vorschläge, unter anderem sogar auch aus dem Kreis der Anwaltschaft. So hat der Deutsche Anwaltsverein (DAV) noch im November 2021 in einer ausführlichen Stellungnahme die unmissverständliche Kritik an der geltenden Rechtslage zum Ausdruck gebracht und der Koalition konkrete Lösungsvorschläge geliefert.

Im Koalitionsvertrag der letzten Regierung wurde festgehalten: „Wir prüfen, inwieweit Unterhaltsbedarf und Selbstbehalt verbindlich geregelt werden könnten.“ - der Unterhaltsbedarf wurde anschließend erneut erhöht, der Selbstbehalt nicht. „Im Rahmen einer Familienrechtsreform muss jetzt festgelegt werden, dass parallel zum Unterhaltsbedarf auch der Selbstbehalt festgeschrieben werden muss. Kostensteigerungen betreffen nun mal alle.

Der Verband fokussiert sich im Rahmen einer Familienrechtsreform auf die Gestaltung und Umsetzung einer Trennungsfamilie, die von Eltern individuell gestaltet wird. „Der Begriff des Wechselmodells ist zu einem Politikum verkommen. Statt Gestaltungsmöglichkeiten einer gemeinsamen Betreuung beider Eltern zu schaffen, wird lediglich über die Bedingungen eines Wechselmodells diskutiert – ohne dieses konkret zu definieren. Das ist kontraproduktiv. Der ISUV hat umfangreiche Erfahrungen mit praxisgerechten Betreuungsmodellen im Sinne des Kindeswohls – auch für die paritätische Betreuung im Hochkonflikt. Jetzt braucht es dringend dazu ein abgestimmtes Update des Familienrechts. Das hat jetzt oberste Priorität und dazu steht der ISUV auch jederzeit beratend zur Verfügung“, appelliert ISUV-Vorstand Mey.