FDP hat geliefert – Wechselmodell als Regelfall

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt es, dass die FDP das Wechselmodell zum Regelfall für die Fortführung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung machen will. Die FDP ist somit die erste Partei, die zu gemeinsamer Elternschaft nach Trennung und Scheidung eine klare Position bezogen hat. „Das ist einfach nur konsequent. Man kann doch nicht ignorieren, dass Länder wie Schweden oder Belgien das Wechselmodell erfolgreich praktizieren“, stellt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk fest.

Scheidungskinder sollen nach den FDP-Volrstellungen von Vater und Mutter betreut werden. Die Betreuung der Elternteile kann in einem Verhältnis von einem Drittel zu zwei Dritteln bis hin zu einer hälftigen Regelung erfolgen. Vorrang hat immer die individuelle Regelung der Eltern. Sprechen diese sich für ein traditionelles Residenzmodell aus, so ist das genauso akzeptabel wie die Vereinbarung eines Wechselmodells. Können sich die Eltern nicht einigen, muss das Familiengericht entscheiden. Das soll dann, so steht es im Wahlprogramm der FDP, davon ausgehen „dass das Wechselmodell dem Kindeswohl besser Rechnung trägt“. ISUV-Pressesprecher Josef Linsler begrüßt: „Die FDP befürwortet flexible undogmatische Betreuungs- und Umgangsregelungen, sie appelliert an und baut auf den Gestaltungswillen der Eltern. Die Partei sieht realistisch, dass ein gesellschaftlicher Paradigmenwechsel notwendig ist, damit sich das Wechselmodell als Regelmodell durchsetzt.“

Wer das Wechselmodell will, der muss auch das Unterhaltsrecht, das Sozialrecht, das Steuerrecht und das Rentenrecht entsprechend anpassen. Das möchte die Partei dann auch entsprechend umsetzen. Gerade im Wechselmodell können die Großeltern oft eine wichtige Rolle spielen. Daher möchte die FDP auch das Umgangsrecht der Großeltern stärken.

Ein gesellschaftlicher Paradigmenwechsel setzt sich nicht alleine durch. Dies zeigt die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall. Erst als sich die damalige FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sich traute, per Gesetz die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung zum Regelfall zu machen, setzte sich diese Maxime auch durch. Es bedarf eines gesetzgeberischen Impulses, der die Richtung vorgibt, auch jetzt zur Realisierung des Wechselmodells.

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