„Ganztagsförderungsgesetz“: Erster Schritt für Chancengleichheit aller Kinder – Digitalisierung schneller vorantreiben

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht begrüßt das neue Gesetz. Da alle Kinder ganztags gefördert werden, ist dies ein wichtiger Schritt für mehr Chancengleichheit. Dazu erklärt der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer: „In der Grundschule wird die Basis für Bildung und Ausbildung gelegt. Daher ist es entscheidend allen Kindern eine gute Startchance zu ermöglichen. Gleichzeitig ist dieses Gesetz ein wichtiger Beitrag, dass insbesondere Trennungseltern Beruf und Kindererziehung besser vereinbaren können.“

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll allerdings erst zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe. In den Folgejahren wird der Anspruch auf Ganztagsbetreuung um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 soll dann jedes Grundschulkind von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. „Das dauert zu lang. Gerade auf Grund der Erfahrungen in der Pandemie muss jetzt massiv und schnell geklotzt werden, neue digitale Strukturen sind jetzt notwendig. Wird der angedachte zeitliche Rahmen eingehalten, ist die Digitalisierung inzwischen schon davongelaufen“, fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler

Erfreulich ist, dass der Bund Geld in die Hand nimmt, Geld für notwendige Investitionen zur Verfügung stellt und nicht wie sonst oft üblich sich in der Initiative sonnt und die Länder auf den Kosten sitzen bleiben. Konkret steuert der Bund für den Ausbau von Einrichtungen 3,5 Milliarden Euro bei, er beteiligt sich zu 50 Prozent an den Investitionskosten und ab 2026 auch an den laufenden Betriebskosten.  

Mit diesem Gesetz werden die Bildungschancen aller Kinder gefördert, denn gerade in der Grundschule werden die entscheidenden Strukturen für Lernen und Bildung gelegt. Insbesondere wird auch die Integration von Kindern gefördert, wenn Kinder ganztags betreut und angeleitet werden. Benachteiligungen von Kindern, deren Eltern ihnen nicht helfen können, können direkt und kompetent in der Schule kompensiert werden. Auf diese Weise können auch Lernmittel direkt den Kindern zur Verfügung gestellt und die Kinder direkt angeleitet werden. „So geht wirkliche Kindergrundsicherung, den Kindern einen Schulabschluss ermöglichen, ihnen Zukunftsaussichten unabhängig vom Elternhaus zu ermöglichen. Hilfe, die Kinder direkt und gezielt erreicht, ist auch eine Hilfe für die Eltern, die entlastet werden und verstärkt oder überhaupt berufstätig sein können“, hebt Linsler hervor.