ISUV-Report 151 Trennung und Scheidung: Gemeinsame Elternschaft mittels Wechselmodell

Die neue Ausgabe der Zeitschrift des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) befasst sich in der Titelgeschichte mit der Frage „Gemeinsame Kinder – Gemeinsam Eltern“ auch nach Trennung und Scheidung. Vehikel dafür ist das Wechselmodell. Weitere Themen sind: Scheinvaterregress, Dialektik von Inobhutnahmen, Verfahrenskostenhilfe, aktuelle familienrechtliche Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte sowie ein Überblick über die Veranstaltungen der ISUV-Kontaktstellen. 

Das Titelbild und der Leitartikel veranschaulichen gleichberechtigte Elternschaft nach Trennung und Scheidung im Rahmen eines Wechselmodells. Die Eltern leben zwar in eigenen Wohnungen, die Kinder wechseln, leben einmal bei der Mutter, einmal beim Vater. Sie sind nicht unglücklich, das wollten wir bewusst ausstrahlen. Sicher ist das nicht der Zustand gleich nach der Trennung und Scheidung. Es ist aber der Zustand, der bei den Kindern dann eintritt, wenn sie keine Verlustängste mehr haben müssen, dass sie einen Elternteil verlieren. Die Zufriedenheit der Eltern tritt dann ein, wenn sie das Wechselmodell als Chance begreifen: Entlastung bei der Betreuung, Chance für Berufstätigkeit und insbesondere auch die Chance für glückliche Kinder.

Welche Fähigkeiten, welche Voraussetzungen „Mann“ mitbringen, lernen muss, welche Probleme „Mann“ lösen, welche Hindernisse „Mann“ überwinden muss, das zeigt unsere „reale“ über zwei Jahre recherchierte und begleitete „Titelstory“ auf den Seiten 5 – 8. Unterstützung gab es jetzt ein wenig vom Bundesgerichtshof, auf der Seite 9 besprechen und kommentieren wir das Urteil.

Wir haken nach. Im ISUV-Report 149 hatten wir die Inobhutnahme von zwei Kindern veranschaulicht. Hintergrund ist:  Die Eltern hatten das Jugendamt im oberfränkischen C. um Hilfe gebeten. Die Hilfe bestand darin ihnen die Kinder wegzunehmen. „Vorläufig“, wie es hieß, bis sich die Mutter stabilisiert hat, was inzwischen der Fall ist. Die Kinder sind aber immer noch bei den Pflegeeltern. An diesem Fall zeigt sich, wie Zeit ganz einfach Fakten schafft. Die Eltern haben keine Chance mehr. Vom „Pflegekinderfachdienst“ wird ihnen unmissverständlich erklärt: „Die vorrangige Aufgabe des Pflegekinderfachdienstes besteht in der Stabilisierung und Förderung der Kinder in den Pflegefamilien. Die Kinder benötigen dafür eine gute und verlässliche Bindung, die den Kindern das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit vermittelt. Diese Bindung konnten sie inzwischen in ihren Pflegefamilien aufbauen.“ Immer das gleiche Muster, wie sich an zwei weiteren Fällen zeigt, die wir begleiten. Spätestens nach zwei Jahren „stören“ die natürlichen Eltern das Kindeswohl, so wird das ihnen jeweils auch vom Jugendamt vermittelt.  

Auf den Seiten 12 – 13 skizzieren wir, was bei Verfahrenskostenhilfe beachtet werden muss: Allgemeine Voraussetzungen, „Aussicht auf Erfolg“, Bedürftigkeit, „Beiordnung eines Rechtsanwalts“, Beispielrechnungen.

Alles, was aktuell per Gerichtsbeschluss Familienrecht wurde, findet sich in der „Urteilsbank“ (S. 17 - 21) - ausgewählt und von Rechtsanwalt Simon Heinzel kommentiert. Die Urteilsbank in diesem Report greift Urteile der Oberlandesgerichte zu Kindschaftsrecht, Wechselmodell, Rechte des leiblichen Vaters, Unterhaltsverwirkung auf.

Der Internteil (S. 25– 34)informiert über alle Veranstaltungen der Bezirks- und Kontaktstellen bundesweit.

Steuertipps – hier erhalten von Trennung und Scheidung Betroffene spezifische Hinweise, wie sie möglicherweise Steuern steuern können.

Im Kaleidoskop werdenironisch-humoristisch-satirisch allzu menschliche Aspekte von Trennung und Begegnung, von Glück und Unglück aufgegriffen. Das Frühlingskaleidoskop lässt das „blaue Band“ flattern, so dass Frühlingslust, Frühlingspracht, Frühlingserwachen, der Zweite Frühling, ... sich einstellen mögen.

 Interessierten Redakteuren/Innen bieten wir gerne an, die neue Ausgabe der Vereinszeitschrift, unser überarbeitetes Grundsatzprogramm sowie unsere Broschüre zum Wechselmodell kostenlos bei unserer Geschäftsstelle in Nürnberg zu bestellen: info@isuv.de

Wer einen Überblick über Aktivitäten des ISUV gewinnen will, kann auch die Jubiläumsausgabe „40 Jahre ISUV – Jubiläumsausgabe ISUV-Report 145“ anfordern.

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Kontakt:

ISUV-Bundesgeschäftsstelle
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info@isuv.de

ISUV-Vorsitzender RA Ralph Gurk
Ludwigstr. 23
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ISUV-Pressesprecher Josef Linsler
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Tel. 09321/9279671  
j.linsler@isuv.de

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