Ist das noch sozial ?

Für den Interessenverband Unterhalt und Familienrecht wies Bundesvorsitzender Michael Salchow darauf hin, dass in diesem Verfahren entgegen bisherigen üblichkeiten von den Betroffenenverbänden nur ein einziger, dazu noch ein als feministisch bekannter, Verband gehört wurde.
ISUV / VDU e.V., dem mitgliederstärksten Verband, oder gar Väterverbänden, wurde diese Möglichkeit nicht eingeräumt. "Die Begründung des Beschlusses ist ein Skandal", so Salchow weiter, "das BVerfG argumentiert, dass das staatliche Kindergeld eigentlich ja nur dem Unterhaltsberechtigten gewährt werde~ erst dann, wenn der Unterhaltspflichtige die 135 % des Regelbetrags an Kindesunterhalt leiste, könne er das gesamte hälftige Kindergeld auf die Unterhaltsverpflichtung anrechnen.
Damit ist die uns allen bekannte Entwicklung und die Logik praktisch auf den Kopf gestellt.
Was für eine "Regel" regelt denn diese Regelverordnung eigentlich noch ?
Dieser Beschluss ist - wir erinnern uns mit Zorn daran - nicht besser als die damalige Methode der Bundesregierung, den § 1612 b Abs. 5 zu ändern und den Unterhaltspflichtigen unterzuschieben"
Dem Beschwerdeführer in der VerfBeschw und dem AG Kamenz, das einen Vorlagebeschluss hierzu eingereicht hatte, bleibt jetzt praktisch nur noch der Versuch, den Weg zum EuGHMR in Strassburg einzuschlagen, damit in Deutschland vernünftig und mit Augenmaß mit den Unterhaltspflichtigen umgegangen wird.
Dass in diesem Beschluss die rot-grüne Bundesregierung ausdrücklich deshalb gerügt wird, weil "die das Kindergeld betreffenden Regelungen in ihrer sozial-, steuer- und familienrechtlichen Verflechtung dem Verfassungsgrundsatz der Normenklarheit immer weniger genügen", ist eine Bestätigung der vom Verband immer wieder hoch gehaltenen Kritik an der Gesetzgebung der letzten Jahre.
Auch der § 1612 b BGB als solcher wird als "nicht genügend klar" bezeichnet.
Alle diese berechtigte Kritik an der rot-grünen Bundesregierung und ihrem unsozialen Vorgehen hilft uns nicht weiter - der Verband wird auf der politischen Ebene alles daran zu setzen haben, dass dieser bedenklichen und bedauerlichen Entwicklung in Deutschland Einhalt geboten wird.
In diesem Sinne rät der Verband dazu, bei Urteilen in derartigen Anrechnungsfällen die Rechte durch Widerspruch zu wahren.
Irgendwann muss diese chaotische Steuergesetzgebung einmal von Grund auf überarbeitet werden.