ISUV rät zu Ehevertag: Damit der Bund fürs Leben nicht im Rosenkrieg endet

Immer noch, am Ehevertrag scheiden sich die Geister: Ist er notwendig oder zerstört er die Romantik und das Vertrauen? Geschiedene raten im Nachhinein immer zum Abschluss eines Ehevertrages, denn im Fall der Scheidung kann man Geld und Nerven schonen. Ein Ehevertrag ist aber nicht nur sinnvoll für den Fall der Scheidung.

Für manche Paare beginnt das Glück mit einer für sie magischen Zahl. Das magische Datum – 9.9.99 oder 11.11.11, 12.12.12 oder jetzt am Samstag, den 24.2.24 – ist für sie wichtiger als der Brautstrauß oder das Brautkleid.

Trotz magischem Datum mehr als jede dritte Ehe, in den Großstädten schon jede zweite Ehe endet beim Scheidungsrichter. Bei aller Romantik - für dieses vorzeitige Ende sollte von Anfang an mittels Ehevertrag Vorsorge getroffen werden.

„Bei aller Liebe, trotz aller Liebe und Romantik, nie war er so wichtig wie heute, der Ehevertrag. So lassen sich im Fall der Scheidung viel Geld, Zeit und Nerven sparen“, rät die Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Melanie Ulbrich. Das ISUV-Motto lautet daher „Erst zum Notar, dann zum Traualtar“. „Im Zuge der Reform des Scheidungsrechts sollte der Ehevertag zur Regel für alle Paare werden“, fordert Melanie Ulbrich.

Glaube an den Bund fürs Leben

Paare glauben, wenn sie heiraten, dass dies der Bund fürs Leben ist und somit einen Ehevertrag überflüssig macht. „Dieser Glaube in Ehren, aber was spricht eigentlich dagegen, dass der Standesbeamte mit der Heiratsurkunde auch einen Ehevertrag überreicht?“ fragt Melanie Ulbrich.

Ganz im Gegensatz zur bürgerlichen Romantik haben Adelige seit Jahrhunderten ganz selbstverständlich einen Ehevertrag, in dem detailliert und teils knallhart Vermögen und Scheidungsfolgen festgeschrieben werden. Im Vertrag wird gar schon die elterliche Sorge für die noch nicht geborenen Kinder geregelt. Im Übrigen schließen auch Firmeninhaber, Selbständige in der Regel vor der Hochzeit einen Ehevertrag, damit die Scheidung und der mögliche Vermögensverlust kalkulierbar bleibt.

Transparenz vereinbaren

Tatsächlich spricht nichts gegen einen Ehevertrag, vielmehr sprechen die jählichen Scheidungsstatistiken ausdrücklich dafür. Im Ehevertrag lassen sich alle Fragen wie Unterhalt, Vermögen, Rente, Steuern, elterliche Sorge regeln.

Es ist wichtig, wenn sich Paare gleich zu Beginn Gedanken über die Rollenverteilung machen. Beide wissen, was auf sie zukommt, wie sie Zukunft einvernehmlich gestalten wollen. „Insbesondere sollte gesprochen und geregelt werden, wie man mit Geld umgeht, eigenes Konto oder Familienkonto, alles in einen Topf oder strikt getrennt, festgehalten wer, welche Kosten übernimmt“,  meint Ulbrich. Sie spielt darauf an, dass laut Umfragen Geld und der Umgang damit wichtigster Streitpunkt in Ehen ist.

Laut Melanie Ulbrich hat der Ehevertrag ein schlechtes Image, weil er immer  mit Scheidung assoziiert wird: „Das verstellt den Blick für die Möglichkeiten, die ein Ehevertrag bietet: Er kann Transparenz in Rollen und Rollenerwartungen der Beiden schaffen und das zu einem Zeitpunkt, zu dem die Partner entsprechend Empathie füreinander haben.“

Mehr Rechtssicherheit

Nach Auffassung von Melanie Ulbrich gibt es Paarkonstellationen, die „in jedem Fall“ einen Ehevertrag abschließen sollten.

Paare, die Kinder wollen, sollten klären, wer die Kinder erzieht, wie lange er aus dem Berufsleben ausscheidet und welche Unterhaltszahlungen erbracht werden müssen. Auch Selbständige sollten einen Ehevertrag schließen um darin den Fortbestand des Betriebes oder der Praxis auch im Fall der Scheidung zu sichern. Ein Ehevertrag ist auch für alle Pflicht, die sich zum zweiten Mal trauen. Wollen Partner mit großem Vermögen sicher sein, dass sie und nicht „ihr Vermögen geheiratet“ werden, so sollten sie sich zumindest mittels Ehevertrag absichern.

Im Übrigen lässt sich in einem Ehevertrag auch der Versorgungsausgleich ausschließen. „Wir fordern, dass schon in der Ehe jeder ein eigenes Rentenkonto hat, somit kann jeder sich auf seinen Rentenanspruch einstellen. Beide wissen, wie lange und intensiv sie berufstätig sein müssen. So können Beide möglicher Altersarmut rechtzeitig vorgebeugen“, meint Ulbrich.

Gut zu wissen

Im Übrigen muss der Ehevertrag nicht unbedingt vor dem magischen Datum geschlossen werden, sondern kann auch noch während der intakten Ehe ausgehandelt und unterzeichnet werden. Des Weiteren kann und sollte der Vertrag immer wieder an die veränderten ehelichen Verhältnisse angepasst werden.

Damit der Ehevertrag dann auch juristischer Prüfung standhält, ist die Erstellung und Unterzeichnung beim Notar notwendig. Die Kosten halten sich in Grenzen, im Fall der Scheidung kann man mit einem Ehevertrag eine Menge Geld sparen.

Informationen dazu, was und wie im Ehevertrag alles geregelt werden kann und muss, liefert das ISUV-Merkblatt „Muster für den Ehevertrag“ kostengünstig für 3,50 EURO. Das Merkblatt kann über die Geschäftsstelle und online bestellt werden: