ISUV-Report 159: Familienrecht & Familienpolitik aktuell

In unserer Verbandszeitschrift berichten wir „live“ von der Anhörung im Rechtsausschuss zum Thema Wechselmodell, ebenso „live“ davon, wie der Kindeswille in Gutachten gedeutet wird, wir stellen unsere ambivalente Haltung zu Kinderrechten im Grundgesetz dar, wir greifen häufige Fragen von Mitgliedern auf, hier „Sonderbedarf & Mehrbedarf“ sowie „live“ die Meinung von Mitgliedern im „Leserforum“, schließlich stellen wir in der „Urteilsbank“ dar, was aktuell von Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht als Familienrecht beschlossen wurde. In einer Verbandszeitschrift-„live“ dürfen natürlich nicht die Hinweise und Informationen zu Veranstaltungen der ISUV-Kontaktstellen bundesweit nicht fehlen.

 

 

 

Anhörung im Rechtsausschuss mit Beteiligung von ISUV: Update des Familienrechts oder nur kosmetische Korrekturen?

 

Auch ISUV war bei der Anhörung vertreten durch den Pressesprecher Josef Linsler. Grundlagen der Anhörung waren ein Antrag der FDP-Fraktion, der sich für das „Wechselmodell als Regelfall“ aussprach und ein gegenteiliger Antrag der Fraktion DIE LINKE. Um es vorweg zu sagen: Von pädagogischer Aufbruchsstimmung, von der Maxime das Wechselmodell wagen, weil es den Kindern guttut, war nichts zu spüren. Leider fokussierte sich die Anhörung auf die ‚konfrontative Frage: Wechselmodell als „Regelfall“ ja oder nein. - Unabhängig von dieser Frage Residenzmodell oder Wechselmodell - es besteht Reformbedarf in drei zentralen Bereichen des Familienrechts, im Sorge- und Umgangsrecht, im Unterhaltsrecht und im Bereich des öffentlichen Rechts: Steuer-, Sozialleistungs- und Melderecht. Detailliert listeten wir diese Handlungsfelder in einer Agenda auf und legten sie als Stellungnahme vor.

 

Wechselmodell in der Praxis: Feststellungen einer Mutter

 

Es wird immer behauptet, ein getrenntes Paar müsste sehr gut kommunizieren können, um das Wechselmodell zu praktizieren, aber ich halte diese angeblich unverzichtbare Voraussetzung für irreführend, denn mit guter Kommunikation ist in diesem Fall wirklich nur ein sachgerechter und zeitnaher Austausch von Informationen gemeint ist. Das geht notfalls per SMS.

 

Kinderrechte ins Grundgesetz

 

Die Koalition beabsichtigt die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Wir meinen, das darf nicht nur reine Symbolpolitik sein, sondern muss konkrete Auswirkungen auf Gesetzgebung und Rechtsprechung haben. Kinderrechte sollen das familiale System im Interesse der Kinder stärken. Es darf allerdings nicht so sein, dass die Kinderrechte als Mittel missbraucht werden, um dem Staat noch mehr Einfluss und Zugriffsmöglichkeiten auf Familien und Kinder zu ermöglichen.  

 

Kindesunterhalt – das müssen Betroffene wissen:

 

Der Kindesunterhalt wurde ab 1. Januar 2019 moderat erhöht. Der notwendige Eigenbedarf - Selbstbehalt - bleibt nun schon seit 5 Jahren gleich. Dem Unterhaltspflichtigen müssen mindestens 1080 EURO bleiben. Die wichtigen „Anmerkungen“ – Erläuterungen zur Düsseldorfer Tabelle (DTB) – haben sich nicht geändert. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert, dass die Erhöhung des Kindergeldes erst am 1. Juli 2019 erfolgt und die Zahlbeträge sich somit am 1. Januar und am 1. Juli 2019 ändern. Seit Jahren wird schon von der Politik eine Strukturreform der Unterhaltsrechts angemahnt und angekündigt, um die Lasten des Kindesunterhalts realitätsgerecht aufzuteilen. Die Richter haben ihre Hausaufgaben gemacht, die Politik wieder nicht.

 

Brennpunkt Gutachten: Aussagen von Kindern

 

Das erste Gutachten zwei Jahre zuvor war lang, sehr lang. Die Gutachterin übereignete die Kinder dem Vater, gestattete der Mutter nur vier Stunden Umgang. Entsprechend wurden die Großeltern mütterlicherseits auch gleich vom Umgang mit den 10 und 12 jährigen Kindern ausgeschlossen. Wie viele „abgestempelte Elternteile“ – meist sind das ja die Väter, aber immer öfter auch Mütter – zieht sie der Mühlstein Gutachten herunter. Schließlich blieb nur noch der Weg in eine psychosomatische Klinik. - Jetzt zwei Jahre später fühlt sich die Mutter gesund, was ihr auch die Ärzte bestätigen. Sie hat wieder beruflich Fuß gefasst. Aber die Sorge um die Kinder blieb. Also stellt sie einen Antrag auf Ausweitung des Umgangs. Der Vater war und ist dagegen. Daher fühlte sich die Richterin befleißigt ein „gutachterliche Stellungnahme“ einzuholen – und die gleiche Gutachterin kommt erneut zum Zug. Was wollen die Kinder, was sagen sie und wie deutet das die Gutachterin?

 

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

 

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

 

Kontakt:

 

ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, – info@isuv.de

 

ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg, 0761/23455, k.zimmer@isuv.de

 

ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 – j.linsler@isuv.de