ISUV-Report 160: Familienrecht & Familienpolitik aktuell Betrifft Betroffene: Getrenntlebende – Geschiedene – Nichtverheirate – Partnerschaften – Patchworkfamilien

In unserer Verbandszeitschrift veranschaulichen wir anhand eines Falles wie aus einem quasi Wechselmodell Umgangsverweigerung wurde. Wir fragen nach, wie es nach der Anhörung im Rechtsausschuss weitergeht bezüglich gemeinsamer Elternschaft nach Trennung und Scheidung. Wir begrüßen die Initiative von Familienministerin Giffey: Betreuen soll sich auszahlen. Wir warten auf Umsetzung. Betreuungsunterhalt ist ein Thema für Getrenntlebende, unabhängig ob verheiratet oder nicht. Wir fragen nach, wie lange, wie viel gezahlt werden muss in der Regel – oder gibt es diese Regel nicht? Wir informieren über neue Zahlbeträge ab 1. Juli 2019. Wir problematisieren Wohlstandsgefälle in Deutschland aber überall gleicher Unterhalt. Wir werden immer öfter gefragt: Müssen wir als Großeltern Unterhalt zahlen? Wir antworten. Ein Urteil des OLG Frankfurt steht im Brennpunkt unserer Mitglieder: Wieder in einer neuen Beziehung – trotzdem soll der gehörnte Vater Unterhalt bezahlen? In der „Urteilsbank“ greifen wir aktuelle familienrechtlich relevante Rechtsprechung auf. In unsere Verbandszeitschrift dürfen nicht die vielfältigen Veranstaltungen bundesweit, die Meinungen, Anfragen, Aktivitäten von Mitgliedern nicht fehlen.



Gemeinsame Elternschaft durchsetzen gegen den Willen eines Elternteils geht das – warum geht das nicht?

So ergeht es vielen Betroffenen, meist Vätern, aber auch Müttern: Seit über 500 Tagen habe ich meine heute zwölfjährige Tochter nicht mehr gesehen. Zufall oder nicht – der Umgangsboykott begann, als der Ehegattenunterhalt wegfiel, den wir per Vereinbarung geregelt hatten. Unsere Tochter war damals sieben Jahre. In den vergangenen fünf Jahren lernte ich all das kennen, was in der Öffentlichkeit verdrängt wird: Kindesmissbrauch durch Umgangsverweigerung, Dilemma mit Gutachten und Gutachtern, Überforderung und mangelnde kritische Selbstreflexion von Richtern, Anwälten, Mitarbeitern des Jugendamtes, Verfahrensbeiständen.

Bewegt sich noch was im Familienrecht in dieser Legislatur?

Wir fragten einen engagierten Familienpolitiker und Verfechter des Wechselmodells: „Herr Föst, wir sind der FDP dankbar, dass sie den Antrag im Bundestag gestellt hat, das Wechselmodell zum Regelfall zu machen und somit das Residenzmodell als Regelfall abzulösen. Das fiel zumindest bei der Debatte und bei der Anhörung im Rechtsausschuss durch. Woran lag es?“

Betreuungsunterhalt – wann und wie lange?

Betreuungsunterhalt ist für viele Mitglieder ein Thema, ein Problem, weil es keine klaren Kriterien gibt. Wie lange und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, ist oft von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Manche Anwälte/Innen verstehen es sehr geschickt Betreuungsunterhalt zu generieren. – Deswegen raten wir unseren Mitgliedern: Wer sich dem Familiengericht nicht ausliefern will, muss mit seinem Partner, seiner Partnerin verhandeln und eine Vereinbarung abschließen.

Müssen Großeltern Unterhalt zahlen?

Die typische Situation: Vater oder Mutter lebt mit den Kindern alleine und bekommt keinen Unterhalt, weil der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen kann, etwa weil er arbeitslos oder krank ist, was vom unterhaltsberechtigten Elternteil nicht akzeptiert wird. Der unterhaltsberechtigte Elternteil – Vater oder Mutter – verdient selbst 1900 € netto. Muss dieses Einkommen für zwei Kinder reichen oder kann er sich an den Großeltern des Unterhaltspflichtigen schadlos halten?

Recht oder juristische Rabulistik?

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat entschieden: Die nichteheliche Mutter verliert nicht ihren Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes, wenn sie mit einem neuen Partner eine feste Beziehung eingeht und mit diesem einen gemeinsamen Hausstand unterhält. Sie ist insoweit nicht einer ehelichen Mutter gleichzustellen, bei der eine neue Partnerschaft zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führt.- Diese Auffassung stößt auf heftige Kritik und Unverständnis bei Mitgliedern: Einheitliche Meinung ist, eine neue Liebe beendet eine alte – auch unterhaltsrechtlich. Der Tatbestand ist der gleiche, ob verheiratet oder nicht.

Unser Titelbild: ISUV-Challenge

Was hat ein 6000 Meter Lauf mit ISUV zu tun, werden Sie beim ersten Blick auf das Titelfoto fragen? Challenge, das ist mehr als ein Lauf, das heißt auch „Herausforderung“, „Aufforderung“ und „Problembewältigung“. Das ist genau unser Thema, Menschen in einer Lebenskrise bei der Problembewältigung zu helfen. Herausforderung an uns diesen Betroffenen einen uneigennützigen Weg zu zeigen, wie die Lebenskrise einvernehmlich, kostengünstig bewältigt werden kann, ohne dass die Kinder Schaden nehmen. Es ist auch unser Auftrag Menschen aufzufordern Ihren eigenen Weg aus der Lebenskrise zu finden, sich neu zu finden, ja manchmal neu zu erfinden.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Kontakt:

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