ISUV-Report 174: Startschuss für Reform des Unterhaltsrechts – Vamos a ver?
Ein typischer „Spaßverderber“, ein ISUV-Mitglied schreibt zum neuen ISUV-Report 174: „Über was ihr da informiert, ist Zukunftsmusik. Wenn ich an die Düsseldorfer Tabelle 2024 denke, wieder Erhöhung um 9 Prozent, in zwei Jahren 20 Prozent, dann weiß ich, nichts hat sich geändert.“ – Das bleibt abzuwarten.
Die neue Ausgabe der Vereinszeitschrift des ISUV-Verband für Familienrecht, der ISUV-Report 174, ist erschienen. Titelthema dieses Reports sind die „Eckpunkte“ aus dem Justizministerium. „Eckpunkte“, das meint Schwerpunkte, Grundlagen, Hauptaspekte, Rahmen eines neuen Unterhaltsrechts für Kinder und betreuende Mütter. Maxime der Eckpunkte, Maxime für Trennungsfamilien: Beide Betreuen – Beide bezahlen. Daraus ergibt sich auch das Titelbild. Die Frage ist weiterhin: Bleibt es bei diesen Eckpunkten? Profitieren Trennungseltern von der Reform? Lassen sich diese Eckpunkte in der Koalition durchsetzen? Wann kommt der Gesetzentwurf? Auf diese Fragen gehen wir im Report 174 ein. „Eine sinnvolle Reform mit Potenzial nach oben“, meint die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich. Was Ulbrich damit meint, wird im ISUV-Report 174 detailliert dargestellt.
Im Leitartikel (Seite 5-7) werden die fortschrittlichen Regelungen, die offenen Fragen und die Forderungen des ISUV dargestellt. Die Eckpunkte enthalten auch ein Modell zur Berechnung des Unterhalts im asymmetrischen Wechselmodell (S. 8), das von RA Simon Heinzel erläutert und anhand eines Beispiels veranschaulicht wird. Anhand des Rechenmodells wird gezeigt, dass durch die Reform im Rahmen der Eckpunkte unmittelbar die Elternteile profitieren, die im asymmetrischen Wechselmodell die Rolle des mitbetreuenden Elternteils übernehmen.
Zu den Eckpunkten gehört auch eine Reform des Betreuungsunterhalts. Was sich ändert und wie gerechnet wird, das stellt Rechtsanwalt Thomas Goes auf den Seiten 9/10 dar.
Zusammenfassend hebt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich hervor (S.12). Die „Eckpunkte“ enthalten viele konkrete und wichtige Reformaspekte, die unbedingt umgesetzt werden sollten. Mehrere Punkte hat ISUV über Jahre hinweg gefordert, jetzt wurden sie aufgegriffen: Beide betreuen – Beide bezahlen, Neuberechnung des Kindesunterhalts, Neustrukturierung des Kindesunterhalt, Neustrukturierung des Selbstbehalts, Veränderungen beim Betreuungsunterhalt nichtverheirateter Mütter, die Einführung des asymmetrischen Wechselmodells.
„War das jetzt der Große Wurf?“, fragt Ulbrich selbstredend. Fakt ist, es gibt offene Fragen. „Wie vielen Betroffenen sind auch mir zu wenige Impulse für gemeinsame Elternschaft in den Eckpunkten. Kommt das durch die Reform des Kindschaftsrechts? Wer die Maxime ausgibt, gemeinsam betreuen – gemeinsam bezahlen, muss Trennungsfamilien umfassend fördern“, fordert Ulbrich.
„Nach langem Abwägen sind wir der Überzeugung, dass die Eckpunkte der Rahmen sind, der momentan in dieser Koalition durchsetzbar ist. Allerdings ist es unabdingbar, dass Bedarfe und Unterhaltshöhe der Lohnentwicklung, der Preisentwicklung, der allgemeinen wirtschaftlichen Lage entsprechen. Daran orientiert sich die Düsseldorfer Tabelle nicht, immer mehr Unterhalt, immer neue Bedarfe. Die DTB ist nicht mehr zeitgemäß, das kann man nicht weiter verdrängen“, kritisiert Ulbrich abschließend.
Die ISUV-Vorsitzende wird umso mehr recht bekommen, wenn die für 2024 geltende DTB bekannt ist: Wieder 9 Prozent mehr Kindesunterhalt, geringfügige Anhebung des Selbstbehaltes, 20 Prozent mehr Unterhalt in zwei Jahren, da hält keine Lohnerhöhung Schritt. Das Ergebnis sind mehr Mangelfälle. Unterhalt zahlende Mütter und Väter werden trotz voller Berufstätigkeit, Unterhaltszahlungen, Betreuung von Kindern, Steuern und Sozialabgaben nahezu auf einen Status von Bürgergeldempfängern gedrückt.
In der Kolumne wird der Focus auf Unterhaltspflichtige aus der Mittelschicht gelegt, meist gilt das Augenmerk mehr den Unterhaltspflichtigen, denen nur der Selbstbehalt bleibt. Anhand von Rechenbeispielen kommt der Kolumnist zu dem Ergebnis: „Besonders hart wird dabei eine Gruppe getroffen, die weder durch Selbstbehalte geschützt wird noch über derart ausreichende Mittel verfügt, dass es auch nach der DTB auskömmlich bliebe: der Mittelstand. Für ihn werden die Belastungen durch die DTB unverhältnismäßig - und damit verfassungswidrig.“
Die Unterhaltsproblematik wird auch im Buch „Liebe statt Unterhalt“ (S. 16) aufgegriffen. Der Titel des Buches provoziert. Es handelt sich um ein Buch unseres Berliner Mitglieds Bobby Vander Pan. Der Autor möchte einen neuen Blickwinkel aufzeigen. Dabei ist seine Kernaussage: Geld kann Liebe zu den Kindern nicht ersetzen. Daher sollen Kindes- und Betreuungsunterhalt, also Geldleistungen abgeschafft und durch elterliche Fürsorge ersetzt werden. „Man muss die Ansichten nicht teilen, aber man muss sie aufgreifen. So zumindest sehe ich das Agenda-Setting von ISUV“, sagt Melanie Ulbrich.
Weitere Themen im ISUV-Report 174
- ISUV hat einen Podcast. Inzwischen sind 8 Folgen erschienen, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen. Alle familienrechtlichen Aspekte, aber auch Mediation, Trennungspsychologie, Coaching werden aufgegriffen.
- Trennungspsychologie wird von vielen Mitgliedern gewünscht und als Lebenshilfe betrachtet. „Liebeskummer ist kein Teenie Problem“ meint Franziska Stawitz. Die Erfahrung zeigt, Liebeskummer ist nicht nur ein Teenie Problem.
- Nachfragen zum Unterhaltsvorschuss, worauf ist zu achten?
- „Urteilsbank“ wissenswerte familienrechtliche Urteile kommentiert von RA Simon Heinzel
- Bericht zur Bundesdelegiertenversammlung – neuer Bundesvorstand
- Berichte & Veranstaltungsprogramm der ISUV-Kontaktstellen
- Leserforum: Meinungen von Mitgliedern
- Kaleidoskop: Wie erleben, was bedeutet Weihnachten verschieden Menschen?