Ja zum Realsplitting

Nach Auffassung des ISUV muss aber der Maßstab der Besteuerung die "reale" Unterhalts- und Erziehungsleistung für Kinder sein, nicht allein der Ehering, nicht die Familienform. Schließlich sind die familialen Leistungen die gleichen, ob jemand verheiratet oder geschieden ist.
Was aber wird nun wieder aus den Unterhaltszahlern? Schließlich erfüllen auch sie familiale Leistungen, aber sie werden wie Ledige besteuert. - Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert erneut, dass diese steuerrechtliche Schieflage im Zuge der anstehenden Reform beseitigt wird. Der ISUV-Vorsitzende Michael Salchow stellt dazu fest: "Kindesunterhalt darf nicht länger besteuert werden, es handelt sich um eine familiale Leistung. Angebracht ist vielmehr ein Unterhalts- und Umgangsfreibetrag. Auch das staatliche Kindergeld muss in allen Einkommensgruppen wieder hälftig angerechnet werden dürfen. Die Regelung vom 1. 1. 2001 muss zurückgenommen werden. Unterhaltszahler mit geringem Einkommen sind zurecht empört. Sie werden sich niemals damit abfinden, dass gerade ihnen, die mit jedem EURO rechnen müssen, das Kindergeld nicht mehr hälftig angerechnet wird. Dieser unsoziale "rot-grüne Sündenfall" muss zurückgenommen werden. - Grundsätzlich fordern wir eine steuerrechtliche Gleichstellung von Unterhaltszahlern und Unterhaltsberechtigten."