Kindergrundsicherung der Lisa Paus - eine prallgefüllte Wundertüte: Was können Unterhaltspflichtige erwarten?
Familienministerin Lisa Paus betont immer wieder im Zusammenhang mit der Kindergrundsicherung: Sie „brennt für soziale Gerechtigkeit“. Zutreffend ist, sie brennt für „ihr Projekt“, die Kindergrundsicherung. Mit der Kindergrundsicherung wird, so ihr Wording, die „strukturelle Kinderarmut“ beseitigt. Die Sozialverbände und die eigene Partei, die GRÜNEN, blasen lautstark ins gleiche Horn. Aber ist dieses Projekt überhaupt konsequent durchdacht, „sozial“, „gerecht“, entscheidungsreif?
Geht es nach dem Willen der Familienministerin soll armen Eltern für jedes Kind mindestens 550 bis 630 EURO monatlich überwiesen werden. Im Jahr sind das 12,5 Milliarden, die der Finanzminister mehr ausgeben soll, obwohl unklar ist, wie viel an wen gezahlt werden soll, welche Behörde, welche Behörden für die Kindergrundsicherung zuständig ist, ob die 12,5 Milliarden überhaupt reichen. Auch wurde die Kindergrundsicherung anfangs mit der Idee begründet, es für die Eltern einfacher zu machen, damit sie die Leistungen auch wirklich erhalten; von einer Erhöhung der Leistungen war da noch nicht die Rede.
Kann eine App die Lösung sein? „Die Kindergrundsicherung ist nicht konsequent durchdacht, nicht abgestimmt auf Unterhaltsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht. Es wirkt wie eine Wundertüte. Was dürfen Trennungseltern, was dürfen Unterhaltspflichtige erwarten, Entlastung und mehr Gerechtigkeit oder ihr Blaues Wunder, wie viele Mitglieder glauben?“, fragt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.
Kein klares Konzept – keine Kommunikation
Eigentlich begann alles sehr rational. Es wurde eine Kommission eingesetzt, in der Fachleute der verschiedenen Ministerien vertreten waren, sie sollten eine Expertise zur Kindergrundsicherung erstellen, in der Argumente und Forderungen aus der Perspektive der verschiedenen Ministerien eingehen und abgestimmt werden sollten. Schließlich hat die Kindergundsicherung viele Schnittstellen zum Sozialrecht, zum Unterhaltsrecht, zum Steuerrecht, diese gilt es herauszustellen, zu diskutieren, zwischen den Ministerien abzustimmen, aber auch öffentlich zu machen, schließlich tangiert die Kindergrundsicherung viele Menschen. Als zentrales Ziel wurde vom Familienministerium ausgegeben, die unübersichtlichen Sozialgesetze für die Kinder übersichtlicher und einfacher zu machen, damit jedes Kind die ihm zustehende Leistung erhält; von einer Leistungserhöhung war da noch nicht die Rede. Statt den Bericht, die Expertise der Kommission vorzustellen, zu diskutieren, preschte die Ministerin Paus vor und forderte Geld, zuerst einmal 12,5 Milliarden. Bekannt ist, siehe Ausweitung des Unterhaltsvorschuss auf 18 Jahre, die sozialen Ausgaben benötigen im Endeffekt stets mehr Geld, weil es mehr Berechtigte als eingeplant gibt.
„Bringt mir die Kindergrundsicherung als Unterhaltspflichtige Vorteile“, fragte ein weibliches Mitglied. Darauf gibt es keine Antwort, denn Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf Trennungseltern, Unterhaltspflichtige wurden und werden ausgeklammert. „Darüber muss informiert, diskutiert werden, berufstätige Unterhaltspflichtige dürfen nicht ausgeklammert werden, es darf nicht mehr so weitergehen, dass ihnen die Rechnung präsentiert wird und sie zu zahlen haben. Das ist respektlos“, fordert Melanie Ulbrich.
Meinung Unterhaltspflichtiger
Wie die Mehrheit der Bevölkerung schätzen Unterhaltspflichtige die Kindergrundsicherung negativ ein, als einseitigen Geldtransfer auf Kosten der Mittelschicht, ohne dass für die Empfänger Pflichten entstehen. „Wieder so ein Stresstest wie das Bürgergeld für erwerbstätige Trennungseltern, die die Grundsicherung für ihre Kinder selbst zahlen und dann auch noch die Grundsicherung für die armen nichterwerbstätigen Eltern zahlen sollen“, meint Gerda L. Weitere Meinungen: „Geld für Nichtstun“. „Kinder auf Kosten des Staates in die Welt setzen und abkassieren“, „Kommt das Geld bei den Kindern an?“ ISUV-Mitglied Herbert K. schreibt: „Es geht nicht, es ist unsozial und ungerecht, wenn man den ganzen Monat morgens um 6 Uhr aufsteht, 3200 brutto verdient, und letztlich mit zwei Kindern nicht mehr zur Verfügung hat als ein Bürgergeldbezieher mit zwei Kindern, der nichts tut.“
„Bei allem Verständnis, es irritiert, dass in der Diskussion nicht über mögliche Fehlanreize der Kindergrundsicherung gesprochen wird. Grundkonsens unserer Gesellschaft ist es, dass die Eltern für die Kindergrundsicherung zuständig sind. Immer ist von schlimmen Umständen der Eltern die Rede. Wo bleibt die Eigenverantwortung, die Initiative für Berufstätigkeit, die von Unterhaltspflichtigen bis hin zum Zweitjob entschieden eingefordert wird?“ fragt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.
Sozial unausgewogen und ungerecht - Gesprächsbedarf
Die Kindergrundsicherung soll sich am Niveau von Kindern aus der Mittelschicht orientieren. „Nach gängiger Rechtslage werden nicht wenige Unterhaltspflichtige aus der unteren Mittelschicht auf Selbstbehalt – Bürgergeldniveau - gedrückt, während gleichzeitig die Kindergrundsicherung sich am Level der Mittelschicht orientiert. Das ist nicht vermittelbar, ich verstehe, wenn Trennungseltern, Unterhaltspflichtige sich ungerecht behandelt fühlen“, kritisiert Ulbrich.
Nach Auffassung von ISUV besteht noch erheblicher Informations- und Diskussionsbedarf, so dass der Finanzminister nicht in ein Fass ohne Boden investiert. „Die Familienministerin muss informieren, welche Auswirkungen die Kindergrundsicherung für Unterhaltspflichtige, für Trennungseltern, für Steuerpflichtige, welche Auswirkungen in Bezug auf soziale Leistungen, wie Wohngeld, BAföG hat, haben soll.
„Propaganda, Parolen wie – Kinderarmut eine Schande für Deutschland – sind ausgereizt´, genug getwittert. Gefragt ist ein sachliches, auch mittelfristig finanzierbares Konzept von Leistungen, primär Bildungsleistungen, die Kindern direkt zugutekommen und ihre Zukunft sichern. Dieses Konzept muss auch arme Unterhaltspflichtige entlasten, die aus eigenem Geld und nicht aus Steuergeldern den Unterhalt für ihre Kinder zahlen“, fordert Linsler.
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