Kinderrechte jetzt: Update des Familienrechts

Justizministerin Christine Lambrecht wollte die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Das klingt schön harmlos, ist es aber nicht. „Die Frage ist, wer kontrolliert die Einhaltung der Kinderrechte, eine staatliche Behörde, etwa das Jugendamt? Wir wehren uns dagegen, dass die Kinderrechte als Vehikel benutzt werden, um Familien zu kontrollieren und mittels Jugendamtes noch mehr in Familien hineinzuregieren“, hebt der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer hervor. Er kritisiert: „Die Justizministerin hätte Kinderrechte mit einem Update des Familienrechts stärken können. Das ist unterblieben trotz Impulsen von Parteien, Juristen und Verbänden.“

Wichtiger als derartige Symbolpolitik sind konkrete praktische familienrechtliche und familienpolitische Maßnahmen, die Kinder fördern. „Es gibt Defizite im Familienrecht, die mit dem Kindeswohl unvereinbar sind. Sie sollten abgebaut werden. Die Justizministerin hat dies sträflich vernachlässigt. Stattdessen hat sie gegendert. Queere Verhältnisse waren ihr wichtiger als das Kindeswohl hunderttausender Kinder“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler. 

Er fordert ein „Update des Familienrechts“ und dabei die Umsetzung folgender konkreter Schritte:

  • Gleichheit aller Kinder: Gleiche Stellung und Rechte von ehelichen und nichtehelichen Kindern.
  • Anspruch aller Kinder – unabhängig, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht oder geschieden – auf Pflege und Erziehung durch beide Eltern.
  • Anspruch aller Kinder auf Umgang mit den Großeltern.
  • Anspruch aller Kinder ihre Ieiblichen Eltern zu kennen. Konkret heißt das, die Mutter muss dem Kind sagen, wenn der rechtliche Vater nicht der natürliche Vater ist. „Genderpolitik muss gegenüber Kinderrechten nachrangig sein.“  (Linsler) 
  • Anspruch aller Kinder auf Erziehung und Pflege durch die leiblichen Eltern, daher Förderung und Stärkung der leiblichen Eltern, um ihrer Erziehungsaufgabe gerecht zu werden. „Kinderrechte im Grundgesetz dürfen nicht die Legitimation für noch mehr Bevormundung der Familien durch den Staat, für mehr fragwürdige und intransparente Inobhutnahmen der Kinder liefern.“ (Linsler)
  • Kinderrechte im Grundgesetz können gesamtgesellschaftlich dann effizient sein, wenn immer Gesetze darauf überprüft werden, ob in ihnen und durch sie die Interessen von Kindern und Jugendlichen, also die Interessen zukünftiger Generationen berücksichtigt und gesichert sind und werden.