Kinderrechte konkret in Familienrecht und Familienpolitik umsetzen

„Kinderrechte im Grundgesetz dürfen nicht die Legitimation für mehr Bevormundung der Familien durch den Staat, für mehr fragwürdige und intransparente Inobhutnahmen der Kinder liefern. Familie ist das Private, die Privatsphäre, die der Staat unbedingt zu achten hat“, fordert der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer und hebt hervor: „Kinderrechte sollen, so will es Artikel 18 der UN-Konvention, das familiale System im Interesse der Kinder auch nach Trennung und Scheidung stärken.“

Kinderrechte ins Grundgesetz ist zu einem Narrativ geworden, das bei jeder Gelegenheit wiederholt wird. Der Verband ISUV fordert dagegen eine konkrete, konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechte in Familienpolitik und Familienrecht. „Die UN-Kinderrechte haben eine ´starke Formulierung`. Sie sollten in Familienrecht und Familienpolitik umgesetzt werden, da gibt es konkrete Defizite“, stellt Pressesprecher Josef Linsler fest.

Defizite sieht ISUV in Bezug auf:

Gleichheit aller Kinder: Gleiche Stellung und Rechte von ehelichen und nichtehelichen Kindern, was im Eckpunkte-Papier zur Reform des Sorgerechts von Experten gefordert wird, über das sich Justizministerin Lambrecht einfach hinwegsetzt.

Anspruch aller Kinder – unabhängig, ob die Eltern verheiratet sind oder geschieden – auf Pflege und Erziehung durch beide Eltern.

Anspruch aller Kinder ihre Ieiblichen Eltern zu kennen. Konkret heißt das, die Mutter muss dem Kind sagen, wenn der rechtliche Vater nicht der natürliche Vater ist.

Gleiche Förderung aller Kinder, gleiche Förderung von Jungen und Mädchen – in keinem der 50 Artikel UN-Konvention finden sich Unterscheidungen von Jungen und Mädchen.

Anspruch aller Kinder auf Erziehung und Pflege durch die leiblichen Eltern als die natürlichen Eltern, daher individuelle Förderung und Stärkung der leiblichen Eltern, um ihrer Erziehungsaufgabe gerecht zu werden.

Artikel 8 – Anspruch des Kindes auf seine Identität: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten. Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.“ Dazu stellt Linsler fest: „Der Anspruch jedes Kindes auf seine individuelle Identität ist eine Forderung, die im Familienrecht ausgeklammert wird. Was gehört zur Identität eines Kindes ganz besonders? Diese Diskussion ist nicht nur im Zuge technischer Zeugungsmethoden wichtig, sondern auch nach jeder Trennung und Scheidung.“

Der Verband wendet sich gegen die durch die ARD entfachte Diskussion, umweltfreundliches Verhalten drücke sich in Verzicht auf Kinder aus. „Was für eine abstruse Botschaft, was für eine abstruse Diskussion – und das noch ´öffentlich-rechtlich`! Was empfinden Kinder, wenn sie das hören? Geht´s noch, wie passt das zusammen, dann eine starke Formulierung für Kinderrechte im Grundgesetz zu fordern?“, kritisiert Linsler.