Kindesunterhalt: Am 1. Januar 2019 rauf – am 1 Juli wieder runter

Nach der Düsseldorfer Tabelle (DTB) für 2019 erhöht sich der Kindesunterhalt ab 1. Januar 2019. Der Mindestunterhalt beträgt dann 257 EURO. Am 1. Juli 2019 wird das Kindergeld um 10 EURO erhöht, entsprechend sinkt der Zahlbetrag von 257 auf 252 EURO. „Für manch einen mögen das Peanuts sein, für viele Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte gilt dies nicht“, hebt der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Rechtsanwalt Klaus Zimmer hervor. Er fordert: „Veränderungen bei Kindergeld und der DTB sollten auf einen Termin gelegt werden, denn jede Veränderung von Zahlbeträgen führt zu Irritationen, insbesondere, wenn sich die Ehe-maligen nicht wohlgesonnen sind.“  

 

Der Düsseldorfer Tabelle ist immer eine „Tabelle Zahlbeträge“ als Anhang beigefügt. Die Zahlbeträge das ist der in der Düsseldorfer Tabelle jeweils angegebene Betrag minus halbes Kindergeld - weisen aus, welchen Betrag der Unterhaltspflichtige jeweils an den unterhaltsberechtigten Elternteil überweisen muss. Diesmal hat die DTB zwei Anhänge mit Zahlbeträgen, einer gültig ab 1.1., der andere ab 1.7.2018.  

 

In der Einkommensgruppe 1 bis 1900 EURO steigt der Unterhalt ab 1. Januar 2019 je nach Altersgruppe um 6 – 9 EURO monatlich, in der Einkommensgruppe 10 muss der Unterhaltspflichtige 10 – 14 EURO mehr zahlen. Der Unterhalt für junge Erwachsene ab 18 Jahren hat sich nicht verändert. Ebenso ist der notwenige Eigenbedarf – „Selbstbehalt“ - des Unterhaltspflichtigen gleich geblieben. Er beträgt weiterhin 1080 EURO für Erwerbstätige, 880 EURO für Nichterwerbstätige.  

 

Der Verband fordert eine Strukturreform des Kindesunterhalts. Die Regelungen zum Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung basieren auf der Rollenverteilung: Ein Elternteil betreut – meist die Mutter, der andere zahlt – meist der Vater. Diese strikte Rollenabgrenzung stimmt nicht mehr mit der sozialen Wirklichkeit überein. Immer öfter trifft man auf einen Status des gemeinsamen Getrennterziehens, der in sich wiederum sehr differenziert ist. „Es ist ungerecht, wenn ein Elternteil 30 Prozent oder noch mehr der Betreuung leistet, aber den vollen Kindesunterhalt, sprich 100 Prozent dem anderen zahlen muss“, umreißt Pressesprecher Josef Linsler das Problem. Die Politik verspreche schon seit Jahren eine Reform des Kindesunterhaltsrechts, „jedoch wird die Reform immer wieder auf Kosten der Unterhaltspflichtigen aufgeschoben“, kritisiert er.

 

Allerdings möchte der Verband die DTB weiterhin beibehalten, weil sie zur Transparenz des Kindesunterhalts sowohl für Unterhaltszahler als auch Unterhaltsempfänger beiträgt. Laut Linsler „gibt sie betroffenen Eltern und Kindern eine grundsätzliche Orientierung, was sie zahlen müssen, bzw. welche Unterhaltsansprüche sie haben.“ Jedoch sei die Tabelle zu starr, sie wird den „pluralistischen Lohn- und Lebensverhältnissen“ nicht gerecht.

 

Gerechte Unterhaltsregelungen für „neue Lebensformen“ kann die Tabelle nicht liefern. „Der Kindesunterhalt muss neu geregelt, um die jeweiligen Betreuungsleistungen und entsprechende Geldforderungen gerecht zu verteilen. Ebenso muss das Einkommen von Mutter und Vater offengelegt werden. Der Automatismus, einer fordert, der andere hat zu zahlen, führt zu groben Ungerechtigkeiten, ja Missbrauch“, kritisiert Linsler  

 

 

 

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