Mütterrente: Gerechte Anerkennung für Eltern - Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die jetzt verabschiedete Rentenreform von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles. Von der Rentenreform 2014 werden rund 9,5 Millionen Mütter und etwa 150.000 Väter profitieren, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Kindererziehungszeiten werden mit 24 statt 12 Monaten angerechnet werden, was zu einer Rentenerhöhung von 28,14 Euro im Westen und von 25,74 im Osten führen wird. „Das neue Gesetz schafft zwar noch keine Gerechtigkeit. Wir weisen schon seit Jahrzehnten darauf hin und die Bertelsmann Stiftung hat das bestätigt, Eltern zahlen wie alle Beitragszahler in die Rentenkasse´. Gleichzeitig investieren sie in ihre Kinder. Jedes dieser Kinder bringt der Rentenkasse durchschnittlich einen Überschuss von 77.000 Euro. Dagegen ist die jetzt beschlossene Mütterrente sehr bescheiden. Wir erkennen aber an, dass die Regierung an die Grenzen des Finanzierbaren im Rahmen des politischen Leitziels der Generationengerechtigkeit gegangen ist.“, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest.

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Der ISUV kritisiert den Begriff Mütterrente, da die Kindererziehungszeiten auch Vätern zugutekommen, die sich um die Erziehung der Kinder gekümmert haben.

Der ISUV rät allen Versicherten mit Kindern, die bisher noch keine Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung geltend gemacht haben die Mütterrente beantragen. Grundsätzlich sollten sich alle bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erkundigen.

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Geschiedenen ISUV-Mitgliedern, bei denen ja der Versorgungsausgleich – Aufteilung der Rentenpunkte - durchgeführt wurde, rät der der Verband, sich mit einem Berechtigungsschein von einem ISUV Kontaktanwalt beraten zu lassen. Schließlich erhöht sich die Rente der Ehefrau aufgrund der Mütterrente. Möglicherweise liegt die Voraussetzung für die Neuberechnung des Versorgungsausgleichs vor. Ein entsprechender Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens einer der beiden Ehe-maligen bereits eine Rente bezieht oder innerhalb der nächsten sechs Monate in Rente gehen wird.

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Die Freiburger Fachanwältin für Familienrecht Gabriele Eberhardt stellt fest: „Ob die nachträgliche Bewilligung von Mütterrente zu einem Abänderungsverfahren berechtigt, kann nicht grundsätzlich entschieden werden. Hier kommt es immer auf die so genannte Wesentlichkeitsgrenze an. Für die Bestimmung der Wesentlichkeit der eingetretenen Wertänderung verweist § 51 Abs. 2 Versorgungsausgleichsgesetz § 225 Abs. 3 FamFG: Der Wertunterschied ist wesentlich, wenn er mindestens 5 % des bisherigen Ausgleichswertes des Anrechtes beträgt und bei einem Rentenbetrag als maßgebliche Bezugsgröße 1 % der am Ende der Ehezeit maßgeblichen monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV, in allen anderen Fällen als Kapitalwert 120 % der am Ende maßgeblichen monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV beträgt. Ob die Wesentlichkeitsgrenze erreicht wird, ist in jedem Einzelfall zu prüfen.“

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Der Deutsche Richterbund (DRB) befürchtet wegen der geplanten Mütterrente eine Prozesslawine auf die Familiengerichte zurollen. Ex-Ehemänner könnten wegen höherer Rentenansprüche der betroffenen Frauen in großer Zahl den Versorgungsausgleich überprüfen lassen, heißt es in einer Mitteilung vom 13.02.2014. Im gesamten Bundesgebiet kämen angesichts der jährlichen Scheidungszahlen theoretisch mindestens eine Million Fälle für ein solches Verfahren in Betracht, betonte Joachim Lüblinghoff, Experte für Familienrecht im Präsidium des Deutschen Richterbundes. „Allerdings glauben wir nicht, dass es deswegen, wie befürchtet, zu einem Kollaps der Gerichte kommt. Sinn oder Unsinn einer Klage können wir schon verbandsintern klären.“, hebt Linsler hervor.

Der ISUV ist der größte Verband in  der Bundesrepublik, der die Interessen von getrenntlebenden und geschieden Frauen und Männern, von verheirateten und nicht verheirateten Vätern und Müttern sowie deren Kinder vertritt. 

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Kontakt:                                                                                                         

ISUV-Bundesgeschäftsstelle
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ISUV-Vorsitzender Josef Linsler
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