Orientierung und Rechtssicherheit auch bei familienrechtlichen Fragen in Corona-Zeiten

Zwei Drittel aller Anwälte haben nach einer Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erheblich weniger neue Mandate erhalten, seitdem die Quarantäne und Social Distancing zur Regel wurde. Entsprechend mussten bisher laut BRAK fast 50% der Anwälte Soforthilfe beantragen. „Es werden weniger Anträge derzeit zu Gericht gestellt, da eben auch aufgrund der Ausgangsbeschränkungen die Menschen derzeit sich zurückhalten. Gerade in solchen Krisenzeiten bleiben insbesondere familienrechtliche Themen unter dem ´Teppich´. Ob das dann irgendwann in nächster Zukunft umso heftiger ausbricht wird sich zeigen“, stellt Simon Heinzel, Justiziar und Kontaktanwalt beim ISUV fest. Ab Mitte Mai sind teilweise wieder Verhandlungen angesetzt, dies ergab eine Umfrage unter ISUV-Kontaktanwälten. Ob sie dann stattfinden, bleibt weiter ungewiss.

Unsicherheit schafft Unzufriedenheit

Betroffene sind verunsichert und verärgert, weil sie nicht wissen, wie es weitergeht, wann es weitergeht, was sie tun sollen, ob Termine stattfinden, an wen sie sich wenden können.  Christina H.* hat ihre Tochter schon acht Wochen nicht gesehen. Der begleitete Umgang wurde seitens des Jugendamtes dreimal abgesagt. Die Pflegemutter, die den Umgang auch schon vor Corona immer wieder verweigert hat, befürchtet „Ansteckungsgefahr“. Christina hat zwar einen Eilantrag gestellt, der wird zwar „bearbeitet“, aber vor „Ende Mai“ bekommt sie keinen Termin, hat man ihr gesagt. Unsere Umfrage unter ISUV-Kontaktanwälten ergab: Entschieden wird momentan nur bei Gewaltschutzverfahren und entsprechend dringender Wohnungszuweisung.

Hart trifft es Selbständige wie Rudi S.*, die seit Mitte März kein Einkommen haben, keine oder geringe Ersparnisse und weiterhin den gleichen Unterhalt zahlen sollen, auf eine schnelle Abänderung des Unterhalts drängen, aber nur „vertröstet“ werden. „Die Soforthilfe, für die ich dankbar bin, deckt gerade meine laufenden Kosten bis Anfang Juni. Hat sich bis dahin nichts geändert, kann ich zumachen. Den Unterhalt für April konnte ich nur zur Hälfte zahlen. Für Mai kann ich nicht zahlen, nächste Woche steht dann möglicherweise der Gerichtsvollzieher vor meiner Tür“, stellt Rudi S. resigniert fest. Seine Exfrau lässt nicht mit sich reden, die Bank gibt ihm keinen Kredit mehr.

Die Unzufriedenheit wegen der Unsicherheit wächst bei Betroffenen von Woche zu Woche. „Es muss doch einen Plan geben, an den sich alle Ämter und Familiengerichte zu halten haben“, kritisiert Rudi S. Wie in vielen anderen Bereichen auch, diesen „klaren Plan“ gibt es in der Corona-Krise nicht.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes, die meistens in Homeoffice arbeiten, sind per Telefonkontakt zu erreichen. Die wichtigen mediativen Elterngespräche und begleitete Umgangstermine finden laut Auskunft mehrerer Jugendämter „bis auf Weiteres“ nicht statt. Auch bei Anwälten geht Beratung überwiegend übers Telefon. „Mein Anwalt hat mir geraten mit der Mutter unserer Kinder zu reden. Ein gut gemeinter Rat, aber mir bleibt nur der Gang zum Gericht, weil die Mutter nicht mit sich reden lässt“, merkt Rudi S. an. Christina H. ist wütend, lapidar wird ihr ohne Begründung in einem Satz per Mail mitgeteilt: „Die ausgefallenen Termine können leider nicht nachgeholt werden.“

Richter sind grundsätzlich in Ihrer Entscheidung frei, ob sie und wann sie einen Verhandlungstermin ansetzen. So bezieht sich ein Familienrichter auf das Robert Koch Institut und stellt in Aussicht „in den kommenden Wochen und Monaten nicht zu terminieren“, es sei denn, es handelt sich um Gewaltschutz.  Einige Richter haben – laut ISUV-Kontaktanwälten – für Mai zwar Termine angesetzt, „ob die Termine dann auch abgehalten, bleibt abzuwarten“, gibt Rechtsanwalt Simon Heinzel zu bedenken.  

Wie unsere Recherchen bei einigen Richter/Innen und Jugendamtsmitarbeiter/Innen ergaben, wären sie „klaren Vorgaben von Oben“ nicht abgeneigt. Die Politik ist also gefordert.

Rechtssicherheit in Krisenzeiten

Krisen decken Schwächen von Ländern, Regierungen, Machtbereichen und Institutionen auf. Wie in anderen Bereichen auch, so werden die Möglichkeiten von Online-Verhandlungen, Digitalisierung und die Vernetzung mit Homeoffice nicht genutzt. Unisono stellen Kontaktanwälte fest: Skype und Online-Verhandlungen spielen derzeit so gut wie keine Rolle bei Anwälten und bei Gerichten. In Gerichtssälen fehlt ein entsprechendes Equipment.

Bei unseren Recherchen meldeten sowohl Richter, Anwälte, aber auch Mitarbeiter des Jugendamtes vor allem datenschutzrechtliche Bedenken an. „Ja, Datenschutz ist wichtig, insbesondere wenn es um Privates geht wie bei familienrechtlichen Angelegenheiten, aber Datenschutz ist machbar, wie sich gerade bei der Entwicklung der Corona App zeigt“,  stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.  

In wenigen Einzelfällen wird aber schon unter gewissen Voraussetzungen online verhandelt. Wenn beispielsweise per Scheidungsvereinbarung alle  Fragen geklärt sind, kann der abschließende Scheidungstermin per Video-Verhandlung stattfinden, vorausgesetzt Richter und Anwälte sind damit einverstanden. Betroffene jedenfalls wünschen dies, denn auf diese Weise werden lange Anreisen überflüssig, insbesondere können Zeit und Kosten eingespart werden. Entsprechende Online-Verhandlungen sind auch in anderen Situationen möglich. Im Übrigen sind Online-Verhandlungen „krisensicher“, sie können auch vom Homeoffice aus durchgeführt werden. Auch der Umgang von Christine H. kann per Video begleitet und nicht einfach abgesagt werden. Eilanträge lassen sich schnell, effizient und kostengünstig terminieren. Auch in Sachen von Rudi S. ließe sich online ein mediativer Termin anberaumen, bei dem zumindest schnell und rechtsverbindlich das weitere Vorgehen geklärt wird.

Bisher hat sich im Verlauf der Corona-Krise gezeigt, Menschen wollen weniger streiten, sondern suchen Rechtssicherheit per Vermittlung, Mediation, Coaching. So bieten einige ISUV-Kontaktstellenleiter Coaching Gespräche online an. „Die Nachfrage ist enorm, es besteht offensichtlich Bedarf“, hat Josef Linsler festgestellt.

ISUV- der Verband für Familienrecht und Unterhalt bietet auch in der Corona Krise  Online Beratung, Coaching-Gespräche und Mediation via Internet an, Kontakt über die Geschäftsstelle 0911 550478 oder info@isuv.de   

*Die Namen der ISUV-Mitglieder wurden anonymisiert.