Qualitativ gute Betreuungsplätze müssen bezahlbar bleiben

Mit dem neuen Gesetz sollen bundesweit einheitliche Standards der Kinderbetreuung in Bezug auf sprachliche und soziale Bildung, Bewegung und Gesundheit angestrebt werden. ISUV-Verband für Unterhalt und Familienrecht  begrüßt die Gesetzesinitiative der Bundesregierung.

  "Seit unserem Entstehen fordern wir den massiven Ausbau der Kinderbetreuung. Es ist statistisch belegt, nur wenn beide Elternteile berufstätig sein können, steht ihnen und den Kindern genügend Unterhalt zur Verfügung“, stellt die ISUV-Vorsitzende fest und ergänzt: „Für Geschiedene ist gerade der Aspekt qualitativ guter Betreuungsplätze  wichtig. In Unterhaltsprozessen wird vom betreuenden Elternteil öfter geltend gemacht, dass er nicht arbeiten könne, weil das vorhandene Betreuungsangebot mangelhaft sei. Wichtig sind daher qualitativ gleiche Betreuungsstandards bei allen Kitas, ob privaten oder staatlichen. Aber auch qualitativ gute Betreuungsplätze müssen bezahlbar sein.“ 

Konkret fordert ISUV, dass Eltern mit zwei Kindern und einem Nettoeinkommen unter 3000 EURO keine Kita-Gebühren zahlen müssen. „Neben dem Einkommen der Eltern ist die Anzahl der Kinder wichtiges Kriterium für die Höhe der Gebühren. Sozialleistungsempfänger, wer Wohngeld bezieht sollte keine Gebühren zahlen müssen. Im Übrigen sollten Kinder aus erster und zweiter Ehe – „Zählkinder“ – berücksichtigt werden“, fordert Ulbrich.

Die Vorsitzende weist darauf hin, Kinderbetreuung sei eine gesellschaftliche Notwendigkeit geworden, da in 80 Prozent aller Fälle nach Trennung und Scheidung ein Einkommen nicht ausreiche für den Lebensunterhalt von zwei Haushalten. ISUV beobachtet in vielen Fällen, bei Familien mit nur einen Durchschnittseinkommen, dass das Risiko von Kinderarmut wegen Scheidung groß ist. Durch Berufstätigkeit beider Elternteile kann dieses Risiko erheblich gemindert werden.  

Grundsätzlich steht der Gesetzgeber auch in der Pflicht. Denn er hat im Zuge der Unterhaltsrechtsreform 2008 von geschiedenen Ehegatten mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung gefordert. Geregelte Berufstätigkeit ist ohne geregelte Kinderbetreuung nicht möglich.