Rasche Umsetzung der Reform des Unterhaltsrechts - notwendige Nachbesserungen

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) stimmt der Reform grundsätzlich zu. Schließlich hat der Verband durch Stellungnahmen und in Anhörungen an der Reform mitgewirkt.
Der ISUV-Bundesvorsitzende hob daher auch nochmals hervor:
"Der Grundsatz, die Unterhaltsansprüche der Kinder zuerst zu berücksichtigen, ist richtig, wenn das zu verteilende Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht auch für den Expartner und den Zweitpartner reicht. Es entspricht unbedingt den Verbandsvorstellungen, dass die Rechte der Kinder gestärkt werden, dass der Unterhalt an den Expartner begrenzt und die Unterhaltsansprüche der Zweitfamilie gestärkt werden. Der Verband begrüßt es sehr, wenn die Union nach Aussagen ihres rechtspolitischen Sprechers Jürgen Gehb klare gesetzliche Entscheidungsrichtlinien vorgeben will, an die die Gerichte gebunden sind."
Gleichzeitig ist aber nach Auffassung Salchows noch Nachbesserung notwendig:
"Nicht bedacht wurde bei der Reform offenbar die steuerliche Auswirkung der Regelung, die Ansprüche der Kinder zuerst zu berücksichtigen. Bekanntlich kann nur der an den geschiedenen Partner gezahlte Unterhalt von der Steuer abgesetzt werden, nicht aber der Kindesunterhalt. Praktisch würde das heißen: Durch das neue Unterhaltsrecht können die durch Lohnsteuerklasse I sowieso schon geschröpften Unterhaltszahler weniger von der Steuer absetzen. Profitieren würden also die Finanzminister des Bundes und der Länder. Hier haken wir nach, hier wollen wir Nachbesserung! Die Reform des Unterhaltsrechts darf nicht dazu dienen, Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige über die Hintertür noch mehr zu schröpfen und damit Löcher im Haushalt zu stopfen."