Rechte nichtehelicher Kinder und ihres Vaters gestärkt

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt zum Fall Görgülü fest: "Wir kritisieren seit Jahren, dass elterliche Sorge und Umgang gerade bei Trennung eines nicht verheirateten Paares sehr indifferent geregelt und durchgesetzt werden. Dies geht auf Kosten der Kinder, die es sich nicht aussuchen können, was mit ihnen nach der Trennung geschieht. Dieses Urteil stärkt das Recht der nichtehelichen Kinder und des biologischen Vaters auf Umgang miteinander. Wichtig für uns ist es auch, dass sich das Gericht ausdrücklich an der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientiert

Der Verband fordert deswegen grundsätzlich, die gemeinsame elterliche Sorge gegenüber nichtehelichen Kindern nicht an die Zustimmung der Mutter zu knüpfen. Vielmehr müssen im Zuge einer dringend erforderlichen Reform Mütter und Väter nichtehelicher Kinder gleichgestellt werden.

Salchow weist auch darauf hin, dass "Umgangsverfahren schnell entschieden werden müssen". Im Fall Görgülü wird seit fünf Jahren prozessiert. "Das belastet in jedem Fall die Kinder. Schließlich wird am Ende ein Umgangsrecht mit einem völlig entfremdeten Kind juristisch durchgesetzt, aber nicht mehr praktisch umgesetzt. Dass es auch anders geht, zeigt die Cochemer Praxis", meint Salchow.