Rechtlos gegenüber der Schule

In der Praxis sind jedoch einige wenige Lehrer bereit, den Nichtsorgeberechtigten anzuhören. Im allgemeinen "herrscht an den Schulen Unsicherheit, wie sie mit dem Thema Scheidung, wie sie insbesondere mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil umgehen sollen", stellt der Erziehungwissenschaftler an der Universität Bamberg, Dr. Werner Leitner fest. Lehrer seien da einfach zu "übervorsichtig". "Es muß das Ziel der Schule sein, den Nichtsorgeberechtigten zu integrieren, anstatt ihn einfach zu ignorieren. Schließlich kann der Nichtsorgeberechtigte dem Lehrer auch wichtige Informationen geben", erklärt Leitner. In Anbetracht "spezifischer Lern- und Verhaltensschwierigkeiten von Scheidungskindern" müsse die Institution Schule, die "Beratungsaufgabe verstärken", sich auf die "vorübergehenden Probleme von Scheidungskinder einlassen".
Auch wenn der nichtsorgeberechtigte aber unterhaltspflichtige Elternteil von schulischen Informationen ausgesperrt ist, so muß er dennoch die Vorlage des Zeugnisses fordern. Insbesondere bei volljährigen Kinder sollte er sich ständig informieren. Der Verband Unterhalt und Familienrecht weist darauf hin, daß der der Unterhaltspflichtige mehrfach und nachweislich auf einen zügigen Fortgang der Ausbildung drängen muß, um außerordentlichen Unterhaltsforderungen vorzubeugen. Werden Zeugnis oder Nachweise über den Ausbildungsstand trotz mehrfachen Anmahnens nicht vorgelegt, so kann es sinnvoll sein, die Vorlage per Gerichtsbeschluß zu erwirken.
Der Verband erwartet, daß im Zuge der Umsetzung des neuen Kindschaftsrechtes eine Informationspflicht beider geschiedener oder getrenntlebender Elternteile zur Regel wird.
Linsler
Dr. Werner Leitner, Universität Bamberg, Tel. 0951/8631835