Reform des Unterhaltsrechts - Befristung des Ehegattenunterhalts

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt dazu fest:

"Wir fordern, dass jeder der "Ehe-maligen" nach der Scheidung ein faire Chance zum Neuanfang bekommt. Mit der Scheidung darf nicht eine lebenslange Unterhaltskette in Gang gesetzt werden, so dass - trotz Scheidung - eine Unterhaltsehe lebenslang fortbesteht und jeden Neuanfang praktisch unmöglich macht."

Der Verband kritisiert, dass sich gemäß heutiger Rechtsprechung nach der Scheidung ein Unterhaltstatbestand nahtlos an den anderen reihen läßt. Zuerst muss Betreuungsunterhalt gezahlt werden. Das setzt sich fort, indem wegen des Fehlens einer angemessenen Erwerbstätigkeit Unterhalt gefordert wird, der dann teilweise in einen Unterhaltsanspruch wegen Alters oder Krankheit mündet. Im Extremfall kann gar noch ein Unterhaltsanspruch gegen die Erben des Unterhaltsschuldners geltend gemacht werden. "Eigentlich war das bei der Reform des Scheidungsrechts so nicht vorgesehen. Vielmehr sieht das BGB die grundsätzliche Eigenverantwortung für den Unterhalt vor. Nur in extremen Fällen sollte es Ausnahmen von diesem Prinzip geben. Heute hat sich dieses Verhältnis umgekehrt, die Ausnahme ist zur Regel geworden", kritisiert Salchow.

Bezüglich des Betreuungsunterhalts schlägt Salchow eine differenzierte Unterhaltsbegrenzung vor:

"Wer Kinder betreut, soll den vollen Unterhalt bekommen, bis das jüngste Kind acht Jahre alt ist. Danach kann und muss eine Tätigkeit aufgenommen und ausgeweitet werden. Wenn das jüngste Kind 16 Jahre alt ist, endet der Unterhaltsanspruch. Unabdingbar ist daher eine kindergerechte Infrastruktur. Wir fordern daher schon seit Jahren Betreuungsplätze für Kinder jeden Alters."