Reformstau im Familienrecht endlich abbauen

Ab heute, 1. Juli 2019, tritt Christine Lambrecht ihr Amt als Justizministerin an. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert die Justizministerin auf, die immer wieder angekündigten notwendigen Reformen im Familienrecht umzusetzen. „Von Trennung und Scheidung Betroffenen in schwierigen familiären Situationen zuzuhören, sie zu verstehen und Zuversicht zu vermitteln sowie Wege aus Konflikten aufzuzeigen, dafür steht ISUV. In diesem Sinne wünsche ich mir auch einen Paradigmenwechsel im Familienrecht “, betont der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Klaus Zimmer. 

„Familienrecht darf nicht den Streit zwischen Eheleuten und Paaren oder Streit zwischen Eltern um ihre Kinder fördern. Familienrecht muss verbindliche Wege aufzeigen, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen“, ergänzt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler. ISUV möchte das streitige Verfahren weitestgehend durch „konsensuale Verfahren“, wie Mediation oder kooperative Praxis ersetzen.   

Schwerpunkte der Reform müssen sein:

Das Wechselmodells soll durch mediative Begleitung gefördert werden. „Das Wechselmodell will umsetzen, was die Kinder auch wollen: Keinen Elternteil verlieren und von beiden beachtet werden. Aber es soll auch erreicht werden, dass sich Vater und Mutter an der Erziehung beteiligen, ja die Betreuungsaufgaben teilen, so dass beide berufstätig sein können. Das Wechselmodell ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Doch es funktioniert nur dann ohne große Reibungsverluste, wenn die Eltern sich an den Schnittstellen verständigen können“, stellt der ISUV-Vorsitzende fest.

Mediation ist ein wichtiger Hebel, damit Kommunikation zwischen den Eltern nach Trennung und Scheidung im Interesse der Kinder gelingt. Deswegen fordert ISUV den Gesetzgeber dazu auf, die Beratungskostenhilfe auch auf die konsensualen Verfahren auszudehnen. Den Einwand, das beanspruche die öffentlichen Kassen zusätzlich, lässt Zimmer nicht gelten: „Jedes im Vorfeld erfolgreich abgeschlossenen konsensuale Verfahren entlastet die Justiz von lang andauernden gerichtlichen Klageverfahren, für die erheblich mehr aus den öffentlichen Kassen im Wege der Verfahrenskostenhilfe bezahlt werden muss.“

Ein weiteres Reformziel des ISUV ist die gemeinsame Sorge der Eltern für ihre außerehelich geborenen Kinder ab Geburt und nach Feststehen der Vaterschaft. „In der Praxis zeigt sich, die jetzige Regelung macht den Vater abhängig vom Wohlwollen der Mutter“, kritisiert Pressesprecher Linsler.

„Deutlicher Reformbedarf“ besteht beim Kindesunterhalt. Entscheiden sich Eltern für eine dem Wechselmodell nahekommende gemeinsame Betreuung – so wird der Unterhaltspflichtige – unabhängig ob Vater oder Mutter – finanziell erheblich benachteiligt. Nach derzeitiger Rechtslage hat der Unterhaltspflichtige den vollen Unterhalt zu bezahlen, solange sein Betreuungsanteil nicht 50% erreicht. Leistet also der Unterhaltspflichtige, in der überwiegenden Zahl der Fälle der Vater – einen Betreuungsanteil von 45 %, so wird sein Anteil finanziell ignoriert.

Der zunehmende Trend von Eltern bei Trennung und Scheidung weiterhin gemeinsam Elternverantwortung zu übernehmen, macht in drei zentralen rechtlichen Bereichen Reformen notwendig: im Recht der elterlichen Sorge und des Umgangs, im Unterhaltsrecht und im öffentlichen Recht.

Der Verband hat die „notwendigen Reformen in einer Agenda zusammengefasst. Gefordert wird eine Reform des Familienrechts, die sich nicht an Modellen, sondern an praktischen Fragen orientiert, die in der Agenda aufgelistet werden. Unabhängig davon, für welches Betreuungsmodell sich die Eltern entscheiden, es besteht Reformbedarf.

Agenda Familienrecht  

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

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