Scheidungsversicherung - Scheidung auf Raten?

Extrem ungerecht ist weiterhin die Verrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei den unteren fünf Einkommensgruppen, die seit 1.1.2001 durchgeführt wird. Berücksichtigt man das verrechnete Kindergeld, ist der Kindesunterhalt seit 1996 in der ersten Einkommensgruppe je nach Altersstufe um 24.4 % bis 38,6 % gestiegen. Gleichzeitig blieb der Selbstbehalt unverändert bei 1.500,-- DM. Diese Schieflage wird durch die Erhöhung der Selbstbehalte jedoch nur leicht abgemildert.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hält die ab 1.7.2001 gültigen Selbstbehalte immer noch für zu niedrig. Der Verband hatte 1.800,-- DM in den alten, beziehungsweise 1.700,-- DM für die neuen Bundesländer gefordert. ISUV ist der Auffassung, dass einem erwerbstätigen Unterhaltszahler der Gruppe 1 der Düsseldorfer bzw. Berliner Tabelle 400,-- DM mehr in der Tasche bleiben müssen als einem nicht erwerbstätigen Sozialhilfeempfänger.
Ein angemessener Selbstbehalt und die Besteuerung nach Steuerklasse III wären die besten Anreize dazu, dass regelmäßig und in voller Höhe Unterhalt gezahlt wird.
Für medienwirksam, aber kontraproduktiv hält der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow die strafrechtliche Verfolgung von zahlungsunwilligen Vätern und Müttern mit Freiheitsstrafen, denn ein Unterhaltspflichtiger im Gefängnis kann nun einmal überhaupt keinen Unterhalt mehr zahlen.