Schöne Bescherung, Frau Minister Dr. Bergmann !

Falls J. K. sich nicht verpflichtet zu zahlen, droht ihm das Jugendamt gerichtliche Schritte an - Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz zur "Ächtung der Gewalt in der Kindererziehung" mit dem insgeheim eingebauten "Geschenk" für Unterhaltspflichtige, das am 1. 1. 2001 in Kraft tritt. Danach darf künftig das Kindergeld nicht mehr oder nur teilweise auf den Kindesunterhalt angerechnet werden, wenn der Unterhaltszahler für Kinder im Alter bis zu 5 Jahren nicht mindestens 480 Deutsche Mark monatlich zahlt. Für Kinder zwischen 6 - 11 Jahren sind entsprechend monatlich mindestens 582 DM, für Kinder zwischen 12 - 17 Jahren mindestens 689 DM zu berappen.
Das Gesetz schreibt damit quasi eine Unterhaltserhöhung von bis zu 35 Prozent fest.
Kräftig zugelangt wird aber nur bei den Unterhaltspflichtigen, die sich sowieso schon nach der Decke strecken müssen.
J. K., Angestellter im öffentlichen Dienst, "verfügt" über ein Nettoeinkommen von 2900 DM.
Davon gehen 800 DM für Miete/Heizung, für Unterhalt bis jetzt 722 DM, für Fahrten zur Arbeit 250 DM, für Versicherungen 250 DM ab. Gerade noch knapp 900 DM bleiben für die allgemeine Lebenshaltung und für Rücklagen, wenn beispielsweise ein neuer Pkw angeschafft werden muss.
Und dann betreut J. K. ja auch noch an 7 Tagen im Monat die Kinder, ernährt sie, möchte natürlich auch einmal etwas schenken, an den Geburtstagen, zu Weihnachten ...
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hält das Gesetz für unsozial und ungerecht, weil J. K. in Zukunft genau so viel Unterhalt zahlen muss wie jemand mit einem Nettoeinkommen von 4300 DM. Betroffen vom neuen Gesetz aus dem Hause Dr. Bergmann sind nahezu 75 Prozent der Alimentenzahler (Schätzung "Der Amtsvormund").
Allerdings wissen die meisten wohl noch nichts von der schönen Bescherung der Familienministerin.