Sieg des Rechtsstaates
Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow zeigte sich erleichtert über dieses Urteil und verwies in Nürnberg auf die Broschüre des Verbandes "Der Mißbrauch mit dem Mißbrauch oder Schuldig auf Verdacht — Plädoyer für die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze" , in der 2. Auflage bearbeitet von Josef Linsler.
Schon Anfang der neunziger Jahre hatte der Verband mit dieser Broschüre auf die Problematik des Mißbrauchs mit dem Mißbrauch im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung hingewiesen. Er wurde deswegen von radikalfeministischen Gruppierungen, aber auch von Medien verfemt. Salchow zitierte aus der Broschüre, in der auf Seite 6 festgestellt wird: "Schuldig auf Verdacht ist unvereinbar mit den Prinzipien eines Rechtsstaates~ der Verdacht ist für Betroffene existentiell zu schwerwiegend, als daß er von Laien oder voreingenommenen Fachleuten im Dienst von selbsternannten Kinderschützern überprüft werden dürfte."
Die erste Auflage der Broschüre — 1000 Exemplare — war bereits innerhalb weniger Wochen vergriffen gewesen.
Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow hob hervor, das Urteil bestätige die ISUV-Position, dargelegt auf Seite 41 der Broschüre: "Den Aussagen der Kinder muß Glauben geschenkt, ihre Signale müssen ernst genommen werden! Dafür bedarf es kompetenter Fachleute, die ideologiefrei sachlich analysieren können, was wahr ist oder was einer ursprünglich naiven Kinderphantasie entspringt, die den ideologisch verquarzten Sinnen der selbsternannten Kinderschützer / innen fremd, daher auch immer verdächtig ist. ... Begutachtung, dazu muß Diagnose und eventuelle Therapie gehören, sollte ausschließlich von unab-hängigen Wissenschaftlern an Universitäten durchgeführt werden. Gruppen wie beispielsweise "Zartbitter" oder "Wildwasser" sollten keine Diagnose stellen, sondern sich bewußt auf die Aufgabe einer Selbsthilfegruppe im Sinne von "Betroffene helfen Betroffenen" besinnen und — beschränken."
Diese Forderung müsse nun endlich umgesetzt werden, betonte Salchow.