„Starke-Familien-Gesetz“ stärkt Familien

„Wir begrüßen die Struktur des Gesetzes, die darauf angelegt ist, Leistungen so zu gestalten, dass sie Kinder direkt erreichen. Gleichzeitig wird die Berufstätigkeit der Eltern gefördert, Erwerbsanreize werden geschaffen. Im Gesetz werden Forderungen umgesetzt, die wir schon lange immer wieder gefordert haben“, hebt der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer hervor.  

 

Der Verband begrüßt, dass berufstätige Eltern mit Kindern gefördert werden, die zu wenig verdienen um auch den Kindern ein angemessenes Zuhause zu bieten. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern gezielt. „Wir begrüßen, dass nicht nach dem Gießkannenprinzip Leistungen ausgeschüttet werden. Vielmehr wird eine Einzelfallprüfung nach den Kriterien Anzahl der Kinder, Alter der Kinder, Wohnkosten und Bruttoeinkommen der Eltern gefordert. So können Leistungen differenziert und gezielt bedürftigen Familien zugeteilt werden. Ganz offensichtlich hat man aus den Fehlern des Unterhaltsvorschussgesetzes gelernt“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor.

 

Der Verband begrüßt insbesondere die konkreten und effektiven Leistungen, die Kinder direkt erreichen. „‘Das kostenfreie und hoffentlich auch gesunde Mittagessen, das Schulstarterpaket, freie Schülerbeförderung, die kostenfreie Lernförderung, der Erlass der Kitagebühren das sind jeweils für sich genommen unscheinbare, aber dennoch sehr effektive Hilfen für Eltern und Kinder.“ (Linsler)

 

Der Umfang der Leistungen ist erheblich. Vom Familienzuschlag profitieren laut Regierungsangaben 2 Millionen Kinder, von den Leistungen des Gesetzes insgesamt 4 Millionen Kinder. „Der finanzielle Aufwand ist groß, natürlich kann man mehr fordern, wenn man Opposition, Wohlfahrtsverband oder Kinderschutzbund ist, somit für die Finanzierung keine Verantwortung trägt“, stellt Linsler fest.

 

Immer wieder wird von wohlfahrtsstaatlich orientieren Verbänden geltend gemacht der Bürokratieaufwand zum Abruf der Leistungen sei zu groß, daher erreichen die Leistungen die Kinder nicht. „Das ist eine Sichtweise, über die man nachdenken kann. Die andere Seite ist die, erreichen die Leistungen die Kinder, wenn den Eltern in wohlfahrtsstaatlicher Manier monatlich ohne Auflagen ein Betrag überwiesen wird?“, fragt Pressesprecher Linsler und betont gleichzeitig: „Allen sollte klar sein: Es handelt sich hier nicht um eine Wohltat des Staates, sondern um eine notwendige Investition des Staates in die Zukunft.“

 

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

 

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

 

Kontakt:

 

ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, – info@isuv.de

 

ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg, 0761/23455, k.zimmer@isuv.de

 

ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 – j.linsler@isuv.de