Steuerreform Fragen zum Merz-Konzept

Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt dazu fest:
"Wir kritisieren am bestehenden Steuersystem vor allem, dass Getrenntlebende und Geschiedene wie Ledige besteuert werden, obwohl sie wie Verheiratete für Erziehung und Unterhalt von Kindern aufkommen. Wir sehen darin eine eklatante Diskriminierung von Geschiedenen und Getrenntlebenden. Das Merz-Konzept wird sich daran messen lassen müssen, ob es diese Benachteiligung abbaut."
Nach dem gültigem Steuerrecht werden die Unterhaltsleistungen für Kinder nicht berücksichtigt. Die Unterhaltszahlungen eines geschiedenen Elternteils an seine Kinder mindern seine Steuerlast in keiner Weise. Nach den Vorstellungen des Verbandes sollte das Ehegattensplitting durch ein Realsplitting ersetzt werden, das Unterhalts- und Erziehungsleistungen für Kinder - unabhängig von der jeweiligen Familienform - berücksichtigt.
Schließlich sind die Kosten für familiale Leistungen, so argumentiert der Verband, für Kinder gleich, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet oder geschieden sind.
Bevor eine abschließende Bewertung möglich ist, möchte der ISUV-Bundesvorsitzende die folgenden Fragen geklärt wissen:
"Wie werden Geschiedene besteuert, die Kinder haben? Sollen sie weiterhin wie Ledige besteuert werden? Wer erhält den Kinderfreibetrag? Wird er geteilt, wenn beide "Ehe-maligen" arbeiten? Wenn nur einer der beiden "Ehe-maligen" für das Familieneinkommen zuständig ist, erhält der Berufstätige dann den ganzen Kinderfreibetrag?"
Millionen von Unterhaltszahlern sind gespannt, welche Antworten seitens der CDU/CSU-Fraktion auf diese Fragen gegeben werden.