Tipps für Steuerzahler: Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen

"Unser Verband setzt sich für die Schaffung steuerlicher Erleichterungen ein, so dass die finanziellen Belastungen durch Trennung und Scheidung zumindest teilweise aufgefangen werden können. Insbesondere wollen wir erreichen, dass der Kindesunterhalt steuerlich geltend gemacht werden kann. Wenn sich hierzu ein oder mehrere entsprechende Fälle bieten, werden wir eine Verfassungsklage unterstützen und die Initiative ergreifen," stellt ISUV-Vorsitzender Michael Salchow fest.
"Gegenwärtig müssen wir unseren Mitgliedern, aber auch allen Steuerzahlern empfehlen, keinen Steuerbescheid mehr ohne Einspruch rechtskräftig werden zu lassen, denn zu viele Bereiche des derzeitigen Steuerrechts sind möglicherweise verfassungswidrig "
Im ISUV-Merkblatt Nr. 56 "Einsprüche gegen Steuerbescheide", geschrieben von zwei Steuerberatern, werden Argumente für Einsprüche zusammengetragen. Die Verfasser verweisen auf laufende Verfahren, in denen die gegenwärtige Steuerpraxis vom Bundesfinanzhof oder gar vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird.
Stellt das Bundesverfassungsgericht dann letztlich fest, dass Steuern verfassungswidrig erhoben wurden, erhält der Steuerzahler diese aber nur dann zurück, wenn er schon vorher Einspruch gegen seinen Steuerbescheid und damit gegen die entsprechende Steuerpraxis eingelegt hat.
In dem Merkblatt erhalten Steuerzahler viele Tipps, wie sie Einsprüche formulieren müssen und wie sie Einsprüche gegen Steuerbescheide durchsetzen, so dass sie nicht einfach von den Steuerbehörden "abgewimmelt" werden können.
Das Merkblatt Nr. 56 ist erhältlich bei der Bundesgeschäftsstelle ISUV / VDU e.V., Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Preis auf Anfrage. Das Merkblatt kann auch über das Internet bestellt werden: www.isuv.de