Trennung – Scheidung – Jenseits der Zahlen des statistischen Bundesamtes

Im Durchschnitt halten es Scheidungspaare knapp 15 Jahre zusammen aus. Die Anzahl der von Scheidung betroffenen minderjährigen Kinder ist weiterhin hoch.  Auch der Anteil der streitigen bis hochstreitigen Scheidungen liegt weiterhin bei um die 17 Prozent. Weltweit betrachtet liegt die Scheidungsquote in Deutschland im Durchschnitt. „Es wird weniger geheiratet, daher gibt es auch weniger Scheidungen. Die häufigen Trennung von unverheirateten Partnerschaften werden statistisch nicht erfasst. Wir beobachten im Verband, dass sich Scheidungsverläufe, Scheidungsverhalten und Scheidungskonflikte verändern“, stellt Klaus Zimmer, ISUV-Vorsitzender und Rechtsanwalt fest.  

Grundsätzlich sei eine „Zunahme zu einvernehmlichen Regelungen“ festzustellen. „Hierzu leistet unser Verband in den 70 Kontaktstellen einen vielfach zu wenig beachteten Beitrag, indem die Aktiven mäßigend auf Betroffene einwirken und versuchen die Konfliktparteien an einen Tisch zu bringen“, hebt Zimmer hervor.

Immer häufiger einigen sich Betroffene deswegen und regeln mittels Scheidungsvereinbarung alle Probleme im Vorfeld eigenständig und einvernehmlich. Immer öfter gehen sie dann mit einem gemeinsamen Anwalt zwecks Scheidung zum Familiengericht.

„Ein Thema ist immer kostengünstige Scheidung. Wenn schon die Beziehung gescheitert ist, dann möchte man dafür auch nicht noch zahlen müssen. Über die Scheidungskosten besteht ein indirekter Druck sich zu einigen“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler vielfach fest.

In der Statistik werden die Trennungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht erfasst. „Hohes Konfliktpotential haben diese Trennungen, wenn kleine Kinder involviert sind, dem Vater der Umgang verweigert wird und die Mutter zum Kindesunterhalt noch Betreuungsunterhalt fordert. Dieses Konfliktfeld hat erheblich zugenommen entsprechend der Zunahme von nichtehelichen Lebensgemeinschaften“, stellt Josef Linsler fest.

Vor 20 Jahren wurde oft um Ehegattenunterhalt heftig gestritten. Das hat sich grundlegend geändert, wie eine stichprobenartige Umfrage unter Familienrichtern ergab. Immer mehr Frauen sind berufstätig, insofern vielfach unabhängiger bei einer Scheidung. „Teilweise reicht der Lohn des Unterhaltspflichtigen für den Kindesunterhalt nicht, wenn zwei oder mehr Kinder zu versorgen sind“, stellt Linsler fest.

Nicht so sehr um Geld, sondern viel mehr um Kinder wird heftig gestritten. Es geht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, den Umgang, um elterliche Sorge, um gelebte gemeinsame Elternschaft, um getrennt, aber gemeinsam erziehen. „Das hat viel mit dem Wandel der Vaterrolle zu tun, rührige Väter wollen sich nicht mehr einfach entsorgen lassen, nur Zahlväter sein. Damit tun sich manche Mütter schwer, die Kindererziehung, das soll ihre Domäne bleiben.“ (Linsler)

Über Umgang, elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheidet letztendlich das Familiengericht, aber es hält sich in der Regel daran, was Gutachter, Verfahrenspfleger, Jugendamt eruiert haben. „Wir unterstützen unsere Mitglieder gemeinsam eine Lösung im Sinne des Kindeswohls zu finden – und es sind überraschend viele Eltern, die dazu nach gutem respektvollem Zureden bereit sind. Entscheiden die Experten übers Kindeswohl, dann bleiben teilweise verbitterte Scheidungsopfer – ein Elternteil und die Kinder – zurück“, kritisiert Linsler.

Soziale Medien haben das Trennungs- und Scheidungsverhalten geradezu „revolutioniert“ und „verroht“. Nicht selten wird im sicheren Ehehafen auf Facebook oder in einem Dating Portal die Trennung vorbereitet, nach „Alternativen“ – nach „etwas Besserem“ - gesucht und auch „leicht“ gefunden. „Interessant wäre eine Statistik dazu, wie lange via Internet gestiftete Ehen halten. Nach unseren Erfahrungen haben sie eine geringe Haltbarkeit, denn das reale Leben und das virtuelle Erleben sind mehrfach nicht deckungsgleich.“(Linsler)

Auch Trennungen vollziehen sich schneller und anonymer. „Es gibt völlig überraschende Trennungen per WhatsApp, Mail, teils nur ein Satz. Ein derartiges Verhalten zerstört das Urvertrauen. Es gibt männliche und weibliche Mitglieder, die sich davon auch nach Jahren nicht erholt, sprich einen gesunden Optimismus wiedergefunden haben und somit keinen Neuanfang wagen können“, stellt Linsler fest.  

„Unser Fokus ist auf das Kindeswohl gerichtet“, hebt der ISUV-Vorsitzende Klaus Zimmer hervor. Für Erwachsene sei die Scheidung über kurz oder lang Chance zum Neuanfang. „Als Anwalt erfahre ich immer wieder, Kinder erleben Scheidung oft genau umgekehrt, für sie ist dieser Schritt der Eltern oft ein schmerzlicher Einschnitt, den manche schwer verwinden, insbesondere wenn damit auch der Verlust eines Elternteils verbunden ist“, merkt Zimmer an. Für Kinder bedeute Scheidung vielfach Armut, Schulversagen, Angst, Statusschock, Neuanfang in einer neuen Umgebung, Verlust von Freunden, emotionale Vernachlässigung, weil die Eltern mit sich selbst oder mit der neuen Partnerschaft beschäftigt sind. Zimmer fordert deswegen: „Noch mehr Engagement für gemeinsame Elternschaft nach der Trennung seitens des Jugendamts, der Justiz und der Eltern ist notwendig.“  

Ehe bedeutet meistens auch Sicherheit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht. „Gerade ältere Ehepaare, die schon in Rente sind, sollten sich die Scheidung gut überlegen. Durch den Versorgungsausgleich wird bei Scheidung die Rente halbiert, beim Tod eines Partners gehen seine Rentenansprüche verloren. Daher raten wir älteren Ehepaaren von der Scheidung ab“, hebt Linsler hervor, „alles Wichtige kann man auch in einem Trennungsvertrag regeln und somit den Versorgungsausgleich vermeiden.“ Diesen Ratschlag greifen ältere Ehepaare gerne auf, so Linsler, denn die „Angst vor Altersarmut ist seit Jahren weit verbreitet und nimmt massiv zu.“