Trennung – Scheidung: „Residenzmodell und Wechselmodell gleichberechtigt verankern“

Die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich stimmt der Aussage zu: „Ja, die Zeit direkt nach der Trennung ist kostbar, ja entscheidend, ob einvernehmliche Scheidung möglich wird, ob Eltern Trennungseltern bleiben und Betreuung gemeinsam leisten.“ Unser Mitglied fordert stellvertretend für viele andere in gleicher Situation: „Das Residenzmodell darf nicht länger Standardmodell bleiben. Residenz- und Wechselmodell müssen gleichberechtigt im Gesetz verankert werden - jetzt. Es wurde schon viel zu lange darüber geredet und immer wieder viel versprochen.“

Trennungseltern müssen Grundsätze anerkennen: Beide betreuen – Beide bezahlen, d.h. beide Eltern leisten sowohl Bar- als auch Naturalunterhalt und bleiben somit für ihre Kinder auch nach einer Trennung zu gleichen Teilen die wichtigsten Bezugspersonen. „Entscheidend aber ist, ob Trennungselternschaft funktioniert, dass  Eltern gegenseitig Bindungstoleranz aufbringen“, hebt Melanie Ulbrich hervor.  Bindungstoleranz meint, Vater und Mutter akzeptieren, dass die Kinder beide lieben und gleichberechtigt von Beiden betreut werden wollen.

„Bindungstoleranz muss in der Trennungsphase gelernt werden, denn die Eltern sind zerstritten. Das geht nicht über konfrontative Anwaltsbriefe, sondern über Coaching, wie es ISUV anbietet“, meint Mitglied Klaus B.* Nach Auffassung von ISUV-Pressesprecher Josef Linsler ist der Gesetzgeber gefordert: „Pflicht zur Mediation, Pflicht zu Coaching im Interesse der Kinder darf kein Tabu sein.“

Das Verfahren lief dann, wie es in 90 Prozent der Fälle verläuft, wenn eine kampferprobte Anwältin die Ehefrau vertritt und ihr das effiziente Wording vorgibt. „Meine Ehefrau hat sich in den Gesprächen mit dem Verfahrensbeistand und bei Gericht stets als fürsorgliche Mutter dargestellt, die selbstlos als Mutter handelte und daher die Hauptbezugsperson in allen Belangen der Kinder fungierte. Das übliche Bild von der selbstlosen Mutter, die sich für ihre Kinder aufopfert. Leider wurde dies Eins : Eins übernommen. Die Beziehung der Kinder zu mir, meine Bedürfnisse und Belange haben vor Gericht niemanden  interessiert. Sie hatten a priori hinter die Interessen Mutter auf die Kinder zurückzutreten“, kritisiert Klaus B.

Die meisten unserer Mitglieder können die Forderung von Klaus B. so übernehmen: „Jetzt muss der Gesetzgeber aktiv werden. Es gilt alte Dogmen aufzubrechen und  individuelle Trennungselternschaft zu ermöglichen. Trennungsfamilie statt nur Alleinerziehen fordern und fördern. Mehr Offenheit, Eigeninitiative, mehr Coaching und Kommunikation installieren und fördern. Damit wird Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, zwischen Mutter und Vater gem. Art 3, Abs. 2 GG. gestaltet und auch im Fall der Trennung umgesetzt.“

*Klaus B. – es handelt sich um ein Pseudonym.