Trennungsfamilien: Arbeit muss sich lohnen – Rauf mit dem Selbstbehalt!

Hans-Jürgen Völz, Chefvolkswirt des Mittelstand-Verbandes BVMW äußert in BILD: „Jeder Mittelständler weiß: Wer mit Bürgergeld ähnlich viel in der Tasche hat wie mit regulärer Arbeit, überlegt sich genau, ob sich Aufstehen und Ärmelhochkrempeln lohnen.“

Wenn Arbeitsexperte Professor Friedrich Schneider in BILD äußert, für Bürgergeld-Empfänger lohnt sich Schwarzarbeit viel mehr als ein regulärer Job. Für den Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV e.V.) ist das nicht neu.

„Seit Einführung des Bürgergeldes und durch die erneute Anhebung des Bürgergeldes um 12 Prozent wird die eigene soziale Situation verstärkt mit der von Bürgergeldempfängern verglichen. Es geht auch ohne Arbeit, meinen immer mehr Unterhaltspflichtige mit niederem und mittleren Einkommen. Eine oft gehörte Äußerung, mit ein bisschen Schwarzarbeit bleibt mir mehr als der Selbstbehalt von 1370 EURO. Noch ist das meist nur ein Gedankenspiel, aber der Ausstiegsgedanke wird intensiver“, betont die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich und fordert: „Der Selbstbehalt muss rauf, Unterhalt darf nicht mit abstrakten Bedarfen konstruiert werden, sondern muss sich am Einkommen des Unterhaltspflichtigen orientieren.“

Hintergrund

Sozialminister Hubertus Heil wird nicht müde zu wiederholen: „Arbeit lohnt sich immer.“ Bei unterhaltspflichtigen Trennungseltern dringt er damit schon lange nicht mehr durch. Die Ampel schiebt Kritik beiseite und bezichtigt Kritiker der „sozialen Kälte“.

Trennungseltern nehmen zurecht in Anspruch Leistungsträger zu sein, verweisen darauf voll berufstätig zu sein, Kinder zu betreuen, den eigenen Unterhalt und den der Kinder sowie Steuern nach Steuerklasse I sowie Sozialabgaben zu zahlen. Sie fühlen sich von der Politik im Vergleich zu Bürgergeld-Beziehern im Stich gelassen, respektlos behandelt. „Benachteiligt die Ampel Berufstätige, hat sie die Probleme von Familien, Trennungsfamilien mit mittlerem und geringem Einkommen zur Kenntnis genommen, aus den Augen verloren?“ fragt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.

Arbeitsanreize schaffen

Zentrales Anliegen von ISUV ist Arbeitsanreize zu schaffen und die berufstätigen Trennungseltern zu belohnen. Genau das aber macht die Ampelpolitik nicht. Arbeitet nämlich ein Bürgergeld-Empfänger regulär, langt der Staat ordentlich zu.

Das zeigt eine Berechnung von Holger Schäfer, Arbeitsmarktexperte vom IW Köln in der BILD: „Erhöht ein Bürgergeld-Empfänger seine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche auf 19 Stunden pro Woche, hat er pro zusätzliche Stunde 3,60 Euro mehr. Erhöht er allerdings von 10 auf 38 Stunden die Woche, sind es nur noch 1,99 Euro pro Stunde zusätzlich. Das heißt: Wer mehr arbeitet, muss mehr Steuern abdrücken!

Genau das aber machen unterhaltspflichtige Trennungseltern: Sie „drücken Steuern ab“ und das nach Steuerklasse 1, wie Ledige, als ob sie keine Kinder hätten. „Steuerrechtlich muss etwas passieren, eine eigene Steuerklasse für Trennungseltern, Freibeträge. Trennungsfamilien erziehen Kinder, leisten selbst die Kindergrundsicherung. Es fehlt der Respekt und die finanzielle Wertschätzung“, stellt Ulbrich fest.

Lohnabstandsgebot beachten – Selbstbehalt anheben

Ob Arbeit sich für Unterhaltspflichtige tatsächlich lohnt, kann an der Erwerbstätigenpauschale abgelesen werden. Sie beträgt derzeit 200 EURO monatlich, d.h. einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bleiben im Jahr 2400 EURO mehr als einem nichterwerbstätigen Bürgergeldempfänger. „Das ist zu wenig. Ein Bürgergeld- Empfänger hat ganz legal mehr ohne Schwarzarbeit“, sagt Ulbrich und macht folgende Rechnung auf:

Das Gesamteinkommen eines Singles im Bürgergeldbezug beträgt 1282 EURO. Er kann sich mit ehrenamtlicher Tätigkeit 3000 EURO anrechnungsfrei dazuverdienen, d. h. 250 EURO im Monat. Ebenso anrechnungsfrei kann er sich im Monat 100 EURO dazuverdienen. Das heißt auf Basis des Mindestlohns von 12 EURO muss man dafür 8 1/3 Stunden im Monat oder einen Tag arbeiten.

In Summe hat der geschickte Bürgergeldempfänger: 1.632 Euro / Monat (= 1282 + 250 + 100)
„Der Selbstbehalt muss mindestens so hoch sein und höher, schließlich arbeitet der unterhaltspflichtige Elternteil täglich, zahlt Steuern, Sozialabgaben, Unterhalt und leistet Betreuung“, fordert Ulbrich.

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