Trennungsfamilien fördern – Leistungen Unterhaltspflichtiger miteinbeziehen – Direkte Leistungen für Kinder

Die Bundesregierung hat das Familienlastenausgleichsgesetz für die Jahre 201/2 fortgeschrieben. Kindergeld, Kinderfreibetrag, Steuerfreibeträge werden angehoben. Ziel ist es die Leistungen aller Familien zu würdigen, Familienleistungen zu verbessern, Preissteigerungen zu berücksichtigen. „Grundsätzlich kann man immer über die Höhe staatlicher Leistungen diskutieren, allerdings muss man immer auch die Kosten und die Effizienz miteinbeziehen. Es ist ungerecht Trennungsfamilien in Alleinerziehende und Unterhaltspflichtige auseinanderzudividieren, denn Beide investieren jeweils in die gleichen Kinder. Das Augenmerk liegt auf den Alleinerziehenden, Leistungen der Unterhaltspflichtigen werden zu wenig berücksichtigt“, kritisiert der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer.  

Forderungen des ISUV

Kindesunterhalt muss steuerlich berücksichtigt werden. ISUV-Pressesprecher Josef Linsler stellt heraus: „Wie kann man einen vernünftigen Menschen erklären, dass er nach Trennung und Scheidung, also wenn er mehr Kosten hat und weiterhin für die Kinder geradestehen muss, wie ein Kinderloser - also nach Steuerklasse I - besteuert wird?“ Der Verband fordert ein modifiziertes Familiensplitting für Trennungsfamilien.

Freibeträge sollen beibehalten werden. Schließlich geht es darum die Leistungen aller Eltern zu würdigen. „GRÜNE und LINKE kritisieren Freibeträge als ungerecht, vergessen aber, dass der Staat nur einen kleinen Teil dessen zurückgibt, was er vorher erhalten hat. Wir fordern für Trennungseltern, dass grundsätzlich der Elternteil den Freibetrag erhält, der damit höhere Ansprüche generieren kann. Die Erlöse aus Freibeträgen werden zwischen den Elternteilen einer Trennungsfamilie im Verhältnis 1 : 1 geteilt. Aus praktischen Gründen sollte die Aufteilung gleich durch das Finanzamt vorgenommen werden.“ (Linsler)

Alleinerziehenden-Freibetrag lehnt ISUV ab, „weil dadurch der unterhaltspflichtige Elternteil diskriminiert wird“, so Linsler. Er sei nur dann berechtigt, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahle und/oder sich nicht um die Betreuung kümmere.

Aufwendungen für Umgang müssen steuerlich berücksichtigt werden. „Unter unseren Mitgliedern sind Väter und Mütter, die sich den Umgang wegen großer Entfernungen einfach finanziell nicht leisten können. Letztlich heißt das Sparen am Kindeswohl. Wir fordern, dass tatsächlich nachgewiesene Umgangskosten steuerlich berücksichtigt werden.“

Investieren direct in Kinder nicht in Wohlfahrtsstaat-Mentalität: Hier gibt es gute Ansätze der Familienpolitik der Bundesregierung, die allerdings erheblich intensiviert werden müssen. „Ein gesundes Essen in der Schule, Hausaufgabenbetreuung, pädagogische Betreuung, Sportförderung, IT-Schulung, ein Laptop, Anreize für musische Erziehung für alle Kinder. Wenn Eltern das nicht leisten können, dann muss der Staat ohne abschreckende Bürokratie großzügig helfen. Eine neue Bildungsinitiative ist notwendig: Alle Kinder fit machen für Digitalisierung“, fordert ISUV-Vorsitzender Klaus Zimmer.

Der Verband kritisiert die ständig von GRÜNEN und LINKEN geforderte Ausweitung wohlfahrtsstaatlicher Alimentierung als „falschen Impuls“ und nicht zielführend im sinne des Kindeswohls, aber auch als falsche Weichenstellung für die Gesamtgesellschaft. „Eltern können – müssen - ihren Unterhalt selbst verdienen, Kinder können das nicht. Aber ihnen kann so viel Unterstützung zuteilwerden, dass sie einmal ihren Unterhalt selbst verdienen können“, hebt Linsler hervor.