Umgang mit den Kindern nach Trennung und Scheidung

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) veröffentlicht - exemplarisch für ähnliche Schreiben an den Verband - den Brief einer Mutter:
"Mein oberstes Bestreben als Mutter nach Trennung und Scheidung ist es, dass meine vier Kinder auf keinen Elternteil verzichten müssen. Meine Kinder leben nahezu 40 Prozent der Zeit bei mir.
Im November 99 wurde ich zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt. Für mich bedeutete das, dass mir dadurch das nötige Geld für Umgang fehlt. Auch das Finanzamt versagte mir, meine umfangreichen Umgangskosten abzusetzen. Der zuständige Finanzbeamte schrieb mir, dass ich die Umgangskosten aus dem mir verbleibenden Einkommen tragen müsse. Aber es verbleibt mir lediglich ein Selbstbehalt von 1400,-DM.
Daraus kann ich die Umgangskosten für meine vier Kinder nicht bestreiten !
Als ich dem zuständigen Familienrichter meine finanzielle Situation schilderte, meinte er lapidar, wenn das Geld zu knapp sei, müsse ich eben diese Aufwendungen einstellen, da es sich um "freiwillige Leistungen" handle.
Im Klartext: Ich solle aufgrund von Geldmangel den Kontakt zu meinen Kindern einstellen.
Natürlich haben meine Kinder vorrangig ein Recht auf materiell/finanzielle Versorgung. Diese ist jedoch durch das hohe, gesicherte Beamteneinkommen und Vermögen ihres Vaters und seiner Eltern bestens gesichert. Meine Existenz hingegen ist vollkommen ungesichert, ich verdiene viel weniger als der Vater."
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) rät, wenn beide Eltern umfangreiche Betreuungsleistungen erbringen, eine Vereinbarung über die Höhe des Kindergeldes abzuschließen.